Gesetzliche Regelung und Finanzierung

 

Welche gesetzliche Regelung gilt in Deutschland?

Seit November 2012 gilt die Entscheidungslösung in Deutschland. Sie schreibt vor, dass jeder Bürger regelmäßig in die Lage versetzt werden soll, sich mit der Frage der eigenen Entscheidung zur Organspende ernsthaft zu befassen und eine Erklärung zu dokumentieren. Die bisherigen gesetzlichen Vorgaben im Transplantationsgesetz zu den Voraussetzungen für eine Organspende bleiben davon unberührt. Eine Organspende findet nur statt, wenn der Hirntod zweifelsfrei festgestellt wurde und eine Zustimmung zur Organspende vorliegt. Der Wille des Verstorbenen zu Lebzeiten – zum Beispiel dokumentiert in einem Organspendeausweis oder durch eine vom Verstorbenen benannte Person – hat Vorrang. Ist der Wille nicht dokumentiert oder bekannt, entscheiden die nächsten Angehörigen auf der Grundlage des mutmaßlichen Willens des Verstorbenen. Gibt es keine Anhaltpunkte für den mutmaßlichen Willen, werden die Angehörigen um eine Entscheidung nach eigenem Ermessen gebeten.

 

Was passiert, wenn ich im Ausland bin?

Welche gesetzlichen Regelungen gelten in anderen europäischen Ländern?

Die Organspende ist in den verschiedenen europäischen Staaten unterschiedlich geregelt. In Deutschland gilt seit November 2012 die Entscheidungslösung. In Dänemark, Griechenland und Großbritannien gilt die erweiterte Zustimmungslösung. Für beide Regelungen gilt, dass jeder Einzelne für sich entscheidet, ob er nach seinem Tod Organe spenden möchte. Der persönliche Wille ist rechtsgültig. Für den Fall, dass keine Entscheidung bekannt ist, entscheiden die Angehörigen oder eine vom Verstorbenen dazu bestimmte Vertrauensperson nach dem mutmaßlichen Willen des möglichen Organspenders.
In anderen Ländern, wie beispielsweise Österreich, Italien, Spanien und Slowenien, gilt die Widerspruchslösung. Hier wird erwartet, dass jeder, der eine Organspende für sich ablehnt, zu Lebzeiten seinen Widerspruch dokumentiert. Ist dies nicht geschehen, kann nach Feststellung des Todes eine Organentnahme durchgeführt werden. Wie die Organspende auch geregelt ist: Um sicherzustellen, dass der eigene Wille berücksichtigt wird, ist es sinnvoll, seine persönliche Entscheidung in einem Organspendeausweis festzuhalten und den Angehörigen mitzuteilen. Damit die eigene Entscheidung auch im fremdsprachigen Ausland verstanden und beachtet wird, empfiehlt es sich, ein übersetztes Beiblatt zum Organspendeausweis mitzuführen.

Warum gibt es in manchen Ländern mehr Organspender als in Deutschland?

Im internationalen Vergleich wird deutlich, dass viele Faktoren die Organspenderate beeinflussen. In Spanien beispielsweise sieht das Gesundheitswesen eine umfassendere personelle Unterstützung der Krankenhäuser im Organspendeprozess vor als in Deutschland. Es gibt eine weitaus höhere Zahl an Koordinatoren, die Krankenhausmitarbeiter entlasten und sich in den Kliniken für die Organspende engagieren. Die große Spendebereitschaft der US-Amerikaner wird stark durch öffentliche Kampagnen gefördert, die den Patriotismus der Bürger ansprechen. Im amerikanischen Alltag ist das Thema Organspende überall präsent und wird aktiv beworben. Auch Unternehmen unterstützen staatliche Initiativen und motivieren ihre Mitarbeiter zur Organspende.

Weshalb wird das Gesetz in Deutschland nicht geändert, so dass jeder automatisch Organspender ist, wenn er nicht widerspricht?

Ob die Einführung der Widerspruchslösung tatsächlich zu mehr Organspenden führen würde, wird von Experten sehr kontrovers diskutiert. Während Kritiker der derzeit geltenden Zustimmungslösung in einer Gesetzesänderung den Hebel zu mehr Organspenden sehen, plädiert die Deutsche Stiftung Organtransplantation für eine konsequentere Beteiligung der Krankenhäuser an der Gemeinschaftsaufgabe Organspende und für mehr Aufklärung innerhalb der Bevölkerung.

Wie wird in Deutschland die Organspende finanziert?

Durch die Krankenkassen. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ist bundesweit für die Vorbereitung und Durchführung der Organspende zuständig. Sie erstattet den Krankenhäusern die Kosten für die Organspende nach festgelegten Pauschalen. Zudem zahlt sie die Untersuchungen und den Transport der Spenderorgane zu den Transplantationszentren. Das entsprechende Budget wird der DSO vom GKV-Spitzenverband zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Transplantation einschließlich der anteiligen Kosten der DSO übernimmt die Krankenversicherung des Empfängers.

Wer trägt die Kosten für eine Transplantation?

Die Krankenkasse des Organempfängers. Das gilt ebenso bei Lebendspenden. Auch hierfür werden die notwendigen Voruntersuchungen, die Organentnahme und -übertragung von der Krankenkasse des Transplantatempfängers getragen.

Quelle: www.bzga.de