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Ärzteschaft

Organspende: Maschinenperfusion ist Hoffnungsträger im Mangel

Dienstag, 13. Januar 2026 

Frankfurt am Main/Berlin – Ab der kommenden Woche beginnt in Deutschland ein neues Kapitel der Transplantationsmedizin. Mit der deutschlandweiten Einführung der hypothermen Maschinenperfusion für Nieren von Organspendern mit erweiterten Spenderkriterien soll ab dem 19. Januar jedes verfügbare Spenderorgan besser genutzt werden.

Durch das Verfahren sollen die Chancen auf eine erfolgreiche Transplantation erhöht und mehr Organe tatsächlich nutzbar gemacht werden – ein kleiner, aber wichtiger Schritt angesichts der Knappheit an Organen. Diese verdeutlichen die heute veröffentlichten Zahlen zur Organspende.

Ende 2025 warteten mehr als 6.200 Patientinnen und Patienten auf eine Spenderniere, erläuterte Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Angesichts dieses hohen Bedarfs komme der optimalen Nutzung verfügbarer Spenderorgane besondere Bedeutung zu. „Hier wird die Maschinenperfusion künftig eine wichtige Rolle spielen“, ist der Arzt überzeugt.


„Das Verfahren ermöglicht eine schonendere Konservierung von Spendernieren und erhöht damit die Chancen, dass mehr Organe erfolgreich transplantiert werden können“, so Rahmel. Der Einsatz der Maschinenperfusion könne jedoch nicht nur die Zahl verfügbarer Spendernieren erhöhen.

Studien aus Ländern, in denen das Verfahren seit Jahren etabliert sei, hätten zudem bessere Transplantationsergebnisse gezeigt, wenn zuvor die Maschinenperfusion bei den Spendernieren zum Einsatz gekommen sei, erklärt der DSO-Vorstand.

Als Grundlage für die Einführung des Verfahrens in Deutschland tritt am 19. Januar die von der Bundesärztekammer im Frühjahr 2025 verabschiedete Richtlinie zur Maschinenperfusion in Kraft. Ihr zufolge ist dann grundsätzlich für den Organtransport von Nieren von Spendenden mit erweiterten Spenderkriterien, zu denen vor allem ein höheres Alter des Spendenden gehört, ein hypothermes maschinengestütztes Organkonservierungsverfahren anzuwenden. Ausnahmen können logistische Gründe bilden, wie etwa eine mangelnde apparative Verfügbarkeit, eine Allokation in das lokale Transplantationszentrum oder ins Ausland.

Die Einführung der Maschinenperfusion, durch die auch die Organe älterer Spender genutzt werden könnten, sei ein positives Signal für die Organspende, so Rahmel. Dennoch warteten in Deutschland weiterhin viele Patienten zusammen mit ihren Familien voller Hoffnung auf ein neues Leben durch ein rettendes Spenderorgan. „Daher dürfen wir in unseren gemeinsamen gesellschaftlichen und medizinischen Anstrengungen zur Verbesserung der Situation der Organspende nicht nachlassen“, betont er.  


Auch die Organspendezahlen für 2025 sprechen für sich: Danach haben im vergangenen Jahr in Deutschland 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Das sind 32 mehr als 2024 und entspricht einer Steigerung um 3,4 Prozent. Mit 11,8 Organspenderinnen und Organspendern pro Million Einwohner erreicht Deutschland damit den höchsten Stand seit 2012. Dennoch gilt: Die Zahl der Spenderorgane reicht weiterhin nicht aus, um allen Menschen auf den Wartelisten eine Transplantation zu ermöglichen.

Über die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant wurden 2025 insgesamt 3.020 Organe nach postmortaler Spende vermittelt und transplantiert – ein Plus von 5,8 Prozent gegenüber 2024. Darunter waren 1.495 Nieren, 823 Lebern, 315 Herzen, 308 Lungen, 76 Bauchspeicheldrüsen sowie drei Därme. In den 43 deutschen Transplantationszentren wurden 3.256 Organe transplantiert, einschließlich solcher aus dem Eurotransplant-Verbund. Für 3.150 schwer kranke Menschen bedeutete dies eine bessere Lebensqualität oder die Chance auf ein Weiterleben.

Auffällig sind zudem regionale Unterschiede. Besonders die DSO-Region Ost – Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – weist seit Jahren überdurchschnittliche Spenderzahlen auf. Mit 16,3 Organspendern pro Million Einwohner lag sie 2025 rund 38 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. „Wenn bundesweit so viele Organspenden realisiert würden wie in dieser Region, wäre die Situation für wartende Patientinnen und Patienten spürbar besser“, so Rahmel. Die Entwicklung zeige, dass eine Steigerung der Organspende grundsätzlich möglich sei.

Auch die Zahl der sogenannten organspendebezogenen Kontakte blieb mit 3.524 nahezu konstant. Dabei handelt es sich um Situationen, in denen Krankenhäuser die DSO kontaktieren, um eine mögliche Organspende zu prüfen. Dass bei rund zwei Drittel dieser Kontakte keine tatsächliche Spende stattfindet, verdeutlicht jedoch ein zentrales Problem, das seit Jahren von der DSO benannt wird: In etwa der Hälfte dieser Fälle fehlte die Zustimmung zur Organspende. Die fehlende dokumentierte Entscheidung ist und bleibt der häufigste Grund für nicht realisierte Organspenden.

Vor diesem Hintergrund bewertet die DSO die neu angestoßene politische Diskussion um eine Widerspruchsregelung als wichtiges Signal. „Die Mehrheit der Menschen in Deutschland steht der Organspende grundsätzlich positiv gegenüber, hat ihre persönliche Entscheidung jedoch nicht festgehalten“, sagte Rahmel. Fehle ein erklärter Wille, müssten Angehörige oft unter großem emotionalem Druck entscheiden. Eine Widerspruchsregelung könne Orientierung geben, Angehörige entlasten und langfristig „eine Kultur der Organspende fördern“.

Die Veröffentlichung der aktuellen Organspendezahlen durch die DSO belebt die Diskussion über eine gesetzliche Neuregelung der Organspende. Unter anderem spricht sich Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) erneut für die Einführung einer Widerspruchsregelung bei Organspenden aus: „Trotz der marginalen Steigerung der Spenden, machen wir bei der Organspendebereitschaft keine großen Fortschritte. Das kostet Menschenleben, die mit mehr Spenderorganen gerettet werden könnten“, sagte der Arzt. Mit der bisher geltenden Zustimmungslösung seien keine Fortschritte erzielt worden, noch immer seien die Wartelisten für ein Organ viel zu lang.


Auch Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) wirbt für eine Änderung des Transplantationsrechts und die Einführung einer Widerspruchsregelung. „Ich hoffe, dass der Bundestag den Gesetzentwurf hierzu bald behandelt und positiv darüber abstimmt. Denn diese Regelung bietet die Chance, dass mehr Menschen ein lebensrettendes Spenderorgan erhalten“, erklärte sie. Organspende wäre dann der Normalfall bei Vorliegen der gesetzlichen und medizinischen Voraussetzungen, wenn der potenzielle Spender nicht widersprochen hat. 

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) spricht sich ebenfalls für die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende aus. „Das ist eine große Chance, mehr Spenderinnern und Spender zu gewinnen und so im wahrsten Sinne des Wortes Leben zu retten“, sagte Drese anlässlich der heute veröffentlichen Organspendezahlen 2025.

„Eine gesetzliche Änderung des Transplantationsgesetzes mit der Einführung einer Widerspruchsreglung fördert die persönliche Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende. Angehörige würden dagegen davon entlastet werden, in einer Ausnahmesituation eine Entscheidung für die sterbende Person zu treffen“, meint auch sie und hofft, dass der Bundestag zügig eine Gesetzesinitiative des Bundesrates von Ende September 2025 aufgreift und die Einführung der Widerspruchslösung gesetzlich regelt.   



13.01.2026 – 09:15

DSO Deutsche Stiftung Organtransplantation

Organspendezahlen 2025 auf höchstem Stand seit 2012, dennoch weiterhin großer Bedarf
Deutsche Stiftung Organtransplantation klärt auf: Hohes Alter spricht nicht gegen eine Organspende

Frankfurt am Main (ots)

Im Jahr 2025 haben in Deutschland insgesamt 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Das sind 32 mehr als im Jahr 2024 und entspricht 11,8 Organspenderinnen und Organspendern pro Million Einwohner. Mit dieser moderaten Steigerung um 3,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr erreicht die Organspende in Deutschland den höchsten Stand seit dem Jahr 2012. Zugleich bleibt festzuhalten: Die Zahl der Spenderorgane reicht weiterhin nicht aus, um allen Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten eine Transplantation zu ermöglichen.

Insgesamt konnten im vergangenen Jahr 3.020 Organe nach postmortaler Spende über die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant nach festgelegten medizinischen Kriterien verteilt und schließlich hierzulande oder im Ausland transplantiert werden (2024: 2.855, +5,8 Prozent). Dazu zählten 1.495 Nieren, 823 Lebern, 315 Herzen, 308 Lungen, 76 Bauchspeicheldrüsen sowie drei Därme.

In den 43 deutschen Transplantationszentren wurden 2025 insgesamt 3.256 Organe nach postmortaler Spende aus Deutschland sowie aus dem Eurotransplant-Verbund transplantiert (2024: 3.013, +8,1 Prozent). Bundesweit konnte damit 3.150 schwer kranken Patientinnen und Patienten durch ein oder mehrere Organe eine bessere Lebensqualität oder ein Weiterleben ermöglicht werden. Gleichzeitig warteten Ende des vergangenen Jahres weiterhin 8.199 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan.

Der Medizinische Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), Dr. med. Axel Rahmel, ordnet die Entwicklung ein: "Dass wir 2025 so viele Organspenderinnen und Organspender verzeichnen wie seit über einem Jahrzehnt nicht mehr, ist ein wichtiges und ermutigendes Signal. Gleichzeitig reicht dieses Niveau noch nicht aus, um den Bedarf zu decken. Der Mangel an Spenderorganen besteht weiterhin."

Deutliche Unterschiede zeigen sich nach wie vor zwischen den DSO-Regionen in Deutschland. Besonders die Region Ost (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) weist seit Jahren überdurchschnittliche Organspenderzahlen auf. Mit 16,3 Organspendern pro Million Einwohner lag die Spenderzahl in diesen Bundesländern 38 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. "Wenn bundesweit so viele Organspenden realisiert würden wie in dieser Region, wäre die Situation für wartende Patientinnen und Patienten spürbar besser", so Rahmel. Die positiven Entwicklungen dort zeigten, dass eine Steigerung der Organspende grundsätzlich möglich sei.

Dies belegt auch die konstant hohe Zahl der organspendebezogenen Kontakte, also Situationen, in denen sich Krankenhäuser an die DSO wenden, um eine mögliche Organspende zu prüfen. Mit 3.524 Kontakten bundesweit blieb sie nahezu konstant (2024: 3.482). Hier zeigt sich, dass grundsätzlich das Potenzial für mehr Organspenden vorhanden ist, jedoch nicht jeder Kontakt zu einer tatsächlichen Spende führt. Rund zwei Drittel der gemeldeten Kontakte endeten ohne Organspende; in etwa der Hälfte dieser Fälle, weil keine Zustimmung zur Organspende vorlag. Die fehlende Zustimmung bleibt damit der häufigste Grund für nicht realisierte Organspenden.

Widerspruchsregelung - ein wichtiger Baustein der Organspende

Eine zentrale Herausforderung ist nach wie vor, dass in vielen Fällen keine dokumentierte Entscheidung der potenziellen Spenderinnen und Spender vorliegt. "Die Mehrheit der Menschen in Deutschland steht der Organspende grundsätzlich positiv gegenüber, hat ihre persönliche Entscheidung jedoch nicht festgehalten", erklärt Rahmel. Fehlt ein erklärter Wille, müssen Angehörige häufig unter zeitlichem und emotionalem Druck stellvertretend entscheiden. Dies stellt nicht selten eine enorme Belastung für die Familien dar. Vor diesem Hintergrund bewertet der DSO-Vorstand die neu angestoßene politische Diskussion um die Widerspruchsregelung als wichtiges Signal. "Diese Regelung fördert die persönliche Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende und dies führt im Falle einer möglichen Organspende zu einer Entlastung der Angehörigen. Internationale Erfahrungen zeigen, dass sich durch die Einführung einer Widerspruchsregelung zwar die Organspendezahlen nicht unbedingt sofort sprunghaft erhöhen. Sie kann aber Orientierung geben und dazu beitragen, eine Kultur der Organspende zu fördern und so die Organspende dauerhaft positiv beeinflussen", verdeutlicht der Mediziner.

Vor diesem Hintergrund betont der DSO-Vorstand erneut die Bedeutung einer zu Lebzeiten getroffenen und dokumentierten Entscheidung zur Organspende. Dabei weist Rahmel ausdrücklich darauf hin, dass es keine feste Altersgrenze für die Organspende gibt: "Nicht das kalendarische Alter ist entscheidend, sondern die Funktionsfähigkeit der Organe. Auch im hohen Lebensalter ist eine Organspende möglich." Die bislang älteste Organspenderin in Deutschland war 98 Jahre alt; ihre Leber konnte erfolgreich transplantiert werden. Der Altersmedian der Organspenderinnen und Organspender lag 2025 bei 59 Jahren.

Der Mediziner spricht aber auch eine damit verbundene Herausforderung an: Je höher das Spenderalter, desto höher die Wahrscheinlichkeit alterstypischer Begleiterkrankungen wie zum Beispiel Bluthochdruck, Diabetes mellitus oder Arteriosklerose. Auch die Häufigkeit von Tumorerkrankungen nimmt im Alter zu. Das bedeutet, dass nicht alle Organe dieser älteren Spenderinnen und Spender für eine Transplantation in Frage kommen - was wiederum dazu führt, dass die Zahl der insgesamt für eine Transplantation geeigneten Organe je Spender abnimmt. Während im Jahr 2014 im Mittel noch 3,5 Organe je Spender für eine Transplantation geeignet waren, sank diese Zahl 2025 zuletzt auf 3,1 Organe. Somit steht jedes einzelne Organ im Fokus - und diese wenigen zur Verfügung stehenden Organe sollten bestmöglich genutzt und nach der Entnahme in einem optimalen Zustand zu den potenziellen Empfängern gebracht werden.

Einführung der Maschinenperfusion in Deutschland

"Am häufigsten werden in Deutschland Nieren transplantiert", erläutert Rahmel. Nahezu die Hälfte aller Organtransplantationen entfallen auf dieses Organ, zugleich warteten Ende 2025 mehr als 6.200 Patientinnen und Patienten auf eine Spenderniere. Angesichts dieses hohen Bedarfs kommt der optimalen Nutzung verfügbarer Spenderorgane besondere Bedeutung zu. "Hier wird die Maschinenperfusion künftig eine wichtige Rolle spielen. Das Verfahren ermöglicht eine schonendere Konservierung von Spendernieren und erhöht damit die Chancen, dass mehr Organe erfolgreich transplantiert werden können", informiert der DSO-Vorstand.

Bei der Maschinenperfusion wird die entnommene Spenderniere außerhalb des Körpers kontinuierlich mit einer Konservierungslösung durchspült. Im Unterschied zur herkömmlichen Kaltlagerung erlaubt dieses Verfahren, das Organ unter kontrollierten Bedingungen zu versorgen und seine Funktion bereits vor der Transplantation besser zu beurteilen. In Deutschland sieht die überarbeitete Richtlinie der Bundesärztekammer zur Nierentransplantation den grundsätzlichen Einsatz der Maschinenperfusion bei Nieren von Spendern mit erweiterten Spenderkriterien vor. Die Regelung tritt am 19. Januar 2026 in Kraft.

Als erweiterte Spenderkriterien gelten Nieren von Spenderinnen und Spendern über 60 Jahren sowie von 50- bis 59-Jährigen, wenn mindestens zwei zusätzliche Risikofaktoren vorliegen. Dazu zählen eine zerebrovaskuläre Todesursache wie ein Schlaganfall, bestehender Bluthochdruck oder ein erhöhter Kreatininwert im Blut. Rahmel unterstreicht, dass der Einsatz der Maschinenperfusion nicht nur die Zahl verfügbarer Spendernieren erhöhe. Studien aus Ländern, in denen das Verfahren seit Jahren etabliert ist, zeigten zudem bessere Transplantationsergebnisse, wenn zuvor die Maschinenperfusion bei den Spendernieren zum Einsatz kam.

Ziel ist es, jedes verfügbare Organ zu nutzen, um möglichst vielen Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten helfen zu können. Der Anstieg der Organspendezahlen im vergangenen Jahr und die Einführung der Maschinenperfusion sind positive Signale für die Organspende. Dennoch warten in Deutschland weiterhin viele Patientinnen und Patienten zusammen mit ihren Familien voller Hoffnung auf ein neues Leben durch ein rettendes Spenderorgan. "Daher dürfen wir in unseren gemeinsamen gesellschaftlichen und medizinischen Anstrengungen zur Verbesserung der Situation der Organspende nicht nachlassen", appelliert Rahmel.

Pressekontakt:

Annika Hollmann, Bereichsleiterin Kommunikation, mobil: +49 170
2702982
Nadine Körner, Dr. Susanne Venhaus, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Stiftung Organtransplantation
Deutschherrnufer 52, 60594 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 677 328 9400, -9411, -9413, Fax: +49 69 677 328 9409
E-Mail: presse@dso.de
Internet: www.dso.de










Gastbeitrag

Organspende: Bei der Widerspruchslösung wird niemand zum Objekt degradiert

In den meisten europäischen Ländern gibt es mehr Organspender als in Deutschland. Studien zeigen, dass die Widerspruchslösung mit signifikant höheren Spenderzahlen einhergeht. Daher sollte die Regelung auch bei uns kommen.

Ein Gastbeitrag von Professor Armin Grau 30.10.2025

Im Jahr 2024 haben in Deutschland 953 Menschen nach ihrem Tod Organe für Transplantationen gespendet. Damit sind die seit Jahren auf niedrigem Niveau stagnierenden Zahlen im Vergleich zum Vorjahr nochmals etwas gesunken. Angesichts der rund 8.500 Menschen, die auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen, ist das ein alarmierendes Signal.

In den vergangenen Jahren wurden eine Vielzahl von Aufklärungskampagnen und wichtige Reformen in den Krankenhäusern umgesetzt – darunter die Verpflichtung zur Bestellung von Transplantationsbeauftragten für alle Intensivstationen sowie eine verbesserte Vergütung für die Entnahmekrankenhäuser. Diese Maßnahmen haben leider nicht zu der erhofften Steigerung der Spenderzahlen geführt.

Seit vielen Jahren Stagnation

Woran liegt das? Im Rahmen der heute gültigen Zustimmungslösung müssen dann die Angehörigen die Entscheidungen in Sachen Organspende nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen fällen. Diese fühlen sich in dieser Situation sehr oft überfordert und lehnen eine Organspende häufig ab.

Bei der Widerspruchsregelung werden die Angehörigen genau so intensiv einbezogen. Sie werden gefragt, ob ihnen eine Äußerung des Verstorbenen zur Organspende bekannt ist. Die Angehörigen sind Informationsübermittler, aber sie stehen nicht mehr unter dem großen Druck, nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden zu müssen.

Angehörigen den Druck nehmen

In den meisten europäischen Ländern gibt es deutlich mehr Spender als in Deutschland. Viele Studien zeigen, dass die sogenannte Widerspruchsregelung mit signifikant höheren Spenderzahlen einhergeht. Die meisten Länder haben diese Lösung bereits eingeführt. In allen Ländern mit Widerspruchslösung ist die Spenderate höher als bei uns.

Die Widerspruchsregelung ist nicht die alleinige Lösung, aber sie ist ein unabdingbares Element bei der Erhöhung der sehr niedrigen Spendenzahlen in Deutschland, nachdem viele bisherige Maßnahmen nicht wirkten.

Bei der Organspende gilt es abzuwägen zwischen dem Recht auf Leben der vielen verzweifelten Menschen auf den Wartelisten und dem Selbstbestimmungsrecht möglicher Spender. Auch bei der Widerspruchsregelung wird das Selbstbestimmungsrecht gewahrt.

Zeitlebens aktive Entscheidung treffen

Niemand wird gegen seinen Willen zu einer Organspenderin oder einem Organspender. Niemand wird zum Objekt degradiert, instrumentalisiert, oder verdinglicht. Jeder Mensch gehört weiterhin sich selbst. Der Widerspruchslösung ist der Apell immanent, zeitlebens eine aktive Entscheidung zu treffen.

Nicht wenige Menschen bei uns erhalten Organe aus anderen Ländern, bei denen meist die Widerspruchsregelung gilt. Deutschland profitiert also bereits von der Widerspruchsregelung. Auch das ist zu berücksichtigen.

Nach den vielen schon ergriffenen Maßnahmen fehlt uns in Deutschland die Widerspruchsregelung, die aktuell entscheidungsreif und gut vorbereitet ist. Sie sollte daher zügig umgesetzt werden.

Armin Grau ist Abgeordneter der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen und habilitierter Neurologe.

https://www.aerztezeitung.de/Politik/Organspende-Bei-der-Widerspruchsloesung-wird-niemand-zum-Objekt-degradiert-460780.html




Etwas mehr Organspenden, 

8.100 Menschen warten weiter

29.09.2025

Halle – In Deutschland sind zuletzt etwas mehr Organe gespendet worden als in den Vorjahren. Von Januar bis August dieses Jahres waren es zusammen 2.025 Organe, wie aus Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) hervorgeht.

Im jeweiligen Vergleichszeitraum 2023 waren 1.967, 2024 dann 1.909 Organe in Deutschland entnommen und später transplantiert worden. Nicht erfasst sind Lebendspenden.

Die Zahl der durchgeführten Organübertragungen in Deutschland lag dank des internationalen Vermittlungssystems für Organspenden höher als die Zahl der hier gespendeten Organe: In den ersten acht Monaten dieses Jahres stieg die Zahl der Übertragungen auf 2.188, in den Vorjahreszeiträumen 2023 und 2024 waren es 2.027 und 2.038 gewesen.

Allerdings warten deutlich mehr Menschen auf ein Spenderorgan: Bundesweit standen Ende August rund 8.100 Patientinnen und Patienten auf einer Warteliste, wie aus Daten der Vermittlungsstelle Eurotransplant hervorgeht. Mit Abstand die meisten von ihnen benötigen demnach eine Niere (6.156), 932 eine Leber, 721 ein Herz und 318 eine Lunge. Hinzu kommen 290 Patienten, die auf eine Bauchspeicheldrüse warten.

Die Zahlen zeigen, dass deutlich mehr Organspenden nötig sind. Bislang können potenzielle Organspender ihre Entscheidung in einem Organspendeausweis oder im Organspenderegister dokumentieren. Die Politik sucht nach Lösungen, dem Mangel an Spenderorganen zu begegnen.

In Halle waren am vergangenen Wochenende zum siebten Mal Organempfänger, Angehörige, Mediziner und Politiker zum bundesweiten Dank an Organspender zusammengekommen. Auch schwer kranke Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, waren bei der zentralen Danke-Veranstaltung der DSO dabei, wie es hieß.

Am vergangenen Freitag brachten Nordrhein-Westfalen und sieben weitere Bundesländer einen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein, nach dem künftig alle volljährigen Menschen in Deutschland als Organspender gelten würden, sofern sie dem nicht ausdrücklich widersprochen haben.

 




Neue Westfälische  27.09.2025


Carolin Nieder-Entgelmeier

Düsseldorf/Bad Oeynhausen.

8.260 schwer kranke Menschen warten in Deutschland aktuell auf ein Spenderorgan.

Nicht alle von ihnen werden die Zeit auf der Warteliste überleben, denn es stehen zu wenige Spenderorgane zur Verfügung. Deutschland ist im europäischen Vergleich Schlusslicht, die Zahlen verharrten auch 2024 mit nur 953 Spendern auf einem niedrigen Niveau. Um das zu ändern, wagt NRW erneut den Versuch, die Widerspruchslösung in Deutschland einzuführen. Dann würden alle Erwachsenen als Organspender gelten, wenn sie nicht widersprechen. Im Herz- und Diabeteszentrum (HDZ) in Bad Oeynhausen hofft das Team, dass sich Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) durchsetzen kann. NRW sieht in dem Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung die Chance, die Zahl der Organspenden zu erhöhen und so Leben zu retten. Aktuell gilt in Deutschland die Entscheidungslösung. Organe dürfen nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat. Für die Verteilung von Spenderorganen ist die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant zuständig. Studien zeigen, dass mehr als 80 Prozent der Deutschen einer Organspende zustimmen. „Wir haben also keinen Mangel an Menschen, die spenden möchten, sondern ein Dokumentationsproblem“, kritisiert Laumann. Haben potenzielle Organspender ihren Willen nicht dokumentiert, müssen die Angehörigen entscheiden. Die meisten davon sprechen sich gegen eine Organspende aus, weil sie Angst haben etwas falsch zu machen. Das zeigt eine Untersuchung der sieben Universitätskliniken in NRW. Die Widerspruchslösung kann dieses Dilemma nach Angaben Laumanns beenden. Die Deutsche Statistische Gesellschaft warnt jedoch davor, die höheren Spenderzahlen nur damit zu erklären, da viele Länder auch abweichende Strukturen aufweisen sowie andere medizinische Voraussetzungen für eine Spende. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert zudem, dass Schweigen kein Zustimmen bedeute. Laumann sieht in der Widerspruchslösung das entscheidende Mittel, um die Zahlen in Deutschland zu erhöhen. Diese Einschätzung teilt auch der ärztliche Direktor des HDZ, Jan Gummert: „Die Spenderzahlen werden sich allein durch die Widerspruchslösung nicht verdoppeln, aber dieser Systemwechsel ist ein wichtiger Anfang, um die Zahlen deutlich zu erhöhen. Das zeigt sich im europäischen Ausland eindeutig.“ NRW hat in der Sitzung des Bundesrates am Freitag erneut den Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende eingebracht. Mit Unterstützung der Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. 2024 wurde die Initiative aufgrund des frühzeitigen Aus’ der Ampel-Regierung nicht weiter verfolgt. Gummert hofft, dass sich der Initiative im Bundesrat weitere Länder anschließen. „Ich bin Karl-Josef Laumann sehr dankbar, dass er nicht aufgibt. Wir könnten sehr viel mehr Menschenleben retten, wenn die Widerspruchslösung endlich auch in Deutschland eingeführt wird.“ Beim Treffen der Organvermittlungsstelle Eurotransplant sei das Unverständnis anderer Länder über Deutschland in diesem Jahr erneut Thema gewesen, sagt Gummert. „Der hochnäsige deutsche Sonderweg ist für unsere Partner nicht mehr nachvollziehbar. Deutschland nimmt Organe aus Ländern mit der Widerspruchslösung bereitwillig an, doch will seinen Bürgern selbst nicht zumuten sich einmal im Leben mit der Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu beschäftigen.“ Sollte sich der Gesetzentwurf nach dem Bundesrat auch im Bundestag durchsetzen, kämen folgende Änderungen auf die Bevölkerung zu:

◆ Jeder Erwachsene ist grundsätzlich Organspender, es sei denn, es liegt ein erklärter Widerspruch vor.

◆ Besteht die Möglichkeit zur Organspende, fragen Ärzte zunächst beim Organspende-Register an, ob ein Widerspruch vorliegt. Ist das nicht der Fall, holen sie bei den Angehörigen Informationen ein. Die Angehörigen sind verpflichtet, sich an den Willen des Verstorbenen zu halten.

◆ Liegt bei Minderjährigen kein geäußerter Wille vor und ist auch den Angehörigen dieser nicht bekannt, steht ihnen ein eigenes Entscheidungsrecht unter Beachtung des mutmaßlichen Willens des Verstorbenen zu.

◆ Bei Verstorbenen, die nicht in der Lage waren, die Tragweite einer Organspende zu erkennen und deshalb keinen Willen abgegeben haben, ist eine Organspende unzulässig.

Quelle: Neue Westfälische ; 27.09.2025





Bundesländer fordern Reform

Organspende: Kommt jetzt doch die Widerspruchslösung?

Acht Bundesländer wollen im Bundesrat erneut die Reform der Organspende anstoßen. Die Gesundheitsminister wollen so mehr Spenden ermöglichen. BW und RLP unterstützen den Vorstoß

 26.9.2025, 5:09 Uhr   Von Autor/in Tiana Zoric


Am Freitag wollen die Gesundheitsminister der Länder im Bundesrat die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende wieder auf den Weg bringen. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bundesrat den Vorschlag eingebracht, mit dem Bruch der Ampel-Regierung wurde ein entsprechender Gesetzesentwurf jedoch nicht verabschiedet. Unter den Befürwortern der Reform sind auch der baden-württembergische Landesgesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) sowie sein rheinland-pfälzischer Amtskollege Clemens Hoch (SPD).

Organspende: Was ist die Widerspruchslösung?

Neben Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz fordern auch Nordrhein-Westfalen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen die Reform der Organspende.

Das Ziel ist die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung. Das bedeutet, dass jeder Bürger oder jede Bürgerin potenziell Organe spendet. Es sei denn, die Person hat zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen. Bislang ist die Entnahme der Organe nur dann möglich, wenn der oder die Betroffene vorher ausdrücklich zugestimmt hat.

Organspenden scheitern oft an fehlender Zustimmung

Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums stehen in Deutschland rund 8.300 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste für ein neues Organ. Dem baden-württembergischen Gesundheitsministerium zufolge sprechen sich rund 80 Prozent der Menschen in Umfragen zwar für eine Organspende aus. Allerdings scheiterten die Spenden letztendlich daran, dass der Wunsch der Patienten zum Todeszeitpunkt nicht bekannt ist.

So sei dieser in Baden-Württemberg zuletzt nur bei 35 Prozent der Betroffenen bekannt gewesen. Lediglich 15 hätten eine schriftliche Willenserklärung abgegeben.

BW-Gesundheitsminister: Reform des Transplantationsgesetzes könnte Trendwende einleiten

"Es überrascht mich leider nicht, dass auch im vergangenen Jahr über die Hälfte der möglichen Organspenden daran scheiterte, dass es an einer Zustimmung fehlte", sagte BW-Gesundheitsminister Lucha auf SWR-Anfrage. Er bedauere es sehr, dass die Bemühungen für die Einführung in der vergangenen Legislaturperiode des Bundestags nicht zum Ziel geführt hätten.

An der Dringlichkeit einer Gesetzesänderung habe sich nichts geändert, so Lucha weiter. Weiterhin versterben viele Patientinnen und Patienten, deren Leben mit einer Organtransplantation hätte gerettet werden können. "Die in der letzten Legislaturperiode angestoßene Reform des Transplantationsgesetzes könnte endlich die Trendwende einleiten - hin zu einer Kultur der Organspende."

RLP-Gesungheitsminister: Möglichkeit zur Überkreuzspende prüfen

Auch der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) spricht sich für die Einführung der Widerspruchslösung aus. "Jeder Mensch hat selbstverständlich das Recht, 'Nein' zur Organspende zu sagen. Aber wer nicht aktiv widerspricht, kann helfen, Leben zu retten", so der Minister in einer Pressemitteilung.

Im Zuge einer möglichen Reform des Transplantationsgesetzes soll laut Hoch auch die Möglichkeit der sogenannten Überkreuzspende geprüft werden. Bei dieser Form der Lebendorganspende wird nicht an einen nahen Angehörigen, sondern an einen besser passenden, fremden Empfänger gespendet. Der eigene Angehörige erhält dann wiederum ein passendes Organ von einem anderen, fremden Spender. Bisher sind Lebendorganspenden, etwa bei der Nierentransplantation, nur dann erlaubt, wenn sich Spender und Empfänger als Ehepartner oder Verwandte besonders nahe stehen. Eine Neureglung würde besonders vielen Nierenkranken neue Hoffnung eröffnen, betont der Minister.




Neue  Westfälische; 13. August 2025

Tim Szent-Ivanyi

Lebendorganspende soll leichter werden

Neue Hoffnung für Nierenkranke: Bundesregierung will mit Gesetzesänderung Zahl der Transplantationen erhöhen

 Berlin. Es ist ein trauriger Missstand, der sich zwar nicht völlig beseitigen, aber zumindest mildern lässt: Allein im vergangenen Jahr sind in Deutschland 253 Patientinnen und Patienten gestorben, die auf einer Warteliste für eine  Spenderniere standen.

Seit Jahren reicht die Zahl der Spenderorgane nicht aus, um den Bedarf zu decken. Die Folge sind lange Wartezeiten, die im Durchschnitt bis zum acht Jahre betragen. Damit verbunden sind für die möglichen Nierenempfänger schwerwiegende Einschränkungen ihrer Lebensqualität durch eine belastende, zeitintensive Dialysebehandlung sowie eine erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustands. Da trotz mehrerer Gesetzesänderungen die Bereitschaft für eine Organspende nach dem Tod in  Deutschland nach wie vor zu niedrig ist, gibt es zumindest bei Nieren einen Ausweg: die Lebendorganspende. Schließlich verfügt der Mensch über zwei Nieren, wobei nur ein Organ lebensnotwendig ist.

Aktuell ist der rechtliche Spielraum dabei aber stark eingeschränkt, da Lebendorganspenden nur bei Menschen erlaubt sind, die sich persönlich besonders nahestehen.

Das schränkt die Anzahl möglicher Spenderinnen und Spender ein, da die Nieren zweier Menschen nicht immer zueinanderpassen. Es besteht

die Gefahr, dass das transplantierte Organ abgestoßen wird. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will deshalb einen Gesetzentwurf erneut auf den Weg bringen, der durch das vorzeitige Ampel-Aus in der vorigen Wahlperiode nicht mehr beschlossen werden konnte. Durch die nur leicht überarbeitete Gesetzesänderung soll eine sogenannte Überkreuzspende erlaubt werden.

Die Niere geht dann nicht an die vorgesehene nahestehende Person, sondern an eine passende Empfängerin oder einen passenden Empfänger, die mit einem geplanten nahestehenden Spender ebenfalls nicht kompatibel sind. Im Gegenzug geht die Niere des zweiten Spender-Empfänger-Paars an den Empfänger des ersten Paars. Die Vermittlung soll durch eine zentrale Stelle organisiert werden, wobei alle beteiligten Spender-Empfänger-Paare anonym bleiben. Geplant ist der Aufbau eines deutschlandweiten Pools, um passende Spender und Empfänger zu finden. „Der Kreis möglicher Spenderinnen und Spender wird erweitert, um mehr Betroffenen die Möglichkeit einer Transplantation nach einer Lebendorganspende zu ermöglichen und ihre Versorgungssituation zu verbessern“, heißt es im Referentenentwurf der geplanten Gesetzesänderung. Damit werde den Betroffenen in einem sicheren Rahmen eine weitere Therapiemöglichkeit eröffnet, die in Deutschland bisher gesetzlich nicht vorgesehen, aber international seit Langem etabliert sei, wird argumentiert.

 




„Bundestag ist es allen Menschen schuldig, die auf ein Spenderorgan warten“

Von Uma SostmannVolontärin Axel Springer Academy of Journalism and Technology

Stand: 12.06.2025

In Deutschland muss einer Organspende ausdrücklich zugestimmt werden. Gesundheitsminister und Bundesärztekammer wollen das ändern: Jeder soll Spender sein, solange er nicht widerspricht. SPD und Grüne setzen sich dafür ein.


 Die Gesundheitsminister der Länder fordern gemeinsam mit der Bundesärztekammer erneut die Widerspruchslösung bei der Organspende. Das bedeutet: Jeder Bürger ist Organspender – bis er dem aktiv widerspricht.

Bislang gilt in Deutschland seit 1. November 2012 die sogenannte Entscheidungslösung: Bei dieser Abwandlung der Zustimmungslösung werden ebenso nur die Menschen zu Organspendern, die dem aktiv zustimmen – das Besondere an der Entscheidungslösung ist eine breite Aufklärung der Bevölkerung, um die Spendenbereitschaft zu erhöhen. Unter anderem Krankenkassen sind hierdurch dazu verpflichtet, regelmäßig über Möglichkeiten der Organspende zu informieren.

Im vergangenen Jahr hatten Abgeordnete von SPD, Union, Grünen, FDP und Linken einen Gesetzentwurf eingebracht, durch den die Widerspruchsregelung ins Transplantationsgesetz eingeführt werden sollte. Bevor allerdings über den Entwurf abgestimmt werden konnte, zerbrach die damalige Ampel-Koalition.

Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Katharina Schenk (SPD) aus Thüringen, schlug nun vor, den fraktionsübergreifenden Entwurf erneut ins Parlament einzubringen. Ein entsprechendes Schreiben solle der Bundesgesundheitsministerin, Nina Warken (CDU), bei der Gesundheitsministerkonferenz am 11. und 12. Juni vorgelegt werden.

Das Vorstandsmitglied der Deutschen Transplantationsgesellschaft, Felix Braun, begrüßt Schenks Vorstoß auf WELT-Anfrage: „Die Politik muss sich dem Thema Organspende dringend annehmen und die Gesetzesinitiativen erfolgreich und zügig vorantreiben, um den fortwährenden Organmangel in Deutschland zu beheben.“ Die Einführung der Widerspruchsregelung spiele hierbei eine wesentliche Rolle.

„Im seltenen Fall eines nachgewiesenen irreversiblen Hirnfunktionsausfalles kann eine Organspende in Betracht kommen, wenn hierzu eine Einwilligung vorliegt“, fährt Braun fort. Oftmals sei den trauernden Angehörigen diese Entscheidung aber nicht bekannt – und sie lehnten ab. Aber: „Seit Einführung des Organspenderegisters besteht die Option einen dokumentierten Widerspruch jederzeit abzurufen, sodass die Voraussetzungen für eine Widerspruchslösung nunmehr gegeben sind und diese zur Entlastung der Angehörigen zeitnah umgesetzt werden sollte.“

In den meisten anderen europäischen Ländern gilt bereits die Widerspruchslösung, unter anderem in Spanien, das als Spitzenreiter unter den Organspendern gilt: Während in Deutschland laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation lediglich 11,2 Organspender auf eine Million Einwohner kommen, sind es in Spanien 43,1.

„Trotz aller Bemühungen konnten die Spenderzahlen in der Vergangenheit nicht substanziell gesteigert werden“, sagt Stefan Schwartze, der für das Thema zuständige Berichterstatter der SPD-Fraktion. Spanien sei ein gutes Beispiel dafür, dass die Widerspruchslösung ein wesentlicher Baustein sei, um diese Zahl zu erhöhen. Deswegen befürworte er die Einführung der Widerspruchsregelung. Die interfraktionelle Arbeitsgruppe habe sich zu diesem Zweck bereits getroffen. 

Auch Misbah Khan, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion findet: „Jeden Tag sterben Menschen, weil bislang der politische Mut zur Widerspruchslösung fehlt. Der Bundestag ist es allen Menschen, die auf ein Spenderorgan warten und deren Angehörigen schuldig, sich mit dem Thema erneut zu befassen.“ Der große Vorteil einer Widerspruchslösung liege darin, dass sich alle Bürger mit ihrer Entscheidung für oder gegen eine Organspende auseinandersetzen müssten. „Das wird die Zahl der Spenderinnen und Spender spürbar erhöhen, davon bin ich überzeugt.“

Hohe Bereitschaft – geringe Dokumentation

Der Marburger Bund, ein Berufsverbund von angestellten und beamteten Ärzten in Deutschland, schreibt in einer Pressemitteilung: „Wir erhalten überproportional viele Organe aus Ländern, in denen die Widerspruchslösung längst gilt. Wie lange soll diese Diskrepanz noch fortbestehen? Wie lange wollen wir noch Organ-Importland sein?“ Teil des Problems sei, dass eine große Mehrheit der Deutschen zwar ihre Bereitschaft zur Organspende bekunde – aber weniger als die Hälfte der Bevölkerung ihre Entscheidung tatsächlich dokumentiere.

Laut Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit war im Jahr 2024 die positive Einstellung zu einer Organ- und Gewebespende so hoch wie nie zuvor: bei 85 Prozent. Aber: Lediglich 45 Prozent der Befragten gaben an, ihre Entscheidung durch einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung dokumentiert zu haben.




Die Unionsfraktion vertritt eine andere Position als der Koalitionspartner SPD und die Grünen: Die Frage nach einer möglichen Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende sei „zutiefst ethisch, gesellschaftlich und persönlich“, sagt die gesundheitspolitische Sprecherin Simone Borchardt (CDU). „Die Organspende ist ein Akt der Solidarität – aber sie muss freiwillig bleiben.“ Eine informierte und bewusste Zustimmung schaffe Rechtssicherheit und Vertrauen bei Spendern, Angehörigen und medizinischem Personal. Für sie als Gesundheitspolitikerin stehe fest: „Der Staat darf nicht stillschweigend über so etwas Intimes wie die letzte Entscheidung über den eigenen Körper verfügen.“ 

Die Antwort auf fehlende Spenderorgane könne kein Automatismus sein, sondern eine „Kultur der Verantwortung und Aufklärung“. Notwendig seien bessere Strukturen in der Transplantationsmedizin, eine zentrale Patientensteuerung, mehr öffentliche Information und vor allem: „Respekt vor jeder individuellen Entscheidung“.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Sichert, sagt: „In einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft muss der Körper dem Individuum gehören.“ Die Widerspruchslösung deutet er als Ausdruck von Ideologie: „Es ist ein Zeichen sozialistischer und kommunistischer Systeme, dass der Körper nicht dem Menschen gehört, sondern als Teil eines Volkskörpers angesehen wird“, so Sichert. Er befindet: „Wir von der AfD verteidigen bei der Organspende – wie schon in der Coronazeit – mit aller Kraft das Recht auf körperliche Unversehrtheit, wie es Artikel 2 Grundgesetz vorsieht und setzen uns daher mit aller Kraft gegen die Widerspruchslösung ein.“ 

Die Linksfraktion habe sich bisher nicht auf eine Position verständigt, heißt es von einem Sprecher. Da es sich bei dem Widerspruch zur Organspende um eine sehr persönliche Frage handele, gebe es selbstverständlich auch innerhalb der Fraktion unterschiedliche Positionen. 







Redaktion 20. Mai 2025 07:33 

Weltpremiere: Ärzten gelingt Blasen-Transplantation

Ärzten in den USA ist zum weltweit ersten Mal eine Blasentransplantation an einem Menschen geglückt.

Der 41-jährige Organempfänger habe am 4. Mai bei einer achtstündigen Operation im Ronald Reagan UCLA Medical Center in Los Angeles sowohl eine Blase als auch eine Niere von einem Organspender erhalten, teilte die Universität von Kalifornien mit. Die Chirurgen transplantierten zuerst die Niere, dann die Blase, ehe sie beide mit einer von ihnen entwickelten Technik verbanden. 

Die Mediziner sprachen von einem historischen Erfolg. Der an der Operation beteiligte Chirurg Nima Nassiri sagte, der Eingriff habe fast umgehend positive Ergebnisse gebracht. “Die Niere produzierte sofort eine große Menge Urin, und die Nierenfunktion des Patienten verbesserte sich sofort”, sagte der Urologe. Eine Dialyse sei anschließend nicht nötig gewesen.

Patient war jahrelang auf Dialyse angewiesen

Dem Patienten, einem vierfachen Familienvater, war vor einigen Jahren aufgrund von Krebs ein großer Teil seiner Blase entfernt worden. Später wurden ihm wegen Krebs und einer Nierenerkrankung im Endstadium beide Nieren entfernt, sieben Jahre lang war er auf Dialyse angewiesen.

Die Mediziner hatten nach eigenen Angaben mehr als vier Jahre auf diesen ersten Versuch einer Blasentransplantation hingearbeitet. Ihnen zufolge waren vollständige Blasentransplantationen aufgrund der komplexen Gefäßstruktur des Beckens bisher nicht ausgeführt worden.

Weniger riskant als andere Therapiemethoden

Früher konnten betroffene Patienten eine künstliche Blase aus einem Teil des Darms herstellen lassen oder sich einen Stomabeutel zum Auffangen der Ausscheidungen anlegen lassen. Diese Techniken hätten aber verschiedene Risiken geborgen, sagte Nassiri. Diese hoffen die Ärzte nun künftig mit der vollständigen Blasentransplantation zu umgehen






Berlin – Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) pocht auf eine baldige Neuregelung der Organspende. 

„Gegner und Befürworter einer Widerspruchslösung sind sich doch einig, dass die Situation für die Menschen, die dringend ein Spenderorgan benötigen, verbessert werden muss“, sagte die Ministerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Daher appellierte sie an die Bundestagsabgeordneten, das Thema in der laufenden Wahlperiode erneut auf die Tagesordnung des Parlamentes zu setzen und dabei Kompromisse zu suchen.

Schon eine Debatte helfe, „die Bevölkerung stärker für das Thema zu sensibilisieren“, fügte die Politikerin hinzu, die bei der Abstimmung 2020 im Bundestag gegen eine Widerspruchslösung gestimmt hatte. Dann würde jeder als Spender infrage kommen, der nicht ausdrücklich widerspreche.

Warken: „Ich würde mich freuen, wenn aus der Mitte des Parlaments ein neuer Vorstoß kommt, um mehr Menschen zum Ausfüllen eines Spenderpasses zu bewegen und dem Organspenderegister endlich zum Erfolg zu verhelfen.“

Bisher gilt in Deutschland eine Zustimmungslösung: Als Spender kommt nur infrage, wer einer Organentnahme zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat.

Laut Deutscher Stiftung Organtransplantation verharren die bundesweiten Organspendezahlen „weiterhin auf niedrigem Niveau“. 953 Menschen haben im vergangenen Jahr nach ihrem Tod Organe für eine Transplantation gespendet.

Den 3.013 Organen, die nach postmortaler Spende aus Deutschland und dem Eurotransplant-Verbund übertragen wurden, stehen in Deutschland 8.260 Menschen gegenüber, die auf Spenderorgane warten.











Medizin

Auch 60-Grad-Wäsche enthält noch Keime

Kleidung wird mit normalen Waschmaschinen oft nicht hygienisch sauber 

2. Mai 2025, 

Von wegen sauber: Normale Waschmaschinen entfernen trotz vermeintlich hygienischer Waschprogramme nicht alle Keime, wie eine Studie zeigt. Demnach überleben Bakterien oft selbst die 60-Grad-Wäsche und lagern sich in Kleidung und Maschine ab, darunter auch Krankheitserreger und antibiotikaresistente Keime. Das könnte zur Ausbreitung von Infektionen beitragen. Besonders problematisch ist das, wenn die Arbeitskleidung von Krankenschwestern, Pflegern und anderen Beschäftigten im Gesundheitswesen mit solchen Haushaltsmaschinen gewaschen wird.

Wenn Waschmaschinen nicht richtig oder regelmäßig genug gereinigt werden, können sie sich zu wahren Keimschleudern entwickeln. So haben Forschende beispielsweise mehr als 200 Bakterienarten in Maschinen aus deutschen Haushalten entdeckt, darunter auch Krankheitserreger. Diese Mikroben lagern sich auch in der frisch gewaschenen Kleidung ab und können für die Träger ein Gesundheitsrisiko darstellen. 

Besonders problematisch ist das, wenn es sich um die Arbeitskleidung von Krankenschwestern, Pflegern, Ärzten und anderen Mitarbeitern des Gesundheitswesens handelt. Denn diese Textilien können mit Krankheitserregern und multiresistenten Krankenhauskeimen kontaminiert sein und diese weiterverbreiten. Zwar gelten dafür Waschvorschriften, aber im britischen und US-amerikanischen Gesundheitswesen reinigen viele Mitarbeitende ihre Arbeitskleidung zu Hause in handelsüblichen Waschmaschinen. 

Wie hygienisch sind Waschmaschinen?

Doch können normale Waschmaschinen die gefährlichen Keime entfernen? Oder bleiben Bakterien in der Kleidung oder der Waschmaschine zurück? Dieser Frage sind nun Forschende um Caroline Cayrou von der De Montfort University in Leicester nachgegangen. Dafür wuschen sie Kleidung mit sechs verschiedenen Modellen von Haushaltswaschmaschinen. Die Stoffproben kontaminierten sie vorher absichtlich mit dem Darmkeim Enterococcus faecium, der verschiedene Infektionen hervorrufen kann.

Für ihre Testwäschen nutzten die Forschenden verschiedene Waschmittel sowie zwei Programme: einen Schnellwaschgang und ein normales Reinigungsprogramm, jeweils bei 60 Grad Celsius. Anschließend analysierten sie, ob sich noch Enterococcus-Keime in den Kleidungsstücken befanden.

Zudem nahm das Team aus diesen und sechs weiteren Waschmaschinen Abstrichproben von Biofilmen – in der Waschmittelschublade und unter der Gummidichtung der Trommel nahe der Tür. Per DNA-Sequenzierung untersuchten Cayrou und ihre Kollegen, welche Bakterienarten sich in diesen Proben tummelten.

Keimverseucht auch nach der Wäsche

Das Waschexperiment ergab, dass mit dem Standardprogramm bei zwei von sechs Waschmaschinen die Stoffproben nicht ausreichend desinfiziert aus der Wäsche kamen. In den Textilien fanden sich noch Enterococcus-Keime. Beim Schnellwaschgang waren es sogar drei von sechs Maschinen. 

Der Grund: Die angestrebte Temperatur von 60 Grad wurde in den Geräten nicht erreicht und/oder nicht lange genug gehalten, wie eine Kontrolle der Programme ergab. „Selbst wenn Mitarbeiter im Gesundheitswesen glauben, sie würden ihre Uniformen [wie vorgeschrieben] zehn Minuten lang bei 60 Grad Celsius desinfizieren, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das verwendete Gerät nicht die erwartete Leistung erbringt“, berichten die Forschenden. 

Hygiene-Faktor Wasserhärte

Demnach sind etwa die Hälfte aller normalen Waschmaschinen nicht geeignet, um nach geltenden Vorschriften Krankenhauskeime aus der Kleidung des Personals zu entfernen. Auch die Textilien aus Privathaushalten wie Handtücher, Bettwäsche und Co, die oft bei 60 Grad gewaschen werden, werden in solchen Waschmaschinen nicht hinreichend desinfiziert.

Eine wichtige Rolle für die Hygiene spielen aber nicht nur die Waschmaschine und das Programm, sondern auch der Standort und die Waschmitteldosierung. Denn: „Die Wasserhärte kann die Wirksamkeit des Waschmittels beeinträchtigen“, so das Team. Bei hartem Wasser kann daher mehr Waschmittel nötig sein, um die Keime abzutöten. 

Biofilme in Waschmaschinen enthalten Krankheitskeime

Die Analyse der Abstriche ergab zudem: In acht von zwölf Waschmaschinen hatten sich Keime gesammelt. Demnach wachsen in der Waschmittelschublade und der Gummidichtung selbst nach 60-Grad-Wäschen noch oft Bakterien. Selbst wenn in der Trommel eine ausreichend hohe Temperatur erreicht wird, um diese und die Kleidung zu desinfizieren, gilt das offenbar nicht für alle Teile der Maschine. 

Unter den gefundenen Mikroben waren auch Bakterien, die Krankheiten hervorrufen können – etwa Mycobakterien, Pseudomonas- oder Acinetobacter-Arten – und solche, die Antibiotikaresistenzgene tragen und daher nicht mit Antibiotika behandelt werden können, wie das Team feststellte. 

Maschinenwäsche kann Resistenzen fördern

Einige der Bakterien, darunter Staphylococcus aureus und Klebsiella pneumoniae, hatten auch eine Resistenz gegen Waschmittel entwickelt. Das erhöhte wiederum ihre Resistenz gegen bestimmte Antibiotika oder brachte sogar neue Resistenzen hervor, wie weitere Tests ergaben. „In einem bemerkenswerten Fall entwickelte ein zuvor antibiotikaempfindlicher Stamm von Staphylococcus aureus eine Antibiotikaresistenz und wurde praktisch zu MRSA, ohne jemals Antibiotika ausgesetzt gewesen zu sein“, berichtet Seniorautorin Katie Laird.

Die Forschenden schließen daraus, dass die Biofilme in Waschmaschinen eine Umgebung sind, die Antibiotikaresistenzen fördern. Demnach sind viele Haushaltswaschmaschinen nicht nur nicht geeignet, um Kleidung zu dekontaminieren, sondern sie tragen sogar aktiv zur Entstehung und Ausbreitung von Infektionen und Antibiotikaresistenzen bei, schließen die Forschenden. 

Wie wird Kleidung wirklich sauber?

„Wenn wir es mit der Übertragung von Infektionskrankheiten über Textilien und der Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen ernst meinen, müssen wir überdenken, wie wir die Kleidung unserer Mitarbeiter im Gesundheitswesen waschen“, schreiben Cayrou und ihren Kollegen. Ihrer Ansicht nach müssen die Waschrichtlinien für Beschäftigte im Gesundheitswesen überarbeitet werden, um die Ausbreitung der Krankheitserreger zu kontrollieren und die Patientensicherheit zu verbessern. 

Die Richtlinien könnten etwa vorschreiben, dass die Waschmaschinen zu Hause Programme mit höherer Temperatur und längerer Dauer nutzen und zudem regelmäßiger gereinigt werden, damit sich keine Keime darin ansammeln können. Diese Tipps könnte auch jeder für seine private Wäsche anwenden. 

Alternativ könnte die Arbeitskleidung in Industriewaschmaschinen in Gesundheitseinrichtungen gewaschen werden. In Deutschland ist dies ohnehin der Fall. „Großbritannien ist das einzige Land in Europa, in dem die Uniformen der Krankenschwestern regelmäßig zu Hause gewaschen werden“, erklärt Laird. (PLoS ONE, 2025; doi: 10.1371/journal.pone.0321467) 

Quelle: PLOS 





MT 13.05.2025  OWL und NRW


Carolin Nieder Entgelmeier

     Organspende in Deutschland

Die Einführung der Widerspruchslösung ist mit den Neuwahlen gescheitert und auch die neue Bundesregierung zeigt kein Interesse. Die Enttäuschung im Herz- und Diabeteszentrum NRW in Bad Oeynhausen ist groß, aber das Engagement geht weiter.


Berlin/Bad Oeynhausen. 8.260 schwer kranke Menschen warten allein in Deutschland auf ein Spenderorgan. Nicht alle von ihnen werden die Zeit auf der Warteliste überleben, denn es stehen zu wenig Spenderorgane zur Verfügung. Deutschland ist im europäischen Vergleich Schlusslicht, die Organspendezahlen verharren auch 2024 wieder auf einem niedrigen Niveau. Experten fordern deshalb seit langem die Einführung der Widerspruchslösung. Die ist jedoch im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung nicht vorgesehen. Die Enttäuschung im Herz- und Diabeteszentrum (HDZ) NRW in Bad Oeynhausen ist groß.

Wie ist die Lage in Deutschland

2024 haben nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) 953 Menschen nach ihrem Tod Organe für die Transplantation gespendet, 2023 waren es 965. Mit 11,4 Spendern pro eine Million Einwohner nehme Deutschland damit im internationalen Vergleich wieder einen der hinteren Plätze ein.

Insgesamt wurden den Spendern laut der DSO 2.854 Organe entnommen, die über die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant nach festgelegten Kriterien verteilt und in Deutschland oder im Ausland transplantiert werden. In den 43 deutschen Transplantationszentren wurden 2024 nach Angaben der Stiftung jedoch mehr Organe, insgesamt 3.013, aus Deutschland und dem Eurotransplant-Verbund übertragen. „Deutschland hat damit wieder von Organspenden aus dem Ausland profitiert, vor allem aus Ländern, in denen, anders als in Deutschland, die Widerspruchslösung gilt“, erklärt der ärztliche Direktor des HDZ, Jan Gummert.

2024 konnten durch die Organspenden in Deutschland und im Ausland laut der DSO 2.902 schwer kranke Patienten mit einem oder mehreren Organen versorgt werden. Gleichzeitig stehen weiter 8.260 Menschen auf den Wartelisten. „Die Lage der Patienten bleibt dramatisch“, warnt der medizinische Vorstand der DSO, Axel Rahmel. „Die Organtransplantation ist in vielen Fällen die einzige Chance auf ein Überleben. Transplantationen sind aber nur möglich, wenn Menschen bereit sind, Organe nach ihrem Tod zu spenden. Es ist daher eine unerträgliche Situation, dass wir zwar die medizinischen Möglichkeiten haben, Leben zu retten, uns aber die Organe dafür fehlen.“

Wie ist die Organspende geregelt?

Organe dürfen Verstorbenen in Deutschland nur dann entnommen werden, wenn sie zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt haben. Die Zustimmung kann zum Beispiel auf einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der Deutschen Organe spenden möchte, jedoch die allermeisten ihren Willen nicht schriftlich festhalten. Ist im Todesfall der Wunsch des Verstorbenen nicht bekannt, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung im Sinne des Verstorbenen gefragt. Allerdings lehnen die meisten Familien in solchen Fällen eine Organspende ab, aus Angst, etwas falsch zu machen.

„Nur bei 15,3 Prozent der möglichen Organspender war 2024 ein schriftlicher Wille vorhanden. Bei diesen lag die Einwilligungsrate bei 75,4 Prozent. Mussten die Angehörigen hingegen nach eigenen Wertvorstellungen entscheiden, lag die Zustimmungsrate wohl aus Unsicherheit in der belastenden Situation nur bei 25,4 Prozent“, erklärt Rahmel.

Die zweite Voraussetzung für eine Organspende ist, dass Ärzte den unumkehrbaren Ausfall der Hirnfunktionen feststellen müssen. Der Hirntod ist die Folge einer schweren Hirnschädigung. Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist es in einem kleinen Zeitfenster möglich, das Herz-Kreislauf-System des Verstorbenen mit Hilfe intensivmedizinischer Maßnahmen künstlich aufrechtzuerhalten, damit die Organe weiterhin durchblutet werden und transplantiert werden können. Der Hirntod sei jedoch ein seltenes Phänomen, sodass nur wenige Verstorbene überhaupt für eine Organspende in Frage kommen.

Sind beide Voraussetzungen erfüllt, prüfen Ärzte, ob der Gesundheitszustand eine Organspende zulässt. Laut der Bundeszentrale schließen jedoch nur wenige Erkrankungen eine Organspende aus. Zudem gebe es kein Höchstalter, bis zu dem eine Spende möglich ist. Sterben Menschen infolge eines Herz-Kreislauf-Versagens dürfen Betroffene in Deutschland keine Organe spenden.





Gerne senden wir Ihnen die gemeinsame Pressemitteilung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) und dem Katholischen Krankenhausverband Deutschland e. V. (KKVD) zum Thema: 
„Ein neues Herz für Hubert K.“ - Start der Aktion zur Organspende  Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit und Katholischer Krankenhausverband Deutschland e. V. motivieren mit Graphic Novel zur Entscheidung bei der Organ- und Gewebespende 
Köln, 6. Mai 2025. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) und der Katholische Krankenhausverband Deutschland e. V. (KKVD) starten heute die gemeinsame Aktion zur Graphic Novel „Ein neues Herz für Hubert K. – Organspende: Verstehen. Entscheiden. Dokumentieren“ im Cellitinnen-Krankenhaus St. Hildegardis in Köln. 
Im Zentrum der Auftaktveranstaltung steht die Vorstellung der neuen Graphic Novel mit dem echten herztransplantierten Hubert Knicker und dem Illustrator Jakob Hinrichs. Knicker ist das Vorbild der Comicfigur „Hubert K.“. Sie berichten, wie die Geschichte entstanden ist und warum ihnen das Thema Organspende so am Herzen liegt. Ihr persönlicher Blick macht die Erzählung authentisch und lebensnah – und eröffnet einen emotionalen Zugang zu einem oft verdrängten Thema. 
Mit der Aktion ermutigen das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, der Katholische Krankenhausverband Deutschland e. V. sowie 90 teilnehmende katholische Krankenhäuser und Pflegeschulen Menschen in ganz Deutschland, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen, eine persönliche Entscheidung zu treffen und diese auch zu dokumentieren. 
Die Graphic Novel erzählt Hubert Knickers wahre Geschichte. Nach einem Mückenstich erkrankt er schwer, lebt mit einem Kunstherz und wartet schließlich auf ein Spenderorgan. Die Geschichte zeigt, was es bedeutet, in dieser Situation zu sein – und wie existenziell eine getroffene Entscheidung zur Organspende sein kann. Das Comic-Format spricht Menschen direkt an, regt Gespräche mit Familie, dem Freundeskreis und Kolleginnen und Kollegen an und bietet einen leicht verständlichen Einstieg in ein komplexes Thema. 
Dr. Johannes Nießen, Kommissarischer Leiter des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit: „Die meisten Menschen stehen dem Thema Organ- und Gewebespende eindeutig positiv gegenüber. Doch zu wenige haben ihre persönliche Entscheidung festgehalten – möglicherweise, weil sie bisher keine Berührungspunkte mit dem Thema hatten. Die reale Geschichte von Hubert K. als Graphic Novel bietet einen neuen Zugang zur Organ- und Gewebespende. Sie zeigt, was es heißt, auf ein Spenderorgan zu warten. Wir ermutigen alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Entscheidung zu treffen – egal wie sie ausfällt – und sie im Organspende-Register oder auf einem Ausweis festzuhalten.“ 
Dr. med. Dirk Albrecht, Vorsitzender Katholischer Krankenhausverband Deutschland e. V. (KKVD): „Die Geschichte von Hubert K. zeigt eindrucksvoll, wie schnell und unerwartet man durch eine Kleinigkeit und einen Zufall von einem gesunden Menschen zu einem Menschen werden kann, der auf eine ganz besondere Form der Hilfe angewiesen ist. Und die Zahl der Menschen, die ein solches Schicksal teilen, ist leider nicht so klein, wie man vermuten mag. Wir alle wissen, dass und wie wir helfen können. Und dass es nicht viel mehr braucht, als eine eigene, innere Überzeugung. Für mich ist die Bereitschaft zur Organspende auch ein starker Ausdruck von Nächstenliebe.“ 
Prof. Dr. med. Tobias Beckurts, Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie des Cellitinnen-Krankenhauses St. Hildegardis: „Geschichten wie die von Hubert Knicker zeigen: Organspenden retten Leben. In Deutschland diskutieren wir viel darüber, wie Organspenden gesetzlich geregelt sein könnten. Selbstverständlich muss die Entscheidung freiwillig sein – aber sie sollte getroffen werden. Zwischen Bereitschaft zur Organspende und tatsächlichen Spenden besteht bei uns eine große Diskrepanz. Ich wünsche mir sehr, dass diese aufgelöst wird und mehr Menschen sich bewusst für eine Spende – oder auch dagegen – entscheiden, damit wir Ärzte mehr Menschen mit Geschichten wie Hubert Knicker helfen können.“ 
Hubert Knicker, Vorbild für die Graphic Novel „Ein neues Herz für Hubert K.“: „Eine Organspende sollte immer freiwillig und ohne Zwang geschehen. Doch es sollte sich jeder einmal Gedanken machen: Auch ich kann mal erkranken. Was ist dann? Nehme ich ein Spenderorgan oder sterbe ich lieber? Diese Frage sollte sich jeder früh zu Lebzeiten stellen, seine Entscheidung treffen und sie auch festhalten. Und wenn wir uns über Tod und Leben einmal Gedanken machen würden und feststellen, wir sind nicht unsterblich, dann würde die Bereitschaft für eine Organspende wahrscheinlich stärker sein.“ 
Zum Auftakt der Aktion können sich heute im Foyer des St. Hildegardis Krankenhauses Mitarbeitende, Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher zur Organ- und Gewebespende informieren und Informationsmaterialien und Organspendeausweise erhalten. 
Die Graphic Novel ist online verfügbar unter www.organspende-info.de/erfahrungen-und-meinungen/graphic-novel/. Mit einem Plakat sowie einem Video zur Graphic Novel können Krankenhäuser z.B. in ihrem Warte- oder Empfangsbereichen auf das Thema aufmerksam machen. Krankenhäuser und Institutionen, die die Materialien zur Graphic Novel für die eigene Öffentlichkeitsarbeit zur Organ- und Gewebespende nutzen wollen, können diese herunterladen: www.organspende-info.de/kkvd-downloads. 
Die digitale Pressemappe mit allen Informationen zur Aktion steht unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.bioeg.de/default-15ff53a6a7-2/?RDCT=3ea3343fd98703729e6e. Fotos zur Aktion werden dort im Anschluss an die Veranstaltung zum Download bereitgestellt. 
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit informiert mit www.organspende-info.de zu allen Fragen rund um die Organ- und Gewebespende. Unter www.organspende-info.de/organspende-register/ werden umfangreiche Informationen zur digitalen Dokumentationsmöglichkeit der Entscheidung im Organspende-Register zur Verfügung gestellt. Kostenlos bestellbare Broschüren, Flyer und Organspendeausweise sowie die Plakate zur Graphic Novel „Ein neues Herz für Hubert K.“ stehen im Online-Bestellsystem des Bundesinstituts bereit unter: https://shop.bioeg.de/themen/organspende/. 
Persönliche Beratung bietet das kostenfreie Infotelefon Organspende des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit montags bis freitags unter der Rufnummer 0800 90 40 400 von 9:00 bis 18:00 Uhr. Außerdem können sich Bürgerinnen und Bürger auch bei ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt zur Organ- und Gewebespende beraten lassen. 
Erste Ergebnisse der BIÖG-Repräsentativbefragung „Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende in Deutschland 2024“ stehen unter: www.bioeg.de/presse/daten-und-fakten/organ-und-gewebespende/ bereit. Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass 85 Prozent der Befragten der Organ- und Gewebespende gegenüber positiv eingestellt sind. Knapp 62 Prozent haben bereits eine Entscheidung getroffen und 45 Prozent habe diese in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung dokumentiert. 
  
Bestellung der kostenlosen BIÖG-Materialien Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, 50819 Köln Online-Bestellsystem: https://shop.bioeg.de/
E-Mail: bestellung@bioeg.de
 Pressekontakte: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit K 1 – Presse und Öffentlichkeitsarbeit, übergreifende Kommunikation Maarweg 149-161 50825 Köln Tel: 0221-8992-332
pressestelle@bioeg.de
www.bioeg.de





Westfalenblatt 10.03.2025


Fachkrankenpfleger nimmt ethische Aspekte bei der Versorgung mit künstlicher Herzunterstützung in den Blick

Publikationspreis für Volker Lauenroth

BAD OEYNHAUSEN (WB). Auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie  (DGTHG) in Hamburg ist Volker Lauenroth, Leitender Fachgesundheits- und Krankenpfleger für den Spezialbereich künstlicher Herzunterstützungssysteme am Herz- und Diabeteszentrum (HDZ) NRW, Bad Oeynhausen, für seinen Beitrag in der Fort-und Weiterbildungszeitschrift der Fachgesellschaft mit dem Publikationspreis der DGTHG und des Springer Medizin Verlags ausgezeichnet worden. Den mit 2500 Euro dotierten Preis teilt sich Volker Lauenroth mit dem Internisten und Kardiologen Dr. Jochen Dutzmann aus Halle.

Die Versorgung mit einem Unterstützungssystem für die mlinke Herzkammer stellt für schwer herzkranke Patientinnen und Patienten zunehmend eine Alternative zur Herztransplantation dar. Weil geeignete Spenderherzen nicht zur Verfügung stehen oder weitere schwere Erkrankungen sowie ein hohes Alter der Betroffenen keine Transplantation erlauben, verbleibt aktuell eine größer werdende Patientengruppe bis zum Lebensende am Herzunterstützungssystem.

Volker Lauenroth beschreibt in seinem Beitrag den dazu im HDZ NRW etablierten, ganzheitlichen und multidisziplinären Therapieansatz. In enger Abstimmung mit den klinischen Teams der Medizin, Psychologie, Palliativversorgung und Physiotherapie sowie den entsprechenden hausärztlichen Praxen betreuen Volker Lauenroth und sein Team derzeit mehr als 290 Patientinnen und Patienten in der ambulanten und stationären Pflege am HDZ NRW. Für ihre Patienten sind die Koordinatoren und das multidisziplinäre Behandlungsteam rund um die Uhr erreichbar. Dabei gilt es laufend, die individuellen Behandlungsziele den jeweiligen Bedürfnissen und der Patientenverfügung entsprechend anzupassen. 


Medizinethische Grundprinzipien wie der Respekt vor Selbstbestimmung und Schadensabwendung spielen dabei eine wichtige Rolle. In mKrisen- und Konfliktsituationen haben sich ethische Fallgespräche mit Einbeziehung der Angehörigen bewährt, um einvernehmliche Therapielösungen zu finden und zugleich sensibel auf Wünsche zum Sterbeprozess eingehen zu können.



Mindener Tageblatt 27.02.2025


Künstliche Herzunterstützung rettet Leben von schwerkranken Kindern und Jugendlichen am Herz- und Diabeteszentrum NRW


Neuer Rekord für lebensrettende Therapie

BAD OEYNHAUSEN (WB). Die Herzspezialisten Prof. Dr. Stephan Schubert (Kinderkardiologie) und Prof. Dr. Eugen Sandica (Kinderherzchirurgie) und ihr Team am Zentrum für angeborene Herz-fehler und Kinderherzzentrum in Bad Oeynhausen haben in diesem Jahr bereits neun Patientinnen und Patienten im Alter von 0 bis 18 Jahren mit einer künstlichen Herzunterstützung zeitgleich stationär versorgt. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Einrichtung als bis dato weltweites Novum über eine extreme Häufung von Fällen mit zeitgleicher Behandlung von acht Kindern mit einem Kunstherzsystem (englisch: VAD = Ventricular Assist Device) berichtet. Und obwohl viele dieser acht Kinder bereits die Klinik wieder verlassen konnten, sind neue Notfälle nachgerückt.

„Im Kinder- und Jugendbereich hat sich das Versorgungsspektrum durch die zusätzlichen Therapiemöglichkeiten und zunehmende Expertise grundlegend erweitert. Wir sehen damit allerdings auch Engpässe angesichts knapper Ressourcen in der Kinderherzmedizin in Deutschland“, sagt Prof. Dr. Stephan Schubert, Klinikdirektor der Kinderkardiologie.

Eigene stationäre Versorgungseinheiten für diesen anspruchsvollen Therapiebereich innerhalb des Kinderherzzentrums, wie es sie für Erwachsene bereits gibt, wären daher dringend erforderlich. Für die Behandlung schwer herzkranker Kinder mit einem Kunstherzen seien speziell ausgebildete Ärzte, Pflegefachkräfte, VAD-Koordinatoren, Psychologen und Physiotherapeuten über einen durchschnittlichen stationären Versorgungszeitraum von ein bis zwei Jahren langfristig eingebunden. Es würden daher aber auch familiengerechtere Unterbringungsmöglichkeiten gebraucht, da sehr häufig Angehörige über einen langen Zeitraum mit untergebracht werden müssen.

Wie bei Erwachsenen auch erfolgt die lebensrettende Herzunterstützungstherapie bei Kindern und Jugendlichen nur dann, wenn alle anderen Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Da sie vielfach dazu dient, die Wartezeit auf ein Spenderherz zu überbrücken, ist es ratsam, die Therapie in einem auf Herztransplantationen spezialisierten Zentrum durchzuführen. Mitunter kann sich das kranke Herz aber auch durch die Entlastung des Herzens durch das implantierte Unterstützungssystem nach einiger Zeit wieder erholen. Dann kann es auch wieder ausgebaut werden. Sowohl Einbau, Ausbau als auch Herztransplantation sind Operationen mit Einsatz der Herz-Lungen-Maschine, die besonders aufwendig sind und mehrere Stunden dauern. 78 Kinder und Jugendliche wurden seit 2008 mit einer künstlichen Herzunterstützung in Bad Oeynhausen versorgt, davon 32 in den letzten fünf Jahren. Das Zentrum für angeborene Herzfehler und Kinderherzzentrum ist in Nordrhein-Westfalen das einzige Herztransplantationszentrum für Kinder und Jugendliche. Das Herz- und Diabeteszentrum NRW, Bad Oeynhausen, ist das größte Herztransplantationszentrum in Deutschland.




Nieren, Herzen, Lungen, Haut Wie Schweine zu Organspendern werden könnten 


Spenderorgane sind Mangelware - weltweit. Aus diesem Grund schauen Forschende nach Alternativen, auch bei Tieren. Die sogenannte Xenotransplantation soll das Problem lösen. In den USA starten Untersuchungen mit genetisch veränderten Schweinen. Auch in Deutschland wären solche Operationen möglich.

Ein Schweineherz, das in einem Menschen schlägt: In Einzelfällen ist das bereits kurzzeitig gelungen. Auch Nieren der Tiere wurden bereits transplantiert. Ein 62-Jähriger lebte im vergangenen Jahr sogar fast zwei Monate lang mit einer Schweineniere, ehe er an einer plötzlichen Herzerkrankung starb, wie jüngst im "New England Journal of Medicine" berichtet wurde.

Die Hoffnung wächst, dass Organe von Tieren den weltweiten Engpass an Spenderorganen beseitigen können. Allein in Deutschland stehen laut Eurotransplant mehr als 8000 Menschen auf Wartelisten. Geforscht wird an der Übertragung von tierischen Organen auf Menschen, Xenotransplantation genannt, bereits seit Jahrzehnten. 

Doch nur ganz vereinzelt wurden solche Eingriffe bisher genehmigt. In Deutschland noch gar nicht, in den USA nur durch Ausnahmeregelungen. Nun allerdings erlaubte die US-Arzneimittelbehörde FDA erstmals klinische Studien zur Transplantation von Schweinenieren. Das Biotech-Unternehmen United Therapeutics will im Sommer bis zu 50 Menschen in die Studie einschließen, bei dem zweiten Unternehmen handelt es sich um eGenesis.

Genetisch veränderte Schweine 

Damit die Organe von den Empfängerinnen und Empfängern nicht gleich abgestoßen werden, muss das Erbgut der Spendertiere verändert werden. Die Tiere werden dafür gezielt entwickelt und gezüchtet - nicht nur in den USA, sondern auch zum Beispiel an der Technischen Universität München (TUM) und der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Der Leiter der TUM-Sektion Xenotransplantation, Konrad Fischer, erklärt, im Erbgut der Spendertiere werde genetisch etwas verändert. Dabei gehe es unter anderem um bestimmte Zuckerstrukturen auf der Oberfläche von Schweinezellen, gegen die Menschen von Natur aus Antikörper hätten. Bei diesen Entwicklungen seien die Münchener "weltweit ganz vorn mit dabei".

Auch die Forschung in Deutschland wäre so weit

Bei der ersten Herztransplantation bei einem Menschen seien die USA den Münchenern zuvorgekommen, meint Fischer. "Diese individuellen Heilversuche könnten wir in Europa auch jederzeit durchführen - wir haben die Tiere verfügbar, wir haben das Know-how verfügbar und wir wären so weit." Doch in den USA gebe es mehr Geld an Universitäten, eine hohe Industrie-Kooperation und mehr Infrastruktur, etwa was die Haltung der Schweine unter sehr sauberen Bedingungen betrifft.




Schweine haben sich als besonders vielversprechende Spender erwiesen. "Man nutzt deswegen Schweine, weil diese eine hohe Vergleichbarkeit zum Menschen initial aufzeigen und von den anatomischen Strukturen her eigentlich gut geeignet sind", sagt der Transplantationschirurg Philipp Felgendreff von der Medizinischen Hochschule Hannover. Er verbinde mit dem Ansatz "eine große Hoffnung".

Mehrere Monate überleben vs. mehrere Jahre

Allerdings sei es noch zu früh, um abzuschätzen, wann sich dieses Verfahren etablieren und dann Tausenden Menschen zur Verfügung stehen könnte. "Das hängt natürlich vor allen Dingen jetzt auch von den anlaufenden Studien in den USA ab." Bisher, so Felgendreff, hätten Menschen mit Schweineorganen wenige Monate überlebt, bei menschlichen Organen liege die Überlebenswahrscheinlichkeit schon lange bei 10, 15 oder gar 20 Jahren. "Da ist die Lücke noch sehr, sehr groß."

Eine Herausforderung: Es muss sichergestellt sein, dass die tierischen Organe frei von Mikroorganismen sind, welche Menschen schaden könnten. Wie groß die Gefahr einer Infektion über die Transplantation ist, sei nicht einfach einzuschätzen, sagt Joachim Denner von der Freien Universität Berlin. Denn Viren würden am Schutzsystem der Haut vorbei in das System eingetragen. Auch gebe es Viren, die in gesunden Menschen nichts anrichteten, bei kranken Menschen aber schon.

Einmal sei ein Schweine-Herpesvirus nachweislich übertragen worden und habe zum Tod des Patienten beigetragen, erinnert sich Denner. Er und zahlreiche andere Fachleute arbeiteten daran, das Risiko einer Übertragung zu vermindern. So sei - als reine Vorsichtsmaßnahme - zum Beispiel ein Impfstoff gegen Retroviren des Schweins entwickelt worden. Diese sind im Genom des Schweins integriert und können nicht durch Zucht unter keimfreien Bedingungen eliminiert werden.

Ein Schwein für möglichst viele Transplantationen gleichzeitig

Derzeit liegt ein Fokus auf Nieren und Herz, doch können Menschen viel mehr tierische Organe empfangen. Geforscht wird auch an der Transplantation von Lebern und Lungen, von Gelenkzellen sowie Inselzellen für an Diabetes Erkrankte, außerdem an Herzklappen sowie der Transplantation von Haut- und Knochenteilchen zum Beispiel nach Verbrennungen. "Fast alle Organe und Gewebe des Schweins können zur Heilung von Patienten verwendet werden", erläutert Fischer.

Welche Menschen aber kommen für so einen riskanten Eingriff infrage - und welche wollen das? United Therapeutics möchte unter anderem Patienten in die Studie einschließen, die aus medizinischen Gründen nicht für eine menschliche Transplantation infrage kommen, sowie solche, die wahrscheinlich eher sterben, als innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Niere zu erhalten.

Chirurg: Tierorgane für Wartende "wirklich zeitnah" denkbar

Auch der Transplantationschirurg Felgendreff meint, man sollte nicht jemandem ein Xeno-Organ geben, der eine gute Chance auf ein humanes Organ habe. Vorstellbar sei auch, dass jemand beispielsweise bei akutem Leberversagen rasch eine Leber benötige. Möglicherweise diene dann das Schweineorgan erst einmal als "Überbrückungstherapie" für einen gewissen Zeitraum.

Wenn die nun anstehenden Studien gut verliefen, könnten Xenotransplantationen Patienten auf den Wartelisten helfen, meint Felgendreff. Und zwar "wirklich zeitnah - auch wenn wir da sicher immer noch von Jahren sprechen müssen".

Der 66 Jahre alte Tim Andrews erhielt Ende Januar eine von eGenesis entwickelte Schweineniere. Zuvor war er zwei Jahre lang auf Dialyse angewiesen, wie weltweit Millionen andere Menschen mit kranken Nieren. Durch die Blutwäsche fühlte er sich nach Unternehmensangaben ständig müde und konnte seinen üblichen Aktivitäten nicht mehr nachgehen. Er erzählt: "Sobald ich nach der Operation aufwachte, verschwand die Dialysewolke. Ich fühlte mich wieder voller Energie und revitalisiert." Für Menschen wie ihn seien Schweinenieren ein "Hoffnungsschimmer".

Quelle: ntv.de, Doreen Garud, dpa







Widerspruchsregelung liegt vorerst auf Eis

Donnerstag, 30. Januar 2025

Berlin – Eine Reform der Organspende wird es in Deutschland in naher Zukunft nicht geben. Zumindest in dieser Legislaturperiode wird es nicht mehr zu einer Abstimmung im Parlament über eine mögliche Einführung einer Widerspruchsregelung kommen.

Nichtsdestotrotz wurde gestern Abend im Gesundheitsausschuss des Bundestages intensiv über die Möglich­keiten, die stagnierende Zahl an Organspenden in Deutschland zu erhöhen, diskutiert. Gegenstand der Anhörung waren eine fraktionsübergreifende Gesetzesinitiative mehrerer Bundestagsabgeordneter zur Einführung der Wider­spruchsregelung sowie ein Gesetzentwurf des Bundesrates mit gleicher Zielsetzung.

Bei der zweistündigen Befragung von Expertinnen und Experten aus Medizin, Ethik und Recht sowie von Be­troffenen zeigte sich abermals, wie sehr die Ansichten darüber, welchen Weg Deutschland bei der Organspende einschlagen sollte, auseinandergehen. Lediglich auf die gemeinsame Forderung, dass sich die Organspendenrate in Deutschland durch verstärkte Anstrengungen erhöhen müsse, konnte man sich verständigen.

Eindrucksvoll schilderte die Patientensprecher des Bündnisses ProTransplant, Zazie Knepper, die Dringlichkeit von Verbesserungen: „Es gibt ein großes Ausmaß von Elend in Deutschland. Wir sprechen nämlich eigentlich nicht nur von den 8.000 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan“, sagte sie, „sondern von 50.000 bis 60.000 Menschen, die auf ein Organ warten, aber gar nicht als dringlich gelistet werden.“

Das Bündnis ProTransplant, ein Zusammenschluss von 30 Patientenverbänden und Selbsthilfegruppen, fordert deshalb, das Recht der Wartepatienten auf Leben endlich in den Fokus zu stellen und den gescheiterten deutschen Sonderweg zu verlassen. Für viele endeten die langen Wartezeiten in Deutschland mit dem Tod. Die Betroffenen brauchten keine akademischen Debatten, sondern konkrete Hilfe, um am Leben zu bleiben, so Knepper.

Aus ärztlicher Sicht bekräftigte dies der Einzelsachverständige Bernhard Banas, Direktor der Abteilung für Nephrologie am Universitätsklinikum Regensburg: „Für Patienten mit einer terminalen Erkrankung des Herzens, der Lungen und der Leber ist alleinig eine erfolgreiche Organtransplantation die Alternative zum Tod“, betonte er. Nierenkranke hätten zwar als weitere Alternative die Dialysetherapie, die jedoch mit einer erheblichen Einbuße an Lebensqualität und Lebenszeit einhergehe.

Überlebenschancen niedriger als in Nachbarländern

In Deutschland sei jedoch eine Wartezeit zur Nierentransplantation von mehr als zehn Jahren quasi die Regel, so Banas. In anderen Ländern hätten die Menschen etwa die doppelte Wahrscheinlichkeit transplantiert zu werden.

„Deutsche Ärztinnen und Ärzte müssen damit im Aufklärungsgespräch zu einer Organtransplantation ihren Patienten regelhaft berichten, dass ihre Überlebenschancen nur 50 Prozent zu den Chancen von Patienten in Nachbarländern betragen“, sagte der Transplantationsmediziner. Einige Patienten liste man gar nicht, da man wisse, dass sie keinen vorderen Platz auf der Warteliste erreichen könnten.

Axel Rahmel von der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) verdeutlichte die deutsche Ausgangssitu­ation mit Zahlen: So seien Ende 2024 8.269 Patienten auf den Wartelisten der deutschen Transplantationszentren bei Eurotransplant „aktiv“ registriert. 5.770 Patienten wären als „nicht aktiv“ auf den Wartelisten registriert.

Dabei handele es sich um Patienten, die aktuell als nicht zu transplantieren eingestuft seien. „Insgesamt befinden sich also mehr als 14.000 Patienten aus Deutschland auf den Wartelisten zur Organtransplantation bei Eurotrans­plant“, so Rahmel. Dazu käme, dass von den knapp 100.000 Dialysepatienten in Deutschland etwa ein Drittel laut Expertenschätzungen ebenfalls von einer Transplantation profitieren könnte.

Doch die Zahl der Organspenderinnen und -spender stagniert in Deutschland laut DSO seit vielen Jahren. Im Jahr 2024 wurden 953 Organspenden realisiert und damit in etwa so viel wie im Jahr davor (965). „Mit 11,3 Spendern pro eine Million Einwohner liegt Deutschland im internationalen Vergleich im unteren Drittel“, verdeutlichte Rahmel.

Zum Vergleich: In Spanien seien im Jahr 2023 fast 50 Spender pro eine Million Einwohner realisiert worden. „Im Eurotransplant-Verbund ist Deutschland ebenfalls auf den hinteren Rängen“, so Rahmel weiter. Hinzu käme, dass Deutschland seit Jahren im Eurotransplant-Verbund als Nehmerland fungiere und mehr Organe bekomme als es abgebe. „Wir profitieren also von den Ländern aus dem Verbund, die eine Widerspruchsregelung haben.“

Auch wenn man keine sofortigen Erfolge sehen würde – aus Sicht der Bundesärztekammer kann die Einführung einer solchen Widerspruchsregelung auch in zu einem echten Mentalitätswandel in der Bevölkerung beitragen und so die Diskrepanz zwischen der hohen grundsätzlichen Spendebereitschaft und den tatsächlich niedrigen Spenderzahlen verringern.

Davon, dass dabei die individuelle Entscheidungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleibe, sei die Bundesärztekammer überzeugt, sagte Claus-Dieter Middel, Leiter der Geschäftsstelle Transplantationsmedizin bei der Bundesärztekammer. „Eine Widerspruchsregelung stärkt die Patientenautonomie.“ Bislang bleiben viele Spendewünsche auch unerfüllt.

Nicht alle Mittel ausgeschöpft

Skeptisch darüber, ob eine Widerspruchsregelung zielführend sein könne und ob ihr Fehlen in Deutschland das Problem sei, zeigte sich Kevin Schulte vom Universitätsklinikum Schleswig-Holstein. „Die Datenlage dazu ist un­einheitlich“, sagte er. So gebe es Studien, in denen einzelne Länder eine Zunahme der Organspendeaktivität nach Einführung der Widerspruchslösung gezeigt hätten. Es gebe aber auch Länder, in denen das nicht der Fall gewesen sei.

„Uns sollten vor allem die zweiteren Länder interessieren, weil die beweisen, dass die Einführung der Wider­spruchslösung kein Garant dafür ist, dass die Spendezahlen zunehmen“, sagte Schulte. Statt auf eine Wider­spruchs­regelung zu setzen, solle man vielmehr sein Augenmerk auf die verschiedenen deutschen Kliniken und ihre erheblichen Unterschiede bei gleichem Organspendepotenzial legen. Bei einigen Unikliniken seien die Organspendeaktivitäten mehr als zehnmal höher als bei anderen. „Es ist eine gefährliche Situation, die Widerspruchsregelung einzuführen, ohne eine genaue Ursachenanalyse zu betreiben“, betonte der Arzt.

„Es gibt mildere sowie noch nicht ausgeschöpfte Mittel und Verfahren, die geeigneter als die Widerspruchs­rege­lung wären“, meinte auch der Ethiker Peter Dabrock von der Universität Erlangen-Nürnberg. „Bevor nicht alles im Ansatz gemacht oder zumindest versucht wurde, ist die Einführung einer Widerspruchsregelung unverhältnis­mäßig.“

Dabrock hob dabei insbesondere auf das Selbstbestimmungsrecht ab. Schweigen könne in dieser fundamentalen Frage keine Zustimmung bedeuten. Zudem werde durch eine Widerspruchsregelung der bisher anerkannte Cha­rakter von freiwilliger Gabe unterminiert. Die Überforderung einiger Menschen fahrlässig ins Kalkül der Organ­allokation zu ziehen, wäre ethisch höchst fragwürdig.

Auch die Medizinethikerin Claudia Wiesemann von der Universitätsmedizin Göttingen sieht in der Widerspruchs­regelung einen „Eingriff in die Selbstbestimmung der Person über ihren eigenen Körper“. Als solche müsste diese besonders gerechtfertigt werden. Dies könnte die erhoffte deutliche Zunahme der Organspendezahlen sein. „Aber diese Hoffnung kann empirisch nicht belegt werden.“

Im Gegenteil müsse man sich sorgen, dass die Zahl der Lebendorganspenden parallel zurückgehen werde, so die Ärztin. „Die Widerspruchsregelung versucht das Problem an der falschen Stelle zu lösen.“ Hauptproblem in Deutschland sei nachgewiesenermaßen die mangelhafte Meldebereitschaft vieler Krankenhäuser, unterstützte Wiesemann die Ausführungen von Schulte.

Das geringe Engagement mancher Krankenhäuser werde vermutlich durch organisationsethische Probleme verursacht. „Lösungsversuche müssten hier ansetzen und nicht bei einem Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger“, so Wiesemann.

Auch die beiden christlichen Kirchen halten es für möglich, dass auch ohne eine Widerspruchsregelung die Zahl der Organtransplantationen erhöht werden kann, etwa durch eine Weiterentwicklung der geltenden Entschei­dungsregelung.

Sie erachten es als sinnvoll, den mit dem 2019 verabschiedeten Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende eingeführten Maßnahmen mehr Zeit zu geben, um ihre Wirkung zu entfalten. Gleiches gelte für die Wirkungen des im Jahr 2020 beschlossenen Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungs­bereitschaft bei der Organspende.

„Die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland unterstützten das Ziel des Gesetzentwurfs, die Zahl der Organspenden in Deutschland durch geeignete und zumutbare Maßnahmen zu erhöhen“, betonte Anne Gidi­on, Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Eine Einführung einer Wider­spruchsregelung würden die Kirchen aus grundsätzlichen Überlegungen hingegen kritisch gegenüberstehen.

„Bei der Regelung der Organspende sollte der Charakter einer freiwilligen Organspende im Sinne einer bewusst und höchstpersönlich getroffenen eigenen Entscheidung erhalten bleiben“, sagte sie. Diesem Charakter wider­spreche jedoch der juristische Kern einer gesetzlichen Widerspruchsregelung. Neben diesen grundsätzlichen Bedenken halten die Kirchen es für notwendig, den Blick stärker auf den Schutz vulnerabler Personengruppen zu richten.

Diese Notwendigkeit betonte auch Ulla Schmidt, Bundesgesundheitsministerin a. D. und Bundesvorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Es gebe einen Personenkreis, der mit seinen kognitiven Fähigkeiten im Grenzbereich liege und für den eine Widerspruchsregelung „schwierig“ sei.

Der Rechtswissenschaftler Steffen Augsberg von der Universität Gießen machte in der Anhörung zudem auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Widerspruchsregelung geltend, während nach Ansicht von Josef Franz Lindner von der Universität Augsburg gegen die Einführung einer Widerspruchsregelung keine verfassungsrecht­lichen Bedenken bestehen.

Von der Umsetzung einer Reform der Organspende ist Deutschland ab jetzt wieder ein Stück entfernt. Denn durch die Neuwahlen und das Ende der Legislaturperiode fallen die gestern in der Anhörung diskutierten Gesetzent­würfe unter das Diskontinui­tätsprinzip, das heißt, sie müssen in der nächsten Legislaturperiode erneut einge­bracht werden.

„Die Anhörung im Gesundheitsausschuss hat jedoch einen guten Abschluss der Diskussion zum Thema Wider­spruchsregelung in dieser Legislaturperiode gebildet“, bilanziert die Ärztin Tina Rudolph (SPD), eine der feder­führenden Unterstützerinnen des Gesetzentwurfs, heute im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt.

Auch wenn es jetzt nicht mehr zu einer Abstimmung im Parlament über eine Einführung der Widerspruchsrege­lung komme: „Es liegt nun für die nächste Legislatur ein gut ausgearbeiteter Gesetzentwurf vor, der sich auch differenziert mit Detailfragen auseinandersetzt“, sagte sie.

Vermutlich werde sich nach den Neuwahlen auch schneller wieder eine Gruppe von Abgeordneten zusammen­finden können, die diesen dann aufgreifen und neu in das parlamentarische Verfahren einbringen könne. © ER/aerzteblatt.de





Hintergrund zur öffentlichen Anhörung „Änderung des Transplantationsgesetzes“

DIATRA

22. Jan. 2025 · 11 Min. Lesezeit

Am 29. Januar 2025 führt der Ausschuss für Gesundheit eine öffentliche Anhörung zum Thema „Änderung des Transplantationsgesetzes“ im Deutschen Bundestag durch. Im Mittelpunkt stehen zwei Gesetzentwürfe: „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz“ (BT-Drucksache: 20/13804) und vom Bundesrat der „Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz" (BT-Drucksache: 20/12609).

Das Popcorn steht hoffentlich schon bereit: Eine lebhafte und kontroverse Debatte über das Für und Wider der Widerspruchslösung steht bevor. Gegner warnen davor, dass die Widerspruchslösung das Prinzip der informierten Zustimmung gefährden könnte und fordern mehr Aufklärung. Befürworter hingegen sehen in der Widerspruchslösung eine Möglichkeit, die Zahl der Organspenden zu erhöhen und Leben zu retten, wie es in vielen europäischen Ländern bereits erfolgreich praktiziert wird.

DIATRA hat die Positionen der zur Anhörung geladenen Sachverständigen etwas genauer unter die Lupe genommen:

Prof. Dr. Steffen Augsberg (Rechtswissenschaftler und Professor für öffentliches Recht an der Justus-Liebig-Universität Gießen)

Position: Prof. Augsberg plädiert für eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Organspende und betont die Bedeutung der informierten Zustimmung der Spender. Er sieht die Widerspruchslösung als problematisch an, da sie das Prinzip der freiwilligen Zustimmung untergraben könnte.

Wichtige Punkte:   

  • Widerspruchslösung könnte den Paradigmenwechsel zur unbedingten Zustimmung bei Organspenden     fördern.    

  • Auseinandersetzung mit Verteilungsgerechtigkeit im Organtransplantationswesen.

  • Betont die Bedeutung der informierten Zustimmung.

Prof. Dr. Bernhard Banas (Direktor der Abteilung für Nephrologie und des Universitären Transplantationszentrums am Universitätsklinikum Regensburg - UKR)

Position: Prof. Dr. Bernhard Banas unterstützt die Einführung einer Widerspruchslösung für die Organspende. Er betont, dass eine solche Regelung das Grundprinzip einer Gesellschaft widerspiegelt, die durch Organspende Leben retten möchte. Nach seiner Ansicht sollte eine postmortale Organspende der Normalfall sein, wobei ein Widerspruch gegen die Organentnahme jederzeit möglich und ohne Einschränkung akzeptiert wird.

Wichtige Punkte:  

  • Widerspruchslösung als Standard in vielen europäischen Ländern, mit positiven Auswirkungen auf Organspenden. 

  • Sie könnte dazu beitragen, Leben zu retten und die Organspendezahlen zu erhöhen.

  • Unterstützung für die erneute Debatte im Bundestag zur Widerspruchslösung.

Prof. Dr. Peter Dabrock (evangelischer Theologe, Vorsitzender des Deutschen Ethikrates)

Position: Prof. Dr. Dabrock plädiert für eine verstärkte Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung sowie für strukturelle Verbesserungen im Organspendesystem, anstatt eine Widerspruchslösung einzuführen.

Wichtige Punkte: 

  • Keine nachweisbare Verbindung  zwischen Widerspruchslösung und erhöhten Organspenden.

  • Die Organspendequote ist bereits hoch, das Problem liegt nicht in der Spendebereitschaft.    

  • Widerspruchslösung könnte das Vertrauen in das Gesundheitssystem gefährden. 

  • Befürwortet Aufklärung und strukturelle Verbesserungen im Organspendesystem.

Prof. Dr. Kai-Uwe Eckardt (Direktor der Medizinischen Klinik mit Schwerpunkt Nephrologie und Internistische Intensivmedizin an der Charité in Berlin)

Position: Prof. Dr. Kai-Uwe Eckardt spricht sich für die Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende aus. Er betont, dass Deutschland eines der besten Gesundheitssysteme der Welt habe, jedoch die Organspenderate niedriger sei als in vielen anderen entwickelten Ländern. Obwohl die Zustimmung zur Organspende in der Bevölkerung hoch sei, setze sich dies nicht in entsprechenden Spenderzahlen um. Die Einführung der Widerspruchsregelung könnte dazu beitragen, die Zahl der Organspenden zu erhöhen und somit vielen Patienten das Leben zu retten. 

Wichtige Punkte:   

  • Widerspruchslösung könnte die Organspenderate in Deutschland steigern, um mehr Leben zu retten.

  • Trotz hoher Zustimmung zur Organspende in der Bevölkerung bleibt die Zahl der Spenden hinter den Erwartungen.

Dr. Anne Gidion (evangelisch-lutherische Theologin, Pastorin und Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland)

Position: Ob Dr. Anne Gidion persönlich zur Widerspruchslösung Stellung genommen hat, konnte die DIATRA-Redaktion nicht ermitteln. Aufgrund ihrer theologischen und ethischen Expertise ist jedoch davon auszugehen, dass sie sich intensiv mit den moralischen und ethischen Implikationen der Organspende auseinandersetzt.

Wichtige Punkte:

  • Thematisiert das Spannungsfeld zwischen Leben und Tod im Kontext der Organspende.

Prof. Dr. Winfried Hardinghaus (Palliativmediziner, Facharzt für Innere Medizin und Diabetologe,Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbandes - DHPV)

Position: Prof. Dr. Winfried Hardinghaus hat sich wiederholt gegen die Einführung einer Widerspruchsregelung bei Organspenden ausgesprochen. Der DHPV plädiert für eine informierte Entscheidung und eine hospizliche Perspektive im Umgang mit lebenslimitierend erkrankten Menschen, die als Organspender in Betracht kommen

Wichtige Punkte:

  • Widerspruchslösung könnte zu moralischem Zwang führen.

  • Befürwortet informierte Entscheidungen und respektvolle Auseinandersetzung mit den Wünschen der Patienten und deren  Angehörigen.

Prof. Dr. Ralph Hertwig (Psychologe, Direktor des Forschungsbereichs Adaptive Rationalität am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung)

Position: Prof. Dr. Ralph Hertwig hat sich kritisch zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende geäußert. Er betont, dass die bloße Umstellung auf eine Opt-out-Regelung die Organspenderaten nicht signifikant erhöht. Stattdessen plädiert er für ein "System der verpflichtenden Entscheidung", bei dem Bürger aktiv ihre Zustimmung oder Ablehnung zur Organspende erklären müssen, beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises oder Führerscheins

Wichtige Punkte:

  • Befürwortet ein verpflichtendes System, bei dem Bürger aktiv ihre Zustimmung oder Ablehnung     erklären müssen.   

  • Warnt vor psychologischen Tricks und betont die Bedeutung von Aufklärung.

Prof. Dr. Josef Franz Lindner (Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Augsburg)

Position: Prof. Dr. Josef Franz Lindner befürwortet die Widerspruchslösung im Organspenderecht und sieht deren Einführung als verfassungskonform und ethisch vertretbar an.

Wichtige Punkte:

  • Sie könnte die Zahl der Organspenden erhöhen, ohne das Selbstbestimmungsrecht zu verletzen.

  • Die Widerspruchslösung wird in vielen europäischen Ländern erfolgreich angewandt.

Ulla Schmidt (SPD, ehemalige Bundesgesundheitsministerin 2001-2009)

Position: Ulla Schmidt hat sich wiederholt gegen die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende ausgesprochen. Sie betont, dass die Organspende freiwillig bleiben sollte und lehnt die automatische Annahme einer Organspende ohne ausdrücklichen Widerspruch ab. Stattdessen plädiert sie für die Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Entnahmekrankenhäusern, um die Organspendequote zu erhöhen.

Wichtige Punkte: 

  • Befürwortet Aufklärung und die Verbesserung der Entnahmekrankenhäuser. 

  • Gegen eine gesetzliche Regelung, die die Organspende ohne ausdrücklichen Widerspruch ermöglicht.

Priv.-Doz. Dr. Kevin Schulte (Oberarzt und stellvertretender Klinikdirektor an der Medizinischen Klinik IV des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein)

Position: Priv.-Doz. Dr. Kevin Schulte betrachtet die Widerspruchslösung als einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Organspende in Deutschland, betont jedoch auch die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen, um die Organspendezahlen nachhaltig zu erhöhen.

Wichtige Punkte:

  • Sie könnte die Zahl der Organspender erhöhen, was entscheidend für die Versorgung von Patienten auf Wartelisten ist.

  • Betont auch die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen, wie eine bessere Erkennung potenzieller Organspender.

Ulrike Sommer (Autorin, hat eine Niere von ihrem Ehemann erhalten)

Position: Ulrike Sommer, die selbst eine Niere von ihrem Ehemann, dem ehemaligen DGB-Vorsitzenden Michael Sommer, erhalten hat, äußerte sich kritisch gegenüber der Widerspruchslösung bei Organspenden. Sie betont, dass die Gesellschaft nicht für die Entscheidung des Einzelnen verantwortlich gemacht werden sollte und dass die Einführung einer Widerspruchslösung einen moralischen Zwang zur Organspende darstellen würde. 

Wichtige Punkte:

  • Sie ist gegen die Widerspruchslösung, da sie einen     moralischen Zwang zur Organspende darstellen würde.

Selina Schulze Spüntrup (Wissenschaftlerin am ifo Institut)

Position: Selina Schulze Spüntrup hat sich intensiv mit der Organspende und der Widerspruchslösung beschäftigt. In ihren Studien analysiert sie die Auswirkungen der Widerspruchslösung auf die Organspenderraten, insbesondere unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus Wales. Ihre Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass die Einführung einer Widerspruchslösung zu einer signifikanten Steigerung der Organspenden führen kann. 

Wichtige Punkte:

  • Ihre Forschung zeigt, dass die Widerspruchslösung in Ländern wie Wales die Organspendenrate signifikant erhöht hat

Prof. Dr. Claudia Wiesemann (Ärztin, Medizinethikerin, Medizinhistorikerin und Hochschullehrerin)

Position: Prof. Dr. Claudia Wiesemann hat sich kritisch zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende geäußert. Sie bezeichnete die Widerspruchslösung als eine "moralische Bankrotterklärung" und kritisierte, dass sie die Gesellschaft als "faule Egoisten" darstelle. Sie plädiert daher für eine verstärkte Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung, um die Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen.

Wichtige Punkte:

  • Bezeichnet die Widerspruchslösung als "moralische Bankrotterklärung".

  • Kritisiert, dass sie die Gesellschaft als "faule Egoisten" darstelle und die Verantwortung auf die Gesellschaft abwälze.

  • Betont, dass die Einführung einer     Widerspruchslösung die eigentlichen ethischen Konflikte nicht löse.

  • Plädiert für eine verstärkte Aufklärung und     Sensibilisierung der Bevölkerung, um die Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen.


https://diatra.de/articles/2025/01/22anhoerung-transplantationsgesetz




https://www.presseportal.de/pm/34285/5946439?utm_source=directmail&utm_medium=email&utm_campaign=push

10.01.2025 – 10:00

DSO Deutsche Stiftung Organtransplantation

Organspendezahlen 2024 weiterhin auf niedrigem Niveau
Deutsche Stiftung Organtransplantation sieht wenig Veränderungen gegenüber 2023 und hält weitere Anstrengungen für unabdingbar

Frankfurt am Main (ots)

Insgesamt 953 Menschen haben im Jahr 2024 nach ihrem Tod Organe für die Transplantation gespendet, 2023 waren es 965. Mit 11,4 Spenderinnen und Spendern pro Million Einwohner nimmt Deutschland somit im internationalen Vergleich auch in 2024 einen der hinteren Plätze ein. Die Summe der in Deutschland postmortal entnommenen Organe, die über die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant nach festgelegten medizinischen Kriterien verteilt und schließlich hierzulande oder im Ausland transplantiert werden konnten, lag bei 2.854 (2023: 2.877). Dazu zählten 1.391 Nieren, 785 Lebern, 315 Herzen, 290 Lungen, 71 Bauchspeicheldrüsen und 2 Därme. Die Zahl der organspendebezogenen Kontakte ist im vergangenen Jahr nur leicht von 3.422 auf 3.480 gestiegen. Dies sind die Fälle, in denen sich die Kliniken an die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) gewendet haben, um über eine mögliche Organspende zu sprechen. 

In den 43 deutschen Transplantationszentren wurden im vergangenen Jahr insgesamt 3.013 Organe nach postmortaler Spende aus Deutschland und dem Eurotransplant-Verbund übertragen (2023: 2.986). Damit wurde bundesweit insgesamt 2.902 schwer kranken Patientinnen und Patienten durch ein oder mehrere Organe eine bessere Lebensqualität oder sogar ein Weiterleben geschenkt (2023: 2.866). Gleichzeitig stehen in Deutschland 8.260 Menschen auf den Wartelisten für eine Organübertragung. 

Der Medizinische Vorstand der DSO, Dr. med. Axel Rahmel, betont: "Die Lage der Patientinnen und Patienten, die dringend auf eine Organspende warten, bleibt dramatisch. Die Organtransplantation ist eine etablierte Therapie. In vielen Fällen, in denen Organe unwiederbringlich versagen, ist sie sogar die einzige Chance auf ein Überleben. Transplantationen sind aber nur möglich, wenn Menschen bereit sind, Organe nach ihrem Tod zu spenden. Es ist daher eine unerträgliche Situation, dass wir zwar die medizinischen Möglichkeiten haben, Leben zu retten, uns aber die Organe dafür fehlen." 

Vor diesem Hintergrund würdigt Rahmel die Organspende als selbstlosen Akt der Solidarität: "Den Organspendern und ihren Familien gebührt großer Dank und Anerkennung für ihre Bereitschaft, anderen Menschen mit einer Organspende zu helfen."

Gleichzeitig appelliert der Mediziner an die Ärztinnen, Ärzte und Pflegefachkräfte in den Kliniken, an die Organspende zu denken: "Der erste und entscheidende Schritt im Prozess einer Organspende ist die zuverlässige Erkennung möglicher Organspender auf den Intensivstationen. Hierzu leisten viele Transplantationsbeauftragte und weitere ärztliche und pflegerische Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern eine engagierte Arbeit mit großer Kompetenz. Dazu gehört auch eine empathische Begleitung und transparente Aufklärung der Angehörigen." 

Die Koordinatorinnen und Koordinatoren der DSO unterstützen die Mitarbeitenden der Kliniken bei jedem Schritt im Prozess einer Organspende. Zudem optimiert die DSO seit Jahren die Qualität und Sicherheit des Organspendeprozesses und der Organe, sodass möglichst viele Spenderorgane erfolgreich transplantiert werden können. Denn durch den anhaltenden Organmangel kommt es nicht nur auf jede Spende, sondern auf jedes einzelne Organ an. 

"Damit aber bei einem möglichen Organspender am Lebensende der Wunsch für oder gegen eine Organspende umgesetzt werden kann, muss dieser Wunsch bekannt sein", unterstreicht der Medizinische Vorstand und ergänzt: "Nur bei 15,3 Prozent der möglichen Organspender war 2024 ein schriftlicher Wille vorhanden. Bei diesen lag die Einwilligungsrate bei 75,4 Prozent. Mussten die Angehörigen hingegen nach eigenen Wertvorstellungen entscheiden, lag die Zustimmungsrate wohl aus Unsicherheit in der belastenden Situation nur bei 25,4 Prozent." Daher wendet sich die DSO an die Bevölkerung, zu Lebzeiten eine selbstbestimmte Entscheidung zur Organspende zu treffen und diese in einem Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder im digitalen Organspende-Register festzuhalten. Damit werden die Angehörigen entlastet, dies stellvertretend tun zu müssen, und es können im besten Fall mehrere Leben gerettet werden. 

Rahmel bedauert, dass die Initiative von Bundesrat und einer großen Gruppe von Abgeordneten des Bundestages zur Einführung der Widerspruchsregelung in Deutschland durch die Neuwahlen in dieser Legislaturperiode offensichtlich nicht weiterverfolgt wird. Besonders wichtig ist, dass, anders als häufig unterstellt, auch bei der Widerspruchsregelung die Autonomie eines jeden gewahrt bleibt: "Selbstverständlich wird auch bei der Widerspruchsregelung der Wille der Verstorbenen berücksichtigt, und es bleibt daher auch und gerade bei einer möglichen Widerspruchsregelung wichtig, seinen Willen zur Organspende zu dokumentieren." Gleichzeitig stellt er klar, dass die Einführung einer Widerspruchsregelung auch aus Sicht ihrer Befürworter nicht die eine magische Maßnahme sei, die zu einem sprunghaften Anstieg der Organspendezahlen führen wird, sondern nur im Zusammenspiel mit anderen strukturellen Veränderungen greifen werde. Die Einführung einer Widerspruchsregelung rücke allerdings das Thema Organspende in das Bewusstsein der Bevölkerung, gebe ein klares Signal, dass Gesellschaft und Politik hinter der Organspende stünden und fördere so eine Kultur der Organspende. Das habe die Erfahrung in anderen Ländern gezeigt. Dieser aktuelle Rückschlag in der Diskussion um die Widerspruchsregelung dürfe nicht von den anderen wichtigen Maßnahmen zur Förderung der Organspende ablenken, so der Medizinische Vorstand. "Die Aufklärung der Bevölkerung und die Schulung der Mitarbeitenden in den Kliniken bleibt eine zentrale Aufgabe, um alle potenziellen Organspenderinnen und Organspender zu identifizieren, Organspenden zu realisieren und so den Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten mit einem Spenderorgan rechtzeitig helfen zu können." 

Pressekontakt:

Nadine Körner, Dr. Susanne Venhaus, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Stiftung Organtransplantation
Deutschherrnufer 52, 60594 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 677 328 9400, -9411, -9413, Fax: +49 69 677 328 9409
E-Mail: presse@dso.de
Internet: www.dso.de









Von Werner Bartens 

Wer weiß, was jetzt noch daraus wird, da die Ampelregierung in Trümmern liegt. Immerhin ist es eine fraktionsübergreifende Initiative, in der Abgeordnete die Widerspruchsregelung bei der Organspende einführen wollen. Gerade ist der Gesetzentwurf veröffentlicht worden, den neben Noch-Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und dem Arzt Janosch Dahmen (Die Grünen) mehr als einhundert weitere Abgeordnete inklusive Bundeskanzler Olaf Scholz unterzeichnet haben.

Ziel des Entwurfs ist es, die Zahl der Organspenden zu erhöhen.     Derzeit befinden sich in Deutschland 8400 Patienten auf der     Warteliste. Bis sie drankommen und eine neue Niere, eine neue Lunge     oder ein Herz erhalten, ist es für etliche Kranke zu spät. Würde     die Widerspruchsregelung umgesetzt, kämen als Organ- und     Gewebespender künftig nicht nur Menschen infrage, die einer     Organentnahme vor ihrem Tod zugestimmt haben, sondern auch jene, die     nicht ausdrücklich widersprochen haben. Es klingt naheliegend, dass     auf diese Weise die Spendenrate gesteigert würde, bewiesen ist das     allerdings nicht. Eine Studie     des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung (MPIB), die     jetzt im Fachmagazin Public Health veröffentlicht wurde,     hat gezeigt, dass die Umstellung auf ein System, bei dem alle     Erwachsenen als Organspender gelten, es sei denn, sie widersprechen,     nicht zur Zunahme der Spenden führt.   

Kürzlich hatte eine Analyse aller OECD-Mitgliedsländer bereits     ergeben, dass es keine Unterschiede der Spendenraten Verstorbener     zwischen Ländern mit Zustimmungs- und Widerspruchslösung gibt. Da     dies an ländertypischen Eigenheiten liegen könnte, wurden in der     aktuellen Studie Veränderungen der Spendenraten in jenen Ländern     analysiert, die zwischen 2005 und 2015 von der Zustimmungs- zur     Widerspruchsregelung gewechselt hatten. Dies war in Chile,     Argentinien, Schweden, Uruguay und Wales der Fall – und hier     führte der Wechsel nicht zum Anstieg der Spendenraten. Der     langfristige Trend blieb gleich.

Oft sprechen sich Angehörige gegen die Organspende aus

„Der bloße Wechsel führt nicht automatisch zu mehr Organspenden“, sagt Mattea Dallacker, die die Studie leitete. „Ohne begleitende Investitionen in das Gesundheitssystem und Aufklärungskampagnen ist es unwahrscheinlich, dass ein Wechsel die Zahl der Spenden erhöht.“ Dennoch werden Forderungen nach einer Änderung politisch lauter. „Dabei gibt es keine einfache Lösung für die komplexe Herausforderung, die Spendenraten zu erhöhen“, so Dallacker.

Um dies zu erreichen, müssten in die Transplantationskoordinierung investiert und medizinische Teams geschult werden, die schwierige Gespräche mit Familien zu führen, schreiben die Studienautoren. Denn selbst dann, wenn eine Einwilligung zur Organspende angenommen wird, werden Familien oft konsultiert und können die mutmaßliche Zustimmung außer Kraft setzen. Da viele Menschen mit ihren Angehörigen nicht über ihre Spendenbereitschaft gesprochen haben, kann die Widerspruchslösung zu Zögern und Ablehnung führen. „Eine mögliche Alternative ist ein System der verpflichtenden Entscheidung“, sagt Ralph Hertwig vom MPIB. „Dies würde es ermöglichen, Zustimmung oder Ablehnung zur Organspende zu registrieren, beispielsweise bei der Beantragung eines Führerscheins oder Personalausweises.“







en über 8.400 schwerkranke Patienten auf Wartelisten. Derzeit müssen zwei unabhängige Fachärzte den Hirntod eines Patienten bestätigen, damit eine Spende überhaupt infrage kommt.

Die FDP sorgte im Bundestag für Aufsehen, indem sie vorschlägt, den Herztod als zusätzliche Grundlage für die Organspende zuzulassen. Dies könnte die Zahl der Organspenden erhöhen.

Das beinhaltet der FDP-Vorschlag 

Der Hirntod bezeichnet den endgültigen Ausfall aller Hirnfunktionen. Er wird auf Intensivstationen festgestellt, während das Herz nur mithilfe künstlicher Beatmung weiter schlägt. Ohne diese Maßnahmen würde der Kreislauf zusammenbrechen. 

Die FDP will nun zusätzlich den Herz-Kreislauf-Stillstand als Kriterium anerkennen, der ebenfalls unumkehrbar sei, so Rechtspolitikerin Katrin Helling-Plahr. Auch der gesundheitspolitische Sprecher der FDP, Andrew Ullmann, argumentiert, dass der Herztod einfacher festzustellen sei als der Hirntod, dessen Diagnose aufwendig und komplex sei.

Kritik an diesem Vorschlag kommt von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Sie wirft der FDP vor, die Unterschiede zwischen Hirntod und Herztod zu verwischen. Während der Hirntod als irreversibel gilt, könnten Menschen mit Herzstillstand in manchen Fällen wiederbelebt werden. Dies mache den Unterschied zwischen beiden Todesarten deutlich, so Stiftungsvorstand Eugen Brysch.

Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) äußerte Bedenken. Er plädiert zwar für die Einführung der Widerspruchslösung, bei der Menschen als Organspender gelten, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen. Dennoch halte er den Hirntod für das sicherste Verfahren zur Feststellung des Todes, da Fehler bei der Diagnose ausgeschlossen seien.

Dauer des Herzstillstandes als Kriterium 

Mit einem weiteren Feld auf dem Organspendeausweis könnte der Herztod inkludiert werden. 

Die Frage bleibt, wie lange der Herzstillstand andauern muss, bevor eine Organspende erlaubt ist. Hierzu äußert sich die FDP in ihrem Vorschlag nicht konkret. Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie betont, dass noch zu wenig über den FDP-Vorstoß bekannt sei, um eine fundierte Stellungnahme abzugeben.

Bereits im vergangenen Jahr legte die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) ein Konzept vor, wie eine Organspende nach Herz-Kreislauf-Stillstand ablaufen könnte.

Demnach müsste der Patient vorher entschieden haben, dass er im Falle eines Herzstillstands nicht wiederbelebt werden möchte. Nach dem Herzstillstand würde eine Wartezeit von mindestens fünf Minuten vergehen, bevor der Tod endgültig festgestellt wird und die Organe entnommen werden könnten.

In vielen europäischen Ländern ist die Spende nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand und folgendem Hirntod bereits etabliert. Diese sogenannte DCD-Spende (Donation after circulatory death) hat dort den Spenderpool deutlich vergrößert. Laut der Deutschen Transplantationsgesellschaft sollte auch Deutschland diese erprobte Methode einführen, um mehr lebensrettende Organe verfügbar zu machen.





17.10.2024

Streit um Organspende nach Herztod


Transplantationsmediziner Jan Gummert aus Bad Oeynhausen erklärt, wann Organspenden nach dem Herz-Kreislauf-Versagen möglich sind und welche Patienten zu Spendern werden können.

Carolin Nieder- Entgeltmeier


Berlin/Bad Oeynhausen. 8.500 schwerkranke Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Nicht alle von ihnen werden die Zeit auf der Warteliste überleben, weil zu wenig Spenderorgane zur Verfügung stehen. Deutschland ist im europäischen Vergleich Schlusslicht. Um das nach vielen gescheiterten Reformen zu ändern, will die FDP die Todesdefinition als Voraussetzung für eine Organspende nach dem Vorbild anderer Länder mit höheren Spenderzahlen erweitern. So sollen Verstorbene künftig nicht mehr nur nach dem Hirntod, sondern auch nach dem Tod durch Herz-Kreislauf-Versagen Organe spenden dürfen. Was das bedeutet, erklärt der ärztliche Direktor des Herz- und Diabeteszentrums NRW in Bad Oeynhausen, Jan Gummert.

Wie ist die Organspende in Deutschland geregelt?

Organe dürfen Verstorbenen in Deutschland nur dann entnommen werden, wenn sie zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt haben. Die Zustimmung kann zum Beispiel auf einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der Deutschen Organe spenden möchte, jedoch die allermeisten ihren Willen nicht schriftlich festhalten. Ist im Todesfall der Wunsch des Verstorbenen nicht bekannt, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung im Sinne des Verstorbenen gefragt. Allerdings lehnen die meisten Familien in solchen Fällen eine Organspende ab, aus Angst etwas falsch zu machen.

Die zweite Voraussetzung für eine Organspende ist, dass Ärzte den unumkehrbaren Ausfall der gesamten Hirnfunktionen feststellen müssen. Der Hirntod ist die Folge einer schweren Hirnschädigung, die zum Beispiel durch eine Hirnblutung auftreten kann. Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist es in einem kleinen Zeitfenster möglich, das Herz-Kreislauf-System des Verstorbenen mithilfe intensivmedizinischer Maßnahmen künstlich aufrechtzuerhalten, damit die Organe weiterhin durchblutet werden und transplantiert werden können. Der Hirntod sei jedoch ein seltenes Phänomen, sodass nur wenige Verstorbene überhaupt für eine Organspende in Frage kommen.

Sind beide Voraussetzungen erfüllt, prüfen Ärzte, ob der Gesundheitszustand eine Organspende zulässt. Nach Angaben der Bundeszentrale schließen jedoch nur wenige Erkrankungen eine Organspende aus. Zudem gebe es kein Höchstalter, bis zu dem eine Spende möglich ist. Sterben Menschen infolge eines Herz-Kreislauf-Versagens dürfen Betroffene in Deutschland keine Organe spenden.

Welche Regeln gelten im Ausland?

Im Ausland gelten andere Regeln als in Deutschland. Am weitesten verbreitet ist in Europa die Widerspruchslösung. Haben Verstorbene zu Lebzeiten einer Organspende nicht ausdrücklich widersprochen, zum Beispiel in einem Widerspruchsregister, können Organe zur Transplantation entnommen werden. „In diesen Ländern ist die Zahl der Spenderorgane deutlich höher“, erklärt der ärztliche Direktor des Herz- und Diabeteszentrums NRW in Bad Oeynhausen, Jan Gummert. Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende sei jedem Erwachsenen zumutbar. „Auch in Deutschland, weil die Bürger nicht zu einer Organspende, sondern lediglich zu einer Entscheidung gezwungen werden.“

In vielen Ländern sind Organspenden bei schwerst hirngeschädigten Menschen zudem nicht nur nach dem Hirntod, sondern auch nach dem Tod durch Herz-Kreislauf-Versagen nach Beendigung der Beatmungstherapie möglich. Das ist zum Beispiel in den Niederlanden, Österreich, Spanien und der Schweiz der Fall. „Auch diese Regel sorgt für höhere Spenderzahlen“, erklärt Gummert. „In den Niederlanden geht etwa die Hälfte der Spenden auf diese Regel zurück.“

Unter welchen Umständen sind Organspenden nach dem Herz-Kreislauf-Versagen möglich?

Nach Angaben Gummerts kommen nur bestimmte Patienten nach einem Herz-Kreislauf-Versagen als potenzielle Organspender infrage. „Möglich ist das nur bei Patienten, die aussichtslos hirngeschädigt sind und in einem Krankenhaus nur mit intensivmedizinischen Maßnahmen wie einer Beatmungsmaschine am Leben gehalten werden.“

Dabei handelt es sich laut Gummert um Patienten mit schwersten Hirnschäden auf der Intensivstation, die nicht mehr geheilt werden können und in diesem Fall nicht mit Maschinen am Leben gehalten werden möchten. „Viele Menschen halten diesen Wunsch in einer Patientenverfügung fest, weil sie in Frieden gehen möchten und aus Angst davor, sinnlos am Leben gehalten zu werden“, erklärt Gummert. „In solchen Fällen stellen die Ärzte, unabhängig von einer möglichen Organspende, die Beatmungsmaschinen ab, und der Patient stirbt, weil das Herz aufhört, zu schlagen.“ Komme es zu einer Organspende, würden die Organe nach einer Wartezeit und der Prüfung des Todes entnommen.

Patienten, die außerhalb einer Klinik an einem Herz-Kreislauf-Versagen versterben, kommen nach Angaben Gummerts nicht für eine Organspende in Frage. „Weil die Zeit für die Vorbereitungen fehlt.“ Patienten, die mit einem Herzinfarkt oder an anderen Herzerkrankungen ins Krankenhaus kommen, müssen laut Gummert nicht die Angst haben, dass sie nicht mehr richtig versorgt werden. „Es geht ausschließlich um Patienten, für die es keine Heilungschancen mehr gibt, die ohne Maschinen versterben würden.“

Kann der Herztod sicher festgestellt werden?

Menschen, die ein Herz-Kreislauf-Versagen erleiden und für die keine Chance mehr auf Heilung besteht, können sich laut Gummert zu 100 Prozent darauf verlassen, dass ihr Tod sicher festgestellt wird. „Nach Abschalten des Beatmungsgeräts hört das Herz nach einiger Zeit auf zu schlagen.“ Für Angehörige sei der Herztod oft leichter zu verstehen als der Hirntod, weil damit der Tod sichtbar eingetreten ist.

Wie geht es weiter?

Die FDP bespricht aktuell ein Positionspapier von Rechts- und Gesundheitspolitikern zur Änderung der Organspenderegeln in der Fraktion. Gummert hofft, dass dieser Vorstoß eine gesamtgesellschaftliche Debatte anstößt: „Es ist sehr viel Aufklärungsarbeit nötig, um Ängste zu nehmen und klarzustellen, dass weiterhin jeder Patient bestmöglich versorgt wird und nur dann Organe spenden darf, wenn er unrettbar verloren ist.“ Gummert setzt sich für Organspenden nach dem Herztod ein, um mehr Leben mit Spenderorganen zu retten. „Genauso wichtig ist, dass wir mehr Menschen nach ihrem Tod ihren Wunsch erfüllen könnten, Organe zu spenden.“

Wichtig ist nach Angaben Gummerts auch die Einführung der Widerspruchslösung. „Das eine geht nicht ohne das andere, wenn wir die Zahl der Organspenden endlich erhöhen möchten, doch viele Politiker scheinen damit überfordert.“



Kommentare 

Wir brauchen die Herztod-Debatte


Thema: FDP will Organspenden auf Herztote ausweiten

Carolin Nieder-Entgelmeier 

Es könnte jeden von uns treffen: Unfall oder Krankheit schwächen das Herz, die Lunge oder die Leber so stark, dass nur noch eine Organspende das Überleben sichert. Doch würden Sie die Spende annehmen? Ja, oder? Hier wird kaum jemand lange überlegen müssen. Diese Mehrheit, die selbstverständlich das lebensrettende Organ in Anspruch nehmen würde, hat sich jedoch selbst nicht für oder gegen eine Spende entschieden. Nicht einmal 50 Prozent der Deutschen haben ihren Willen dokumentiert. Das sorgt dafür, dass selbst dann, wenn Verstorbene Organe spenden könnten, das in den meisten Fällen nicht passiert, weil Angehörige aus Angst, Unsicherheit oder Überforderung ablehnen.

Für einige der 8.500 Menschen, die allein in Deutschland aktuell auf ein Spenderorgan warten, kann das den Tod bedeuten. Wie dramatisch die Lage ist, zeigt das Beispiel der drei Kinder, die nach dem Verzehr giftiger Pilze derzeit in Essen um ihr Leben ringen. Zum Überleben benötigen sie eine Spenderleber, doch bislang ist nur ein Organ für den ebenfalls betroffenen Vater gefunden worden.

Damit steht fest, dass sich in Deutschland etwas ändern muss, wenn wir diese schwerkranken Menschen nicht länger im Stich lassen möchten. Über das Wie ringen die Politiker in diesem Land seit Jahren in einer Art und Weise, die Beobachter erschaudern lässt. Statt Aufklärung und Vertrauensbildung werden Ängste geschürt und Unwahrheiten verbreitet. Viele Politiker sind der Ansicht, dass sie der Bevölkerung die Entscheidung für oder gegen eine Organspende mit der Einführung der Widerspruchslösung nicht zumuten können. Sie lassen es aber zu, dass über den Verbund Eurotransplant Deutsche mit Spenderorganen aus Ländern versorgt werden, in denen die Widerspruchslösung gilt. Es ist Zeit, dass sich diese Politiker eingestehen, dass man mündigen Bürgern diese Entscheidung zumuten kann und muss. Denn der freie Wille bleibt erhalten, und anders lassen sich die vielen Menschen auf der Warteliste nicht retten.

Wichtig ist, dass wir diese Diskussion auch dafür nutzen, um als Gesellschaft über den Vorstoß der FDP zu sprechen: Organspenden nicht mehr nur nach dem Hirntod, sondern zusätzlich nach dem Herztod. Auch diese Möglichkeit besteht bereits in vielen anderen Ländern, und eine Diskussion darüber ist auch der deutschen Bevölkerung zumutbar. Möglich ist das aber nur, wenn dieses Mal Aufklärung und Vertrauensbildung im Fokus der Debatte stehen, denn das komplexe Thema ängstigt Menschen. 




Weltrekord in Landsberg: Dr. Bernd Ullrich lebt seit 41 Jahren mit demselben Spenderherz

Stand: 15.10.2024, 18:04 Uhr

Von: Nathalie Schelle


Es ist ein Weltrekord – und der kommt aus Landsberg: Dr. Bernd Ullrich lebt seit 41 Jahren mit demselben Spenderherz. Seine Geschichte:

Landsberg – Wer die nächste Ausgabe des Guinness-Buches der Rekorde aufschlägt, wird darin einen Landsberger finden. Dr. Bernd Ullrich lebt seit 41 Jahren mit demselben Spenderherz – solange, wie kein anderer Mensch auf der Welt.

Weltrekord: Bernd Ullrich aus Landsberg lebt seit 41 Jahren mit demselben Spenderherz – Er studierte Medizin in Erlangen

Als Ullrich die Tür seiner Wohnung in Landsberg öffnet, telefoniert er. Ein großes Medienhaus hat angerufen und möchte einen Termin für ein Interview ausmachen. Mittlerweile haben schon viele Zeitungen und Fernsehsender bei Ullrich angefragt – denn alle wollen seine Geschichte hören. Die Geschichte eines Mannes, der „viel Glück“ hatte, wie er selbst sagt. Hätte er keines gehabt, wäre sein Leben schon vor 41 Jahren vorbei gewesen.

Dr. Bernd Ullrich wurde 1939 in Prag geboren. „Mein Vater wurde als Amtsarzt von Berlin nach Prag versetzt“, erzählt er. Mit dem Kriegsende kam Ullrich mit Familie nach Bayern und sollte dort auch bis heute bleiben. Er war im Internat in Berchtesgaden, in St. Ottilien besuchte er das Gymnasium „und mein Abitur hab ich im Allgäu gemacht.“ Nach Erlangen verschlug es ihn dann fürs Studium. „Ich wollte nie etwas anderes als Medizin studieren – das war immer klar“. Und so wurde Ullrich Allgemeinmediziner. Im Jahr 1974 ließ er sich dann nach dem Staatsexamen in Landsberg nieder und eröffnete seine Praxis am Georg-Hellmair-Platz. 

Etwa zur gleichen Zeit fielen Ullrich erstmals Atembeschwerden auf. Immer öfter musste der Allgemeinmediziner nach Luft ringen und bemerkte, dass seine Beine immer dicker wurden. Er schob seinen körperlichen Zustand aber auf das Rauchen und das viele Sitzen in der Praxis. „Ich hatte keine Schmerzen“, beteuert er. 

Ullrich geriet immer mehr Atemnot, hatte aber Ausreden parat – Bis zur Diagnose Herzmuskelerkrankung im Klinikum

Vor allem die Atemnot wurde langsam aber stetig schlimmer, bis Ullrich irgendwann die Treppen zu seiner Praxis, die sich im ersten Stock befand, nicht mehr auf einmal gehen konnte. „Bei der Hälfte musste ich stehen bleiben, weil ich keine Luft mehr bekommen habe“, erinnert er sich. „Meine Patienten haben mich dann überholt und gefragt, was los sei.“ Dr. Ullrich antwortete dann, dass er etwas vergessen habe und überlege, ob er es noch holen solle. „Ich hatte immer Ausreden, dabei hätte ich keine Stufe mehr gehen können.“ Als die Atemnot so schlimm wurde, dass Ullrich nur noch im Sitzen schlafen konnte, weil er anders keine Luft mehr bekam, machte er sich doch auf den Weg zum Röntgenologen. „Und der zeigte mir mein Herz, das völlig zusammengefallen war und nur noch unregelmäßig vor sich hin schlug.“ Dass er überhaupt bis zu diesem Zeitpunkt überlebt hat, bezeichnet der Mediziner, der schlagartig selbst zum Patienten wurde, als großes Glück. 

Die Diagnose war klar: eine kongestive Kardiomyopathie, also eine Herzmuskelerkrankung. Was genauso klar war, erklärte ihm ein Arzt im Klinikum Großhadern, zu dem Ullrich dann überwiesen worden war. „Entweder sie können noch ein halbes Jahr so weiter machen und dann ist es vorbei oder sie gehen das Risiko einer Herztransplantation ein“, habe der Arzt gesagt. „Wenn ich sowieso sterben muss, dann is‘ es ja grad wurscht“, dachte sich Ullrich – und willigte für die Transplantation ein. Rund fünf Monate wartete der 85-Jährige auf sein Herz. Die meiste Zeit verbrachte er wegen seines schlechten Zustands in Großhadern. Nur manchmal fuhr er nach Hause zu seiner Frau und seinen beiden Söhnen. Ullrichs Transplanteur habe davor erst knapp zehn Transplantationen durchgeführt, auch manchmal ohne Erfolg, erklärt Ullrich. „Bei mir hat‘s dann geklappt.“

19-jähriger Spender schenkt Dr. Bernd Ullrich aus Landsberg eine zweite Chance

Am 18. Mai 1983 wurde ihm ein neues Herz transplantiert – damals war er 44 Jahre alt. Sein Spender hingegen war erst 19. Der junge Motorradfahrer verunglückte und war, zum Glück für Ullrich, Organspender. „Ich denke so oft an ihn. Bei fast jedem Motorradfahrer, den ich höre oder sehe – auch heute noch.“ Den Namen oder andere persönliche Informationen kennt Ullrich nicht – „will ich auch nicht“, meint er. Er müsse nur wissen, dass der 19-Jährige ihm eine zweite Chance geschenkt hat.

Dass die Transplantation so erfolgreich war, habe mit verschiedenen Faktoren zusammengehangen, weiß Ullrich. So lag der verunglückte Motor­radfahrer „im OP nebenan“. Oft müssten die Spenderorgane erst aus anderen Kliniken oder Ländern hergebracht werden, wodurch sie Schäden erleiden könnten, so Ullrich. Bei ihm hatte das Herz den wohl kürzesten Weg. 

Auch wenn die Transplantation erfolgreich war, so waren die kommenden Monate eine kräftezehrende Zeit für den frisch Operierten. Zuerst ging es für ihn in die „Sterileneinheit“, zu der auch nur steril gekleidetes Personal Zugang hatte. „Ich wusste gar nicht, wie die für mich zuständige Schwester aussah“, erinnert sich Ullrich. Dann ging es für ihn auf die Intensivstation. Dort hauste Ullrich vorübergehend in einer Art Glas-Box, in der sich nur das Lebensnotwenigste befand. Mehrere Monate war Ullrich in der Klinik und auf Reha. Betreten hatte er Großhadern als todkranker Mann – verlassen konnte er die Reha beinahe gesund und voller Lebensfreude. 

„Mir geht es mit dem Herz wunderbar“, konstatiert der Landsberger. Mit seiner zweiten Chance wusste er über die Jahre einiges anzufangen: „ Ich war in Sri Lanka, Indien, Nepal, Kuba, Mexiko und Tibet. Überall bin ich herumgereist, das war schön.“ Und auch für seine Patienten war Ullrich schon bald wieder da. Weil er aber wegen des hohen Infektionsrisikos nicht mehr als Allgemeinmediziner arbeiten durfte, machte er eine Zusatzausbildung zum Psychotherapeuten. Danach hat er sich wieder in Landsberg niedergelassen, bis er dann vor 20 Jahren in Rente ging. 

Dr. Bernd Ullrich aus Landsberg ist Weltrekord-Halter

„Ich bin froh und dankbar, dass ich das Herz bekommen konnte. Dass ich weiterleben kann und dass ich aus dem Leben noch was gemacht hab“, sagt Ullrich und fasst sich dabei instinktiv ans Herz. Und das dürfte am kommenden Montag noch höher schlagen. An diesem Tag wird Ullrich eine Urkunde des Guinness-Buch der Rekorde in Empfang nehmen. Damit ist es dann offiziell: Mit 41 Jahren lebt er so lange mit demselben Spenderherz, wie kein anderer Mensch auf der Welt.

punkt und verweisen auf die Stellungnahmen renommierter Verfassungsrechtler. So hat z. B. der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts keine Bedenken in diese Richtung, solange jeder jederzeit ohne Begründung und aufwandsarm widersprechen kann.
Professor Dr. Josef Franz Lindner, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie der Universität Augsburg stellt fest: „Eine Verletzung des Selbstbestimmungsrechts/Allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegt nicht vor, da weder eine „Entscheidungs- noch eine Befassungspflicht vorliegt“, lediglich eine „Widerspruchslast“, die ein „gerechtfertigter Grundrechtseingriff“ ist.

15) Wir haben in Deutschland die Entscheidungslösung. Ist das nicht ausreichend?

Wir haben keine Lösung, wir haben eine Regelung, denn gelöst ist das Problem des Sterbens und des Leids auch in anderen Ländern nicht, aber am wenigsten in Deutschland. Wir haben auch keine Entscheidungsregelung. Es gibt keine Pflicht zur Entscheidung! Zurzeit gilt eine Zustimmungsregelung, denn vor einer Organspende muss immer die Zustimmung des potenziellen Organspenders oder der Organspenderin und/oder der Angehörigen vorliegen. Die durchschnittliche Wartezeit auf eine Niere beträgt in Deutschland ca. 10 Jahre, in Spanien nur ca. ein Jahr. Daran wird deutlich, dass die aktuelle Regelung nicht ausreicht, um die betroffenen Patient*innen medizinisch angemessen zu versorgen.

16) Sterben die Wartepatient*innen, weil sie kein Organ erhalten oder weil sie einfach nur krank sind?

Diese Frage bzw. Aussage ist ethisch unzulässig. Die zivilisierte Welt hat sich darauf verständigt, kranken Menschen die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen. Je nach Erkrankung kann ein Antibiotikum, eine Chemotherapie, ein Stent oder die Entfernung des Blinddarms die beste Therapie sein, für andere Krankheiten ist es eine Organtransplantation. Wir fragen: Was würden Sie Ihrer 12-jährigen Tochter sagen, wenn die Ärzt*innen bei ihr eine Krankheit feststellen, bei der nur eine Transplantation das Leben retten kann?
Würden Sie sagen: „Kind, Du bist krank, da kann man nicht viel machen, tut mir leid“? Oder würden Sie sich für Ihre Tochter die bestmögliche Therapie wünschen, damit sie möglichst lange und gut weiterleben kann? 

17) Sind Organspenden ein Riesengeschäft für die Ärzte und Krankenhäuser?

Wären Transplantationen ein Riesengeschäft für irgendjemanden, gäbe es nicht diesen eklatanten Mangel, jährlich über 1.000 Tote und das unendliche Leid der Wartepatient*innen. Ärzt*innen bekommen ein fixes Gehalt und kein Extra-Geld für eine Organspende. Allerdings ist zu beachten: Je länger zum Beispiel eine Dialysebehandlung dauert, desto kränker (und teurer für die Gesellschaft) werden die Dialysepatient*innen. Grob gerechnet ist ein Jahr Dialysebehandlung in etwa so teuer wie eine Nierentransplantation. Hier noch einmal der Hinweis, dass die durchschnittliche Wartezeit auf eine Niere in Deutschland ca. 10 Jahre beträgt und in Spanien ca. 1 Jahr. 

18) Welche Auswirkungen hat(te) die Corona-Pandemie auf die aktuelle Diskussion?

Wir verstehen die Ängste von Menschen, die sich während der Corona-Pandemie vom Staat bevormundet fühlten. Es gab rückblickend während der Corona-Krise falsche und überzogene Entscheidungen, die bisher nicht ausreichend politisch aufgearbeitet wurden. Die Situation bei der WSR ist eine ganz andere, denn hier kann jede*r immer selbst entscheiden, ob er oder sie im Falle des Hirntods Organspender*in werden möchte oder nicht. Die Entscheidung wird respektiert und zieht keinerlei Nachteile nach sich. Auch wer widersprochen hat, bekommt im Falle des Falles eine Organspende, wenn er sie braucht und wünscht.

19) Ist die WSR die Lösung für den Organmangel in Deutschland?

Nein. Da geben wir denjenigen Recht, die an der Wirkung der WSR Zweifel äußern (s. Frage 20). Deshalb bevorzugen wir es auch, von einer Widerspruchsregelung zu sprechen, denn es würde etwas besser geregelt als bisher. Die WSR wäre ein echter Paradigmenwechsel, ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Kultur der Organspende. In Schweden hat sich die Zahl der Organspenden nach Einführung der WSR nach ca. 10 Jahren verdoppelt. Wenn man den Effekt für Deutschland genau ermitteln möchte, wäre es sinnvoll, begleitend eine wissenschaftliche Studie zu initiieren.

20) Welche weiteren Maßnahmen könnten die Situation verbessern?

Es ist schon lange bekannt, dass es in Deutschland Defizite bei der Erkennung möglicher Organspender*innen in den Krankenhäusern gibt. So wurde 2023 in über 1.500 Fällen, in denen eine Organspende möglich gewesen wäre, die Frage danach nicht gestellt. Zum Vergleich: Wir haben derzeit knapp 1.000 Organspender*innen.
Eine wissenschaftliche Studie von 2018 kommt zu dem Schluss, dass ca. 3.000 Organspender jährlich möglich wären. Die WSR stellt einen deutlichen Auftrag an das Gesundheitssystem dar, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Organspende möglich und gewünscht ist.
Deshalb sollten begleitend zur WSR die Strukturen und Prozesse in den Krankenhäusern analog zu Spanien optimiert werden: Dort sind z. B. die Transplantationsbeauftragten Angestellte der staatlichen Transplantationsbehörde und nicht des Krankenhauses. Zusätzlich sollte auch in Deutschland - wie in vielen Ländern Europas - die Organspende nach Herz-Kreislauftod erlaubt sein. Auch dies bedeutet nicht, dass jede*r zum Organspender bzw. zur Organspenderin wird, der oder die zu Lebzeiten nicht widersprochen hat, sondern nur Patient*innen, die definitiv sterben werden und teil-hirntot sind. Diese Konstellation ist ähnlich selten wie der eigentliche Hirntod und betrifft voraussichtlich noch weniger als ca. 0,1% der Verstorbenen.

Über das Bündnis ProTransplant

Das Bündnis ProTransplant ist ein Zusammenschluss von über 30 Patientenverbänden und Selbsthilfegruppen. Sein Ziel ist es, die Gesetzgebung zur Organspende und Organtransplantation so zu verbessern, dass jeder Mensch, der ein Organ benötigt, es innerhalb einer vertretbaren und mit unseren europäischen Nachbarländern vergleichbaren Wartezeit bekommt. Wir setzen uns für die Lebenschancen organkranker Patient*innen ein. 






Sehr geehrte Patientenvertretende,

bevor wir mir DIATRAs Chefredakteur Denis Stamm in den Urlaub gehen, veröffentlichten wir heute eine Pressemitteilung (PM) darüber, dass Ihr als Betroffene die richtigen Ansprechpartner zum Thema Organspende und WSR für die Medien und die Politik seid. Diese PM könnt Ihr sehr gerne nutzen und weiterverbreiten. Die PM finden sie hier: https://diatra.de/articles/2024/07/23/organspende-patientenvertretung-jetzt

Wir haben uns mit dieser PM heute an die Medien wie mit dem dringenden Anliegen gewendet:

In den Medien und sozialen Netzwerken werden zahlreiche Behauptungen verbreitet, die auf der Grundlage falscher/selektiver/stark verkürzter Fakten die Organspende, die Widerspruchsregelung und die Lebendspende diskreditieren. Leider wird von Seiten der Aufklärungsinstitutionen zu wenig getan, um den Falschinformationen die tatsächliche Faktenlage gegenüberzustellen. Wir halten es daher für dringend erforderlich, dass die Betroffenen und ihre Angehörigen endlich die ihnen gebührende mediale Aufmerksamkeit erhalten. Sie sind es, die die Auswirkungen der derzeitigen Gesetzgebung am eigenen Leib zu spüren bekommen und am besten Auskunft geben können. Der gemeinnützige DIATRA-Verlag bietet sich seit vielen Jahren als Forum für die Betroffenen, die Angehörige, die Fachexperten und politische und weitere Akteure, um einen Austausch auf Augenhöhe rund um die Themen Diabetes, Hochdruck, Organ-, Gewebe- und Hochdruckkrankheiten, Transplantation und Diabetes.

Bei der Suche nach Patientenvertretern erscheint es uns wesentlich, Personen oder Institutionen anzuhören, die tatsächlich die Interessen aller Betroffenen vertreten und ihre Positionen auf der Grundlage aktueller Zahlen und Fakten darlegen können. Es kann nicht sein, dass die redaktionelle Recherche nach geeigneten Ansprechpartnern bei den ersten Treffern bei der Google-Suche endet. 

Liebe Grüße aus Mainz

Agata Stark

Projekte und Redaktion

DIATRA-Verlag gGmbH
Der gemeinnützige medizinische Fachverlag
Kaiser-Wilhelm-Ring 78
D-55118 Mainz
Tel. +49 6131 6352-304
Fax +49 6131 6352-586
www.diatra.de



PRESSE, 

GESUNDHEITSPOLITIK
 
Für die Widerspruchsregelung bei der Organspende: Wir sind die Patientenvertretenden!
DIATRA

23. Juli 2024
 
Bereits zweimal hat der gemeinnützige DIATRA-Verlag die regionalen und bundesweiten Selbsthilfegruppen und Verbände der Organ-Wartepatienten und ihrer Angehörigen in Videokonferenzen empfangen, um gemeinsam ein Konzept zu erarbeiten, das die Chancen für die Einführung der Widerspruchregelung unterstützen soll. Diese Patientenvertretenden sind Experten für die verschiedenen Facetten des Lebens mit chronischen Nieren-, Leber-, Herz- oder Lungenerkrankungen und sprechen für das Gros der chronisch Kranken in Deutschland, deren Überleben von einer Organ- und Gewebespende abhängt.
 „Es ist erschreckend, wie viele Behauptungen in der Presse und Social Media verbreitet werden, die auf Grundlage falscher Fakten die Organspende, die Widerspruchsregelung und die Lebendspende diskreditieren“, so der gemeinnützige DIATRA-Verlag. „Wir sehen als dringend gegeben, dass nun endlich die Betroffenen und die Angehörigen die ihnen zustehende Aufmerksamkeit erhalten und angehört werden. Diese sind die ersten, die die negativen Auswirkungen der aktuellen Gesetzeslage am eigenen Leib ertragen müssen und am besten Auskunft geben können.“

Der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 beschlossen, den Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende in den Bundestag einzubringen. Eine weitere Gesetzesinitiative für die Einführung der Widerspruchsregelung wurde von sechs Bundestagsabgeordneten aus allen demokratischen Parteien Deutschlands unter Schirmherrschaft von Sabine Dittmar, Referentin des Bundesgesundheitsministeriums, initiiert.

Auch junge Menschen sterben auf der Warteliste
Für die meisten Wartepatientinnen und -patienten kommt das lebensrettende Organ in Deutschland zu spät, so wie auch für die einen Tag vor der letzten DIATRA-Videokonferenz verstorbene Schwester von Susanne Dammann, Vorsitzende der bundesweiten PKD Familiäre Zystennieren e.V. „Der Tod meiner Schwester ist ein harter Schlag für mich. Er motiviert mich aber noch mehr, mich in der Selbsthilfe und für die Widerspruchsregelung einzusetzen. Genau wie meine Großmutter, meine Mutter und meine Schwester bin ich von familiären Zystennieren und Zystenleber betroffen - und alle drei mussten daran sterben, weil das Leben eines organkranken Menschen in Deutschland so wenig zählt. Bis zur Einführung der Widerspruchsregelung hoffe ich noch durchzuhalten“, so Susanne Dammann. „Das ist unsere letzte Chance für die Einführung der Widerspruchsregelung, damit Menschen wie Rebecca Biernat mit Mitte Dreißig nicht mehr sterben müssen“, bekräftigt die lebertransplantierte Gudrun Ziegler vom Bündnis Organspende Berlin (s. die Berichte „Uns rennt die Zeit davon“ und „Rebeccas letzter Blogeintrag“). „Wir Organisatoren wollen die World Transplant Games dafür nutzen, um dieses lebenswichtige Thema in der Öffentlichkeit voranzutreiben“, ergänzt die lebertransplantierte begeisterte Sportlerin Gudrun Manuwald-Seemüller, erste Vorsitzende von TransDia e.V. und Managing Director der World Transplant Games 2025 Dresden.

Bisherige Maßnahmen reichen bei Weitem nicht aus
Die Bundesabgeordneten argumentieren, dass die Gesetzesänderung notwendig sei, da die 2020 verabschiedete Zustimmungsregelung nicht wie erhofft zu mehr Organspenden geführt habe. Auch das geplante Gesetz für die Erweiterung der Überkreuz-Spende der lebend entnommenen Nieren oder Leber und das noch nicht flächendeckend angeschlossene Organspende-Register werden den drastischen Mangel an Organ- und Gewebespenden nicht wesentlich beheben, so Mario Rosa-Bian, Vorsitzender der Interessengemeinschaft Niere NRW e.V. Er und weitere Organspende-Experten stehen für alle Fragen zur Transplantationsgesetzgebung in Deutschland und anderen Ländern Journalisten und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung.

Solange bei hirntoten Personen in den Kliniken die Möglichkeit einer Organspende nicht systematisch überprüft wird, ist Deutschland von einer Kultur der Organspende noch sehr weit entfernt. Papst Franziskus spricht sich schon seit Jahren für die Organspende aus und ermutigt zur Organspende als „edle und verdienstvolle Tat“. In Anlehnung an den Katechismus der Katholischen Kirche betonte der Papst auch, dass die Organspende nicht nur eine soziale Verantwortung, sondern auch ein Zeichen umfassender Solidarität und Nächstenliebe sei.  

Auch die Kirchen sind in der Pflicht
Der katholische Pater Klaus Schäfer, Seelsorger an einem Transplantationsklinikum, hält die Widerspruchsregelung ebenfalls für mehr als dringend notwendig. „Der Staat regelt durch die Widerspruchsregelung nur das, was rund 70% der Bürgerinnen und Bürger nach 10 Jahren intensiver Aufklärung und Appellen nicht regeln wollen. Seit Jahrzehnten gibt es im deutschen Rechtswesen die Grundregel ,Wer nicht widerspricht, stimmt zu‘. Das bekannteste Beispiel ist das Erbrecht. ,Wer kein eigenes Testament verfasst, stimmt der gesetzlichen Erbfolge zu‘“, so Pater Schäfer. Es sei an der Zeit, über nicht mehr benötigte Organe und Gewebe zu verfügen – im Zweifel für eine Organspende an Bedürftige aus Nächstenliebe. Selbstverständlich hätten bei der Widerspruchsregelung die Angehörigen das letzte Wort, wie es in vielen anderen Ländern mit Widerspruchsregelung auch gehandhabt wird, betont er.

Der DIATRA-Verlag
Der 1991 gegründete gemeinnützige DIATRA-Verlag berichtet seit über 30 Jahren interdisziplinär über die medizinischen Fachgebiete Nephrologie, Transplantation und Diabetologie und setzt sich für die Organ- und Gewebespende ein. Er wendet sich dabei sowohl an Betroffene als auch an medizinisches und pflegerisches Fachpersonal, um alle Akteure auf Augenhöhe zu bringen, ihre Zusammenarbeit und damit letztlich die Lebensqualität chronisch kranker Menschen zu verbessern





Mehr Möglichkeiten für Nierenspenden geplant

17.07.2024

In Deutschland müssen Tausende Patienten lange auf Spenderorgane warten - darunter auf Nieren. Eine Gesetzesänderung soll die Aussichten für sie verbessern. 

Im Ringen um mehr Organspenden sollen erweiterte Möglichkeiten für die Übertragung von Nieren kommen. Das Bundeskabinett beschloss einen Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, mit dem Nierenspenden künftig auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren "über Kreuz" erlaubt sein sollen. Das gebe vielen Nierenkranken Hoffnung, sagte der SPD-Politiker. Gestärkt werden soll auch der Schutz für Spenderinnen und Spender durch mehr Aufklärung und medizinische und psychosoziale Unterstützung.

Hintergrund sind derzeit enge Grenzen für Nierenspenden zu Lebzeiten. Zulässig sind sie nur an Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder andere, die Spendern "in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen". Künftig soll es auch zwischen Paaren möglich werden, die sich nicht so nahe sind, erläuterte Lauterbach.

Konkret geht es um das Übertragen einer Niere, wenn dies unter Spendepaaren (Spender/Empfänger) medizinisch nicht möglich ist. Künftig soll die Niere dann nicht an die geplante nahestehende Person gehen, sondern "über Kreuz" an einen passenden Empfänger, der mit seinem vorgesehen nahestehenden Spender ebenfalls nicht kompatibel ist. Im Gegenzug geht die Spenderniere des anderen Paares dann an die Empfängerin oder den Empfänger des ersten Paares.

Aufgehoben werden soll zudem die Vorgabe, dass Nierenspenden nur zulässig sind, wenn kein Organ eines Gestorbenen verfügbar ist. Seit langem reicht die Zahl der Spendernieren nicht, um den Bedarf zu decken, wie es im Entwurf heißt. 

dpa 






Debatte über Organspende: Alles, was wir geben müssen

Stand: 17.07.2024

Von: Björn Hayer

Gehört der Mensch wirklich nur sich selbst? Just macht sich eine neue Initiative für die Widerspruchslösung bei der Organspende stark – und hat dringliche Argumente auf ihrer Seite.

In einer idealen Welt, ohne Abgründe und Widersprüche, fällt seine Verteidigung nicht schwer: Das einzelne Subjekt, das wegen seiner unantastbaren Würde allzeit den höchsten Schutz erfahren muss. Es gehört in diesem Sinne nur sich selbst. Und tatsächlich folgen diesem Prinzip auch die westlichen Gesellschaften, indem sie sich gemäß dem Soziologen Andreas Reckwitz zunehmend singularisiert haben.

Statt in Gruppen, sucht das spätmoderne Individuum seine Identität durch Abgrenzung zu behaupten, durch den exklusivsten Urlaub, den besten Job, die erfolgreichste Beziehung, alles instagramable, versteht sich. Trotz dieser Entwicklung muss der spätmoderne Mensch feststellen, dass er sich leider in einem imperfekten Dasein bewegt. Als verletzliche Wesen sind wir – ungeachtet des technologischen Fortschritts – noch immer Krankheiten ausgeliefert. Eben durch sie gerät seit Jahren immer wieder eine virulente politische Frage auf die Agenda: Was passiert, wenn ein Teilverzicht auf die eigene körperliche Integrität (nach dem Tod) zur Rettung eines anderen Lebens beitragen kann?

Kurzum, wir diskutieren erneut über die Organspende. Nachdem die 2020 beschlossene Entscheidungslösung vom Bundestag verabschiedet wurde, aber bis dato zu keiner nennenswerten Erhöhung der Entnahme von Herzen, Nieren und Lebern beitrug, wurde nun seitens des Bundesrats eine neue Initiative gewagt. Sie forciert die Widerspruchslösung. Während die gegenwärtige Gesetzeslage eine Organentnahme nur nach aktiver Zustimmung (zu Lebzeiten) vorsieht und somit umfassend das Freiheitsrecht des Einzelnen gewährleistet, stellen wir alle im neuen Vorstoß, sofern wir uns nicht dezidiert gegen eine Entnahme äußern, mögliche Spender dar – eine moraltheoretische Zwickmühle!

Wie weit lässt sich unser Persönlichkeitsliberalismus also dehnen und wo bestehen Gefahren? Die Ethikerin Karen Joisten beklagt, dass in der jetzigen Situation die selbstbestimmte Entscheidung schon unter tendenziösen Vorzeichen stünde. Wer sich angesichts der hohen Sterbezahlen unter jenen, die zu Zehntausenden auf den Wartelisten dahinvegetieren, nicht zur Spende bereiterklärt, sieht sich indirekt dem Vorwurf fehlender Empathie und Mitmenschlichkeit ausgesetzt. Deswegen müsse nach Ansicht der Philosophin die einzigartige biografische Erzählung jedes Subjekts berücksichtigt werden. Hierbei können schlechte Erfahrungen bei verstorbenen Verwandten eine Rolle spielen, mithin Traumata und religiöse Gründe. „Leitend für diesen Ansatz“, der auf der völligen Autonomie beruht, „ist die Überzeugung, dass das Wesentliche nicht normierbar ist. Denn das Wesentliche taucht in den Horizonten der Lebensgeschichte jedes einzelnen Menschen auf“, so Joisten.

Nur: Sind wir auch in anderen, insbesondere bioethischen Fragen so losgelöst? Etwa bei den Diskursen um Abtreibungen oder die Wehrpflicht, wo wir mit unserem eigenen Körper stets erneut in Grauzonen verschiedener Interessensgüter geraten?

Allem voran das „Zwischen“ begründet in diesen ähnlich gelagerten Auseinandersetzungen eine wichtige Argumentationslinie der Gegenseite. Sie geht davon aus, dass wir nie nur uns allein gehören. Schon zu Lebzeiten nicht. Ob als Kleinkind, zu pflegende Person oder nur als Ehepartner oder -partnerin – wir alle stehen in permanenten Abhängigkeitsverhältnissen zueinander. In einem christlichen Rahmen, wie ihn etwa der Theologe Notger Sleczka vertritt, sogar noch gegenüber Jesus, „der ein dienstbarer Knecht aller wurde“.

Auch unabhängig von dieser weltanschaulichen Prägung lässt sich beobachten, dass Gesellschaft nur in alltäglichen Wechselbeziehungen funktioniert. Ihre Mitglieder überleben einzig und allein, weil sie in diversen Systemen des Gemeinwesens Fürsorge füreinander übernehmen. Sogar unter Strafandrohung werden sie eingefordert. Dies trifft mitunter für den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung zu, oder auch für selbst gegen den Willen einer Person verordnete Autopsien bei dem Verdacht, dass die verstorbene Person Opfer eines Verbrechens geworden sein könnte.

Auf dieser Basis plädiert der Rechtswissenschaftler und -philosoph Reinhard Merkel in einer Publikation des deutschen Ethikrats eindeutig für die Widerspruchslösung: „Sie verhilft einer moralisch gewichtigen Solidaritätspflicht zur Wirksamkeit für einen höchstrangigen ethischen Zweck: den der Rettung des menschlichen Lebens (…). Ihr gegebenenfalls nötigender Nachdruck, ein Schweigen auf die Aufforderung zur Erklärung werde als Zustimmung fingiert, ist als Ausdruck legitimen Rechtszwangs ebenfalls zulässig.“





Beratungen zu Organspende deutlich mehr nachgefragt

11.07.2024

Tausende Schwerkranke warten auf gespendete Organe. Die Politik versucht deshalb, mehr Menschen dazu zu bewegen, sich als Spender zu registrieren. Viele Menschen suchen nun das Arztgespräch. 

Im vergangenen Jahr wurden Beratungsgespräche zu einer möglichen Organ- und Gewebespende deutlich mehr nachgefragt. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte haben fast 3,8 Millionen Gespräche zu den Voraussetzungen und Möglichkeiten geführt, wie das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) mitteilte. Im Jahr zuvor seien es noch 2,44 Millionen gewesen.

Die Beratungsgespräche könnten dazu beitragen, Ängste und Befürchtungen zu überwinden und die Zahl der Organspenden zu erhöhen, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dominik von Stillfried laut Mitteilung. "Unsere Ergebnisse zeigen, dass in der Bevölkerung eine große Bereitschaft zur Organspende, aber ein noch größeres Bedürfnis nach medizinisch gesicherter Information und qualifizierter Beratung besteht."

Stiftung Patientenschutz: Beratung führt nicht unbedingt zur Spende.

Ein im März 2022 in Kraft getretenes Gesetz sieht eine ergebnisoffene Beratung als zusätzliche hausärztliche Leistung vor. Patientinnen und Patienten haben dadurch alle zwei Jahre Anspruch auf eine Aufklärung zur Organspende.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hält das Gesetz für gut. "Es fehlt jedoch jeder Beweis, dass damit automatisch die Bereitschaft der Bevölkerung zur Organspende steigt", sagt er. "Sich zu informieren ist das eine, das Ergebnis der Beratung das andere." Das Institut dürfe beides nicht miteinander vermischen.

Im vergangenen Jahr warteten 8.400 Menschen auf Organspenden

Mehr Organe wie Nieren, Lebern oder Herzen für schwer kranke Patienten werden seit Jahren dringend benötigt. Im vergangenen Jahr gaben 965 Menschen nach ihrem Tod ein Organ oder mehrere Organe für andere frei, wie die koordinierende Deutsche Stiftung Organtransplantation ermittelte. Zugleich standen aber 8.400 Menschen auf Wartelisten. Damit Spenden überhaupt infrage kommen, müssen zwei Fachärzte unabhängig voneinander den Hirntod eines Verstorbenen feststellen.

Mit dem 2020 beschlossenen Register-Gesetz bleiben Organspenden nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Der Bundesrat setzt sich für eine Änderung der Regeln ein, um mehr Transplantationen zu ermöglichen. Die Länderkammer beschloss vergangene Woche, einen Gesetzentwurf für die Einführung einer Widerspruchslösung in den Bundestag einzubringen. Im März ging ein Organspende-Register an den Start, in dem man Erklärungen zu seiner Spendenbereitschaft online speichern kann. 

dpa 




WESTFALEN-BLATT Nr. 155  Samstag, 6. Juli 2024


UN-Bericht:

Organraub bei Flüchtlingen

GENF (dpa). Auf den Fluchtrouten aus Afrika Richtung Mittelmeer nehmen die verheerenden Gefahren nach einem UN-Bericht zu: Manchen verzweifelten Migranten würden unter Zwang Organe entnommen, anderen drohe Versklavung, sexuelle Ausbeutung, Folter, Erpressung, Raub und vielen der Tod.

Im Vergleich zu dem vorherigen Bericht aus dem Jahr 2020 hätten mehr Menschen von sexueller Gewalt, Entführung und Übergriffen krimineller Banden berichtet.

Für den Bericht wurden zwischen 2020 und 2023 rund 30.000 Menschen befragt.

Die Autoren schätzen, dass auf den Landrouten doppelt so viele Menschen ums Leben kommen wie bei der gefährlichen Überfahrt über das Mittelmeer. Auf der zentralen Mittelmeerroute von Tunesien, Libyen oder Ägypten Richtung Italien und Malta kamen zwischen 2014 und heute mehr als 23.500 Menschen um.

In mindestens zwei Ländern würden Migranten entführt und betäubt, sagte Vincent Cochetel vom UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR.

„Sie wachen auf und haben eine Niere weniger“, sagte er in Genf. Er geht von Tausenden Fällen aus. Das UNHCR nennt keine Länder, aber in Berichten werden Ägypten und Libyen genannt.

Nach Angaben der Organisationen treiben Konflikte, Verzweiflung und die Folgen des Klimawandels immer mehr Menschen in Afrika in die Flucht. Die Menschen müssten entlang der Fluchtrouten besser geschützt werden.





Mindener Tageblatt 25.06.2024  Politik und Meinung


Anlauf für mehr Organspenden


Eine Parlamentsgruppe sucht eine Mehrheit für die Widerspruchslösung bei Transplantationen. Doch die Initiative stößt auch auf Kritik. 

Von Steven Geyer

Berlin. In Umfragen sprechen sich viele Menschen prinzipiell für die Organspende aus. Trotzdem sind die Zahlen der Spenderinnen und Spender deutlich niedriger als der Bedarf. Eine parteiübergreifende Initiative will einen neuen Anlauf für die Einführung der Widerspruchslösung wagen. Die Reaktionen reichen von klarer Unterstützung bis zu strikter Ablehnung.

Schicksale rühren ans Herz

Das Thema ist komplex, die Debatte ist heikel, denn bei der Frage der Organspende sind die Abwägungen ethisch schwierig, und die Schicksale rühren ans Herz. Es gibt Schilderungen von Hinterbliebenen, die gerade erst vom Unfalltod ihres Angehörigen erfahren haben und nun binnen Minuten entscheiden sollen, ob man ihm, der da friedlich an der Beatmungsmaschine zu schlafen scheint, das Herz oder die Augäpfel entnehmen darf. Ringt man sich dazu durch, bereut es mancher, sobald er den Anblick des notdürftig vernähten Brustkorbs oder bandagierten Gesichts sieht.

Doch es gibt auch Stimmen wie die der Mutter eines zweijährigen Kindes, das mit Herzfehler geboren wurde und nun seit mehr als einem Jahr auf der Warteliste für ein Spenderorgan steht. Die ständige Angst, dass eine Spende zu spät kommt, lasse sie verzweifeln, schreibt die Frau in einem Brief an einen Bundestagsabgeordneten, der etwas gegen den eklatanten Mangel an Organspendern in Deutschland tun will. Sie könne sich nicht vorstellen, dass die Zahl der Spender so gering bleibe, wenn sich jeder Deutsche wenigstens einmal im Leben mit der Frage beschäftige.

So zitiert es am Montag der CSU-Politiker Peter Aumer, an den der Brief ging. Er sollte ihn in seinem neuen Versuch bestärken, die Rechtslage in Deutschland doch umzudrehen: Organspender sollten nicht nur jene werden dürfen, die sich zeitlebens aktiv dafür melden – und von denen im Todesfall aus medizinischen Gründen dann nur noch 2 Prozent infrage kommen. Das führte dazu, dass es im vorigen Jahr gerade einmal 965 Menschen gab, die nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet hatten – im Vergleich zu 8400 schwer kranken Patienten auf den Wartelisten, von denen Tag für Tag drei sterben, weil nicht rechtzeitig ein Spenderorgan gefunden wird. Auf eine Niere wartet man in Deutschland derzeit rund zehn Jahre. In Frankreich würden doppelt so viele Menschen durch Organspenden gerettet wie in Deutschland, in den USA dreimal so viele.

An diesem Montag stellte deshalb in Berlin eine Gruppe von Abgeordneten aus CSU, CDU, SPD, Grünen, FDP und Linkspartei einen neuen Gesetzentwurf für eine Widerspruchslösung vor. Nach ihrem Modell würden alle Erwachsenen als Spender gelten – es sei denn, man widerspricht. Die Hinterbliebenen müssten die Entscheidung nach dem Tod ihres Angehörigen nicht mehr treffen, sondern lediglich bezeugen oder überbringen, argumentierte der Grünen-Abgeordnete und habilitierte Mediziner Armin Grau: Ihnen werde die Last genommen, den mutmaßlichen Willen Verstorbener zu interpretieren, die sich vorab nie explizit geäußert hatten.

Ein Anlauf für eine Widerspruchslösung war zwar 2020 gescheitert, stattdessen wurde ein Gesetz zur „Stärkung der Entscheidungslösung“ verabschiedet. Es sollte mit mehr Werbung und Aufklärung sowie besseren Strukturen und Vergütungen für die Transplantationszentren für mehr Organspenden sorgen. Doch die Zunahme um nur 96 Spender im Vorjahr sei so ernüchternd, dass die Befürworter nun eine erneute Abstimmung herbeiführen wollen. „Wir sind schlicht und ergreifend nicht zufrieden mit den Zahlen, die uns vorliegen“, erklärte die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar.

Unterstützung durch Lauterbach 

Zu den Unterzeichnern des neuen Gesetzentwurfes gehören auch der amtierende Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und sein Vorgänger Jens Spahn (CDU). „Wir müssen uns ehrlich machen: Ohne dass wir allen zumuten, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, werden die Organspendezahlen nicht signifikant steigen“, erklärte Lauterbach am Montag.

Scharfe Kritik kam von der Deutschen Stiftung Patientenschutz: Grundsätzlich sei jeder medizinische Eingriff ohne Zustimmung des Betroffenen eine Körperverletzung, sagte deren Chef, Eugen Brysch, der „Augsburger Allgemeinen“. Alles andere sei verfassungswidrig.

Die parlamentarische Gruppe strebt eine Entscheidung über ihre Initiative im Bundestag noch in dieser Wahlperiode möglichst bis zum Frühjahr 2025 an, sagte die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann. Zu erwarten sei, dass es auch noch einen anderen Antrag geben dürfte. Vorgesehen sind dann eine offene Debatte im Bundestag und Expertenanhörungen.

Die medizinischen Experten sind sich dabei weitgehend einig: Der Mangel an Spenderorganen ist ein unhaltbarer Zustand. „Wichtig ist, dass die Zahl der Organspender in Deutschland spürbar steigt“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, dem RND. „Mehr Aufklärung darüber, was Organspende eigentlich bedeutet und wie stark sie in Deutschland reguliert und überwacht ist, kann dabei helfen.“ 

Ohne dass wir allen zumuten, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, werden die Organspendezahlen nicht signifikant steigen.

Karl Lauterbach (SPD), Bundesgesundheitsminister



WB  25.06.2024


Bundestag diskutiert Widerspruchsregelung

Reanimationsversuch bei der Organspende

BERLIN (dpa/epd). Im Ringen um mehr Organspenden in Deutschland kommt ein neuer Anlauf für eine Reform der Spenderegeln im Bundestag in Gang. Eine Gruppe von Abgeordneten stellte am Montag eine fraktionsübergreifende Initiative vor, die auf die gesetzliche Einführung einer Widerspruchsregelung zielt. Das heißt, dass zunächst alle als Spender gelten sollen − es  sei denn, man widerspricht. Derzeit sind Organentnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.

Ein erster Anlauf für eine Widerspruchslösung war 2020 im Bundestag gescheitert. Möglich ist, dass er sich aber in dieser Wahlperiode noch einmal mit dem Thema befasst.

Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) betonte am Montag, dass auch die Widerspruchslösung bei der Organspende nichts an dem Prinzip der Freiwilligkeit ändern würde. Auch bei der Widerspruchslösung könne jeder dokumentieren, dass ihm nach dem Tod keine Organe entnommen werden sollen, sagte Laumann. Die Entscheidung des einzelnen Menschen sei immer „moralisch in Ordnung, egal ob er sich für oder gegen Organspende entscheidet“. Doch würden bei der Widerspruchsregelung alle Erwachsenen „auch ein bisschen“ dazu gezwungen, sich zu Lebzeiten mit dieser Frage auseinanderzusetzen. „Und das finde ich, ist zu-mutbar“, sagte der CDU-Politiker.Acht Bundesländer setzen sich für einen erneuten Anlauf zur Einführung einer Widerspruchsregelung ein. Ein Anfang Juni im Bundesrat erstmals diskutierter Gesetzesantrag des Landes NRW sieht vor, dass zukünftig alle Menschen in Deutschland grundsätzlich als Organspender gelten, wenn sie dem nicht widersprechen. Die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar sagte: „Wir sind schlicht und ergreifend nicht zufrieden mit den Zahlen, die uns vorliegen.“ Seit Jahren stagnierten Organspenden auf einem wirklich niedrigen Niveau. „Täglich versterben uns drei Menschen auf der Warteliste.“ In Deutschland warteten nach Angaben der Stiftung Organtransplantation Ende vergangenen Jahres knapp 8400 Patienten auf ein Spenderorgan. Dem standen 2900 Organspenden im Jahr 2023 gegenüber. Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, lehnt die Widerspruchsregelung ab. Grundsätzlich sei jeder medizinische Eingriff ohne Zustimmung des Betroffenen eine Körperverletzung, sagte er. „Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu.“ In den Ländern Europas, in denen es deutlich mehr Organspender gebe als in Deutschland, hätten erst organisatorische und strukturelle Maßnahmen zu steigenden OrganspendeZahlen geführt, sagte Brysch.





Mindener Tageblatt  DIENSTAG  28. MAI 2024


Verfassungsbeschwerde zur Organspende


Scheitert der NRW-Gesundheitsminister Laumann mit seiner Gesetzesinitiative zur Einführung der Widerspruchslösung,zieht das Patientenbündnis Protransplant vor das Bundesverfassungsgericht.


Carolin Nieder-Entgelmeier

Düsseldorf/Berlin. 8.500 Menschen warten in Deutschland aktuell auf ein Spenderorgan, weil sie schwer krank sind. Viele überleben die Wartezeit jedoch nicht, weil die Zahl der Organspender sehr gering ist. Daran hat auch die letzte Gesetzesänderung im Jahr 2020 nichts geändert. Aufgrund der ausgebliebenen Trendwende bereitet das Bündnis Protransplant eine Verfassungsbeschwerde gegen die bestehenden Regelungen für die Organspende vor. Zuvor hofft das Bündnis jedoch auf den Erfolg der Gesetzesinitiative zur Einführung der Widerspruchslösung von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann(CDU).

In Deutschland dürfen Organe und Gewebe nur nach dem Hirntod entnommen werden, wenn der Verstorbene der Spende zu Lebzeiten zugestimmt hat. Liegt keine solche Entscheidung vor, müssen die Angehörigen entscheiden. Eine Untersuchung der Deutschen Stiftung Organtransplantation zeigt jedoch, dass lediglich in 15 Prozent der Fälle eine schriftliche Einwilligung für eine Organspende vorliegt. In 80 Prozent der Fälle kennen die Angehörigen die Wünsche des Verstorbenen nicht und entscheiden sich gegen eine Spende.

„Während des Warten, sterben Menschen“

Die in Deutschland geltende Entscheidungslösung ist eine Ausnahme in Europa, da in den meisten anderen europäischen Ländern die Widerspruchslösung gilt. Menschen gelten in diesen Ländern generell als Organspender, sofern sie nicht widersprechen. 2020 kämpfte der damalige Bundesgesund- heitsminister Jens Spahn (CDU) für die Einführung der Widerspruchslösung in Deutschland, doch die Mehrheit des Bundestags lehnte den Wechsel ab.

„Während viele Politiker die Widerspruchslösung Deutschen nicht zumuten wollen, nutzen wir Organe aus Ländern, in denen die Widerspruchslösung gilt“, moniert Mario Rosa-Bian, Co-Sprecher des Bündnisses Protransplant, eines Zusammenschlusses von Patientenverbänden und Selbsthilfegruppen. Der Düsseldorfer lebt seit 25 Jahren mit einer Spenderniere.

Inzwischen gewinnt die Debatte jedoch auch in Deutschland wieder an Bedeutung, unter anderem, weil sich NRW-Gesundheitsminister Laumann für die Einführung der Widerspruchslösung einsetzt. Nach Angaben des CDU-Politikers wird sich der Bundesrat am 14.Juni mit der Gesetzesinitiative aus NRW beschäftigen und dann als Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, so dass  im Herbst darüber entschieden werden kann.

Das Bündnis Protransplant verfolgt die Initiative mit Spannung. „Sollte die Widerspruchslösung erneut abgelehnt werden, werden wir Verfassungsbeschwerde einreichen“, kündigt Rosa-Bian an. „Wir klagen nicht die Widerspruchsregelung ein. Wir verklagen den Staat, weil er angesichts einer Fülle an Möglichkeiten zu wenig tut, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen.“ Die Verfassungsbeschwerde sei die logische Konsequenz eines jahrzehntelangen politischen Versagens.

Im Fokus der Kritik steht vor allem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der 2020 mit seinem Vorgänger Spahn für die Einführung der Widerspruchslösung kämpfte und sie nach wie vor für „alternativlos“ hält, jedoch kein entsprechendes Gesetz dafür auf den Weg bringt, weil es aus der „Mitte des Parlaments“ kommen müsse.

Rosa-Bian fragt sich, wie lange die Menschen, die auf ein Organ warten, auf eine Entscheidung aus der Mitte des Parlaments warten müssen: „Während der Gesundheitsminister abwartet, sterben Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan.“

Der Augsburger Staats- und Medizinrechtler Josef Franz Lindner unterstützt das Bündnis Protransplant bei seinem Vorstoß: „Der Gesetzgeber ist verfassungsrechtlich verpflichtet, gesetzliche Rahmenbedingungen für eine Erhöhung der Zahl der Spenderorgane zu schaffen.“ Die Schutzpflicht werde verletzt, wenn die Maßnahmen gegen den Organmangel unzureichend seien, und diese Verletzung liege vor. Eine ausreichende Maßnahme ist nach Angaben Lindners beispielsweise die Einführung der Widerspruchslösung. Darüber hinaus gebe es weitere Möglichkeiten für Verbesserungen wie die Erweiterung von Lebendspenden sowie Organspenden nach dem Herztod. Wichtig sind nach Angaben Lindners auch Verbesserungen in den Krankenhäusern, in denen Organe entnommen werden dürfen. In Deutschland gibt es 1.200 Entnahmekrankenhäuser, doch nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) werden in vielen Häusern keine Spender gefunden. In NRW wurden nach Angaben der DSO 2023 die meisten Organspender in den Universitätskliniken Düsseldorf (13), Essen (11) und Köln (10) behandelt. In OWL gab es insgesamt 16 Behandlungen im evangelischen Klinikum Bethel (8), im Johannes-Wesling-Klinikum Minden (4), im Klinikum Herford (2) und im St.-Vincenz-Krankenhaus Paderborn (3). „Es gibt bundesweit große regionale Unterschiede.

In Freiburg werden zehn Mal mehr Organspender gefunden als in Marburg, Jena und Erlangen“, erklärt Zazie Knepper, Mitinitiatorin der Verfassungsbeschwerde. „Wird die gesetzliche Verpflichtung, bei allen Menschen mit irreversiblem Hirntod die Frage einer möglichen Organspende zu klären, wirklich überall umgesetzt? Oder hängt es vom persönlichen Engagement der Ärzte auf den Intensivstationen ab?“ Erschwerend komme hinzu, dass das Transplantationssystem in Deutschland nicht unter staatlicher Aufsicht stehe. Das macht es Knepper zufolge allen beteiligten Akteuren leicht, Verantwortung hin und her zu schieben.


den Transplantationszentren auch dann eine Herztransplantation in Erwägung zu ziehen, wenn diese sonst aufgrund der zu langen Transportzeit – und des damit verbundenen Risikos eines schlechteren Ergebnisses der Transplantation – im Vermittlungsverfahren abgelehnt worden wäre. Bei der herkömmlichen kalten Organkonservierung darf nämlichbei Spenderherzen eine Transportzeit von vier Stunden nicht überschritten werden. Die Maschinenperfusion ermöglicht es dagegen, Spenderherzen auch an diejenigen Empfängerinnen und Empfänger zu vermitteln, bei denen größere Entfernungen zurückgelegt werden müssen.

Maschinenperfusion zur Beurteilung der Organqualität

An die Maschine angeschlossen, können Organe je nach verwendetem Maschinenperfusionsverfahren auch sorgfältiger untersucht und ihr Zustand besser beurteilt werden. Dadurch entsteht mehr Sicherheit bei der Entscheidung darüber, welche Organe zur Vermittlung an Eurotransplant gemeldet werden können und welche nicht.

Somit können aufgrund der maschinellen Perfusion auch Organe genutzt werden, die ansonsten aufgrund eines zu schlecht eingeschätzten Zustands oder aufgrund von Erkrankungen des Spenders nicht zur Transplantation angeboten worden wären.

Maschinenperfusion zur Rekonditionierung des Spenderorgans

Darüber hinaus wird an Verfahren gearbeitet, um die Phase der Maschinenperfusion dazu zu nutzen, mögliche Beeinträchtigungen des Organs zu behandeln und zu reduzieren. So soll die Funktionstüchtigkeit des Organs durch bestimmte therapeutische Verfahren verbessert werden, zum Beispiel kann möglicherweise dadurch die Verfettung bei Lebern reduziert werden. Langfristig kann die Maschinenperfusion damit dazu beitragen, die Anzahl der zur Transplantation geeigneten Organe zu steigern. Dieser Teilbereich der Maschinenperfusion ist weltweit noch in der Erforschung.

In Ländern, die im Gegensatz zu Deutschland schon vertiefte Erfahrung mit der Maschinenperfusion haben, wird bereits zur Einführung von spezialisierten Organbetreuungs- und -behandlungszentren (Organ care and repair center) weitergegangen. Spenderorgane werden nach der Entnahme zu diesen Zentren transportiert, dort von Fachleuten betreut und wenn nötig optimiert, um dann transplantiert werden zu können. In Groningen in den Niederlanden wird dies seit Jahren praktiziert und derzeit auch in den USA umgesetzt.

Situation der Maschinenperfusion in Deutschland

Die Situation in Deutschland ist komplex und dynamisch. Die Entwicklung ist noch in den Anfängen. Eine ganze Reihe von Zentren setzen die neue Technik zum Beispiel bei der Maschinenperfusion der Leber ein. Zudem gibt es im Rahmen von Studien bereits Erfahrungen zur Maschinenperfusion von Herzen. Für die Nieren ist eine flächendeckende Einführung der Maschinenperfusion geplant.


Pressekontakt:

Deutsche Stiftung Organtransplantation

Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Deutschherrnufer 52

60594 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 677 328 9401, Fax: +49 69 677 328 9409






WESTFALEN-BLATT Nr. 76  Freitag, 29. März 2024


Prof. Dr. Jan Gummert , Ärztlicher Direktor des Herz- und Diabeteszentrums (HDZ) NRW in Bad Oeynhausen, tritt für die Widerspruchslösung ein


Warum das neue Organspende-Register nicht reicht


Von Malte Samtenschnieder

BAD OEYNHAUSEN (WB). Seit Mitte März können sich Organspender online registrieren. Prof. Dr. Jan Gummert bewertet dies positiv. Der Ärztliche Direktor des Herz und Diabeteszentrums (HDZ) NRW in Bad Oeynhausen tritt unabhängig davon weiter für die Widerspruchslösung ein.

Wer seine Bereitschaft zu einer Organspende nach dem Tod elektronisch erklären möchte, der kann dies in Folge der jüngst in Kraft getretenen Neuregelung jetzt unter www.organspende-register.de tun. Voraussetzung dafür ist ein Personalausweis mit Online-Berechtigung.

„Das klingt sehr einfach“, sagt Prof. Dr. Jan Gummert. Er selbst wolle sich in Kürze auch freischalten lassen. „Allein schon, damit ich meine eigenen Erfahrungen schildern kann“, betonte der Direktor der Klinik für Thorax-und Kardiovaskularchirurgie am HDZ NRW im Gespräch mit dieser Zeitung.

„Das neue Online-Register ist eine Ergänzung. Der bisherige Organspende-Ausweis behält aber weiterhin seine Gültigkeit.“ Diese Feststellung ist Jan Gummert sehr wichtig. Dennoch fordert der Herzchirurg insbesondereauch alle Inhaber eines Organspende-Ausweises auf, sich in dem neuen Online-Register anzumelden.

„Für Krankenhäuser wird es dadurch leichter, Spender zu identifizieren“, sagt der Herzchirurg. Wenn jemand auf der Intensivstation versterbe, könne der Transplantationsbeauftragte der Klinik so über einen gesicherten Online-Zugang eine Datenabfrage vornehmen.

Das Organspende-Register werde sich in der Praxis aber nur als Erfolg erweisen, wenn sich ein Großteil der Bevölkerung beteilige. Daran hat Jan Gummert Zweifel: „Aus anderen Ländern wissen wir, dass die Quote bei etwa 20 Prozent liegt.“ Dieser Wert sei aus seiner Sicht zu niedrig. Zumal die Quote der Menschen mit einem regulären Organspende-Ausweis deutlich darüber liege.

Einen wichtigen Vorteil hat das Online-Register nach Angaben des Herzchirurgen aber: „Die Angaben lassen sich immer aufrufen – auch, wenn jemand seinen Organspende-Ausweis einmal nicht bei sich trägt oder ihn verloren hat.“ Da für die Registrierung im Organspende-Register ein Personalausweis mit Online- Berechtigung benötigt werde, sei dies Verfahren wahrscheinlich von jüngeren, computeraffineren Menschen einfacher zu händeln, als von Älteren, die sich mit technischen Dingen unter Umständen schwerer tun.

Jan Gummert: „Ich habe aber  keine Erkenntnisse darüber, bei vielen Personalausweisen die Online-Berechtigung überhaupt freigeschaltet ist.“

In Anbetracht der langen Vorgeschichte – der Beschluss für das Online-Register sei bereits vor fünf Jahren gefasst worden – sei die Umsetzung jetzt als Erfolg zu werten. Für den Herzchirurgen ist dies jedoch kein Grund, von seiner Forderung nach Einführung der Widerspruchslösung abzurücken.

„Ich bin sehr dankbar, dass sich zum Beispiel NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann ebenfalls unermüdlich für die Widerspruchslösung einsetzt“, sagt Jan Gummert. Doch im Bundestag und im Bundesrat gebe es viel politischen Gegenwind. Deshalb sei nicht damit zu rechnen, dass in absehbarer Zeit wieder über ein neues Transplantationsgesetz diskutiert werde.

In anderen Ländern wie Österreich, in denen die Widerspruchslösung praktiziert werde, zeige sich, dass die Bevölkerung von dieser Maßnahme profitiere und vielen dadurch geholfen werden könne. Jan Gummert: „Widerspruchslösung bedeutet ja zum Beispiel auch nicht, dass vor einer Organentnahme nicht mit den Angehörigen gesprochen wird.“

Für den Herzchirurgen ist es nach eigener Aussage frustrierend zuzuschauen,  dass anderswo erfolgreich umgesetzt wird, wofür sich in Deutschland keine Mehrheit findet.

Beim Neujahrsempfang des Herz- und Diabeteszentrums NRW Mitte Januar im Theater im Park hatte Jan Gummert seine Position mit Zahlen untermauert: „2022 konnten wir 96 Transplantationen durchführen, 2023 waren es nur 75, davon sieben Kinder. Es gibt einfach nach wie vor zu wenig Spenderorgane.“






Montag, 25. März 2024 · Nr. 72 OWL und NRW  Mindener Tageblatt


Organspende: Ärztekammer mahnt Widerspruchslösung an

Die Mediziner aus Westfalen-Lippe drängen auf eine Reform. Auch für chronisch kranke Kinder soll sich einiges ändern.


Münster (epd). Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) dringt auf eine Reform bei den Organspenden. Die derzeit geltende Entscheidungslösung habe in keiner Weise zu einer Erhöhung der Organspendezahlen beigetragen, erklärte die Ärztekammer am Samstag. Im Interesse von über 8.000 schwerstkranken Menschen, die in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen, sollte der Gesetzgeber hier dringend umsteuern.

Ärztekammer-Präsident Hans-Albert Gehle begrüßte das neue bundesweite Organspende-Register, das 18. März online gegangen ist. Er äußerte jedoch Zweifel, dass das Internet-Angebot allein die Lage bei der Organspende nachhaltig verbessern könne. Dies zeige beispielhaft die Entwicklung in der Schweiz, wo ein Organspende-Register keine Steigerung der Spenderzahlen gebracht habe, argumentierte Gehle, der Leitender Arzt in der Bergmannsheil- und Kinderklinik in Gelsenkirchen-Buer ist.

„Ich bin dafür, jeden sinnvollen Weg zur Steigerung der Spendenzahlen zu gehen“, sagte der Mediziner weiter. „Doch am Ende wird uns nur eine Gesetzesänderung helfen. Wir brauchen in Deutschland die Widerspruchslösung!“ Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatten zuletzt am Montag erklärt, sich weiter für eine Widerspruchslösung einzusetzen. Als Vorbild dient Spanien.

Dort kann jeder Mensch Organspender werden, es sei denn, er spricht sich zu Lebzeiten ausdrücklich dagegen aus und dokumentiert das. In Deutschland gilt derzeit die Zustimmungslösung, wonach die Bereitschaft zur Organspende ausdrücklich erklärt werden muss.

Derweil mahnt die Ärztekammer Westfalen-Lippe angesichts einer zunehmenden Zahl von chronisch erkrankten Kindern an, die medizinische Versorgung verstärkt darauf einzustellen. Die Krankheitslast im Kindes- und Jugendalter habe sich in den vergangenen Jahrzehnten verlagert, heißt es in einer Resolution der Kammerversammlung. In Deutschland leide mittlerweile rund jedes fünfte Kind unter 18 Jahren an chronischen Krankheiten, darunter Allergien, Adipositas, Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes mellitus Typ 1 sowie psychische oder Entwicklungsstörungen. Nötig seien bessere finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen, um Betroffenen versorgen zu können. Erkrankungen jeder Altersgruppe seien nie ausschließlich biologische Störungen, erklärte Präsident Gehle. Sie umfassten ebenso Psyche und Sozialstatus.

„Mit der Diagnose einer chronischen Erkrankung steht daher die gesamte Familie vor einer großen Herausforderung“, betonte der Mediziner. So seien diese Kinder und Jugendliche oft in der schulischen Leistung beeinträchtigt und hätten weniger Teilhabe an gemeinsamen Aktivitäten mit Gleichaltrigen. „Die medizinischeVersorgung gestaltet sich sehr komplex und kann nur unter Einbeziehung von Familie, Kita und Schule gelingen.



Mindener Tageblatt Samstag/Sonntag, 23./24. März 2024 · Nr. 71 


Organe aus dem 3-D-Drucker

„Nachgebaute“ menschliche Organe versprechen ein Milliardenmarkt zu werden. Der Bund fördert jetzt vier innovative Teams, die jeweils revolutionäre Anwendungen entwickeln. Wie sieht die Zukunft aus?

Björn Hartmann

Berlin. Auf dem Gesundheitsmarkt bahnt sich eine Revolution an. Weltweit arbeiten Forscher daran, menschliche Organe nachzubauen – Leber zum Beispiel oder Bauchspeicheldrüse. Für viele schwer kranke Menschen, die bisher auf Spender angewiesen sind, wäre das die Rettung. Für Unternehmen öffnete sich ein neuer Milliardenmarkt. In einem Wettbewerb von Sprind, der Innovationsagentur des Bundes, treten jetzt vier europäische Teams an, um zu zeigen, was möglich ist.

Sanft summt die Lüftung im Labor, 3. Stock, Bayer-Gelände in Berlin-Wedding. Hier steht der 3D-Drucker, mit dem die Firma Cellbricks schon heute Lebergewebe in Teilen nachdruckt. Das Unternehmen gehört zu den Teilnehmern des Wettbewerbs. Geschäftsführer Joachim von Arnim steht im weißen Kittel mitten im Raum und beobachtet, wie ein Kollege mit Pipette den Drucker vorbereitet. „Was im Menschen 18 Jahre gewachsen ist, wollen wir in 180 Minuten nachbauen“, sagt er. „Wir haben bereits im Labor gezeigt, dass sich Organe in Teilen nachdrucken lassen und dann wachsen. Jetzt zeigen wir, dass unsere gedruckten Elemente auch in Lebewesen funktionieren.“ Die Anforderungen sind hoch. „Die Organe müssen sicher sein, dürfen dem Menschen nicht schaden. Sie dürfen keine Immunreaktion auslösen. Sie sollen natürlich funktionieren. Und sie müssen in der entsprechenden Größe verfügbar sein“, beschreibt Jano Costard das Ziel.

Er ist bei Sprind für den Wettbewerb verantwortlich. Tissue Engineering, Gewebezucht, heißt eine Reihe von Verfahren, mit denen Organe nachgebaut werden können. Eines dieser Verfahren ist lichtbasierter 3D-Druck. Dafür nötig sind menschliche Zellen, etwa von der Leber und von Blutgefäßen, die künstlich vermehrt werden, sowie etwas, das die Zellen später zusammenhält. Cellbricks verwendet selbst entwickelte „vegane Gelatine“. Weil die Zellen genetisch programmiert sind, Blutbahnen oder Leber zu werden, bilden sich im gedruckten Leberstück dann zum Beispiel neue Blutgefäße aus – wenn die Bedingungen stimmen, etwa die Temperatur.

Die Experten im CellbricksLabor haben die Gewebestruktur der Leber am Computer nachgebaut und drucken eine Art ideale Leber. Wobei streng genommen nicht gedruckt wird, die menschlichen Zellen sind zu empfindlich für Düsen klassischer Drucker. Das Gerät im Labor belichtet die flüssigen Zellmischungen. Dort, wo das Licht hinkommt, härtet die Flüssigkeit aus. Für ein Stück Leber sind mehrere belichtete Schichten nötig, von denen jede etwa 20 Tausendstel Millimeter dick ist. Gedruckt werden kann alles, was auf die Druckerschalen passt, die fast das Format einer Postkarte haben. Auf jeden Fall ist Cellbricks auf Größeres eingestellt. „Mit unserem patentierten Verfahren lassen sich Organe im industriellen Maßstab drucken“, sagt von Arnim. Soweit ist es aber noch nicht. Die Berliner drucken keine komplette Leber, zu groß,zu kompliziert. Die Experten bauen ein kleines Stück nach. Wird es dann an eine echte Leber transplantiert, wächst es mit ihr zusammen. Ein beschädigtes Organ könnte sich dann selbst wieder erneuern. Weil die Verfahren aufwendig sind und der Körper eben doch sehr komplex ist, gibt es bisher nur Laborversuche. Und es gibt bisher nur wenige Firmen für das Thema. Einige Konkurrenten sitzen in den USA und Israel. ZonalCartHT ist ein Team aus Experten des Uniklinikums Heidelberg und des Leibniz-Instituts für Polymerforschung in Dresden. Sie entwickeln Knorpelersatz aus einem Trägermaterial und Stammzellen. Die Idee: Statt ganze Gelenke auszutauschen, lässt sich die Funktion auch wiederherstellen, wenn die Knorpel zwischen den Knochen ersetzt werden. Drei Forscher aus Paris arbeiten daran, mit menschlichen Zellen große transplantierbare Muskeleinheiten zu entwickeln. Sie nutzen ein Eisguss genanntes Verfahren für das Trägermaterial. Ein Team der Universität Utrecht in den Niederlanden arbeitet ähnlich wie Cellbricks daran, Organteile in 3D zu drucken. In diesem Fall geht es um die Bauchspeicheldrüse. Das gedruckte Material kann Insulin produzieren – Rettung für viele Diabetiker.

Bis September haben die vier Teams Zeit, zu beweisen, dass sie die Technik im Griff haben und dass künstliche Organ im Tierversuch funktioniert. Dafür bekommen die Teams jeweils 500.000 Euro. „Danach können wir die Projekte weiterfinanzieren“, sagt Sprind Koordinator Costard, „müssen es aber nicht“. In der zweiten Stufe stehen für zwei Monate weitere 200.000 Euro je Team zur Verfügung, um sich auf klinische Studien vorzubereiten. Im November ist dann Schluss. „Am Ende des Wettbewerbs wollen im Idealfall private Investoren Geld in die Projekte stecken. Wir als Sprind können aber auch weiter unterstützen.“

Bei Cellbricks sind sie optimistisch. Das patentierte Druckverfahren funktioniert auch mit anderen Zellarten: Herz zum Beispiel. Bald soll es in jedem großen Krankenhaus  Drucker geben, die Gewebe produzieren.






wa.de

NRW

Plötzlich versagt das Spenderherz: „Besorge mir eine Pistole und erschieße mich“

Stand: 21.03.2024

Von: Marvin K. Hoffmann

Das Organspenderregister soll in Deutschland für mehr Organspenden sorgen. Das wird nicht reichen. Patienten geben emotionale Einblicke und ein Arzt klärt auf.

Hamm/Bad Oeynhausen – Die Stimme bricht, Oliver Alert weint und ringt nach Luft. „Das war die schwerste Situation in meinem ganzen Leben“, presst er hervor. Der 55-Jährige wirkt verzweifelt, wenn er an diesen Tag zurückdenkt: „Ich habe gesagt, wenn mir das nochmal passiert, dann besorge ich mir eine Pistole und erschieße mich.“

Transplantation oder Tod: Viele Menschen in Deutschland warten auf ein Organ

Ende Mai 2021 war das. Oliver Alert, ehemaliger Zeitsoldat und in guter körperlicher Verfassung, laboriert an den Folgen eines Herzinfarkts. Er weiß: Transplantation oder Tod. Der erlösende Anruf kommt am Morgen, ein passendes Organ wurde gefunden. Alles geht sehr schnell. „Ich wurde in den OP gebracht und narkotisiert“, erzählt er im Gespräch mit wa.de. Als er später wieder aufwacht, ist der Schock groß.

Ich habe die Decke zur Seite geschlagen und wusste sofort: Da stimmt etwas nicht“, sagt Alert. Das Spenderherz war nicht geeignet. Die Transplantation schlug fehl. „Das war nicht fit genug“, sagt Alert. Später spricht er von „versagen“. Die Erinnerungen an diesen Moment machen ihn noch heute fertig, lassen seine Stimme beben: „Ich bin eigentlich kein Typ, der zum Psychologen rennt – da aber sofort.“

Oliver Alert hat ein Spenderherz erhalten

Dabei hat sich mittlerweile alles zum Guten gewendet – den Umständen entsprechend jedenfalls. Oliver Alert hat die Intensivstation bereits verlassen. Keine zwei Wochen ist es her, da schlug in der Brust des 55-Jährigen noch ein kaputtes Herz – jetzt hat er ein neues, ein fremdes. Eine weitere Organspende, die zweite im März 2024 glückte schließlich, hat ihm das Leben gerettet.

Das ist längst keine Besonderheit mehr. Die Medizin ist weit: In der Barbaraklinik in Hamm-Heessen wurde einem Patienten mit einem Tremor ein Hirnstimulator implantiert. Im groben Schnitt werden 250 Herzen jährlich in Deutschland transplantiert. Im Jahr 2022 waren es sogar 358 Herzen. Nur ein Bruchteil der Patienten, die eines benötigen, werden allerdings auch gerettet. Es gibt schlichtweg zu wenig Organspenden in Deutschland. Daher erfolgt laut organspende-info.de auch eine strenge Unterteilung, wer eine Organspende erhält:

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  • HU-Patientinnen und -Patienten     (High Urgency, hohe Dringlichkeit) werden bei der Vergabe bevorzugt.     Ihr Zustand ist akut lebensbedrohlich. Bei HU-Patientinnen und     -Patienten muss nach einer gewissen Zeit die hohe Dringlichkeit     medizinisch bestätigt werden. Andernfalls verlieren diese Menschen     den HU-Status.

        
  • Nach den HU-Patientinnen und     -Patienten kommen Menschen, die mehrere Organe benötigen (außer     der Niere). Das ist die Gruppe ACO (approved combined Organ,     Transplantation mehrerer Organe).

        
  • Personen mit dem Status T     (transplantabel) befinden sich in einem stabilen Zustand. Sie kommen     nach den ACO-Patientinnen und -Patienten. Für alle diese Gruppen     gilt: Menschen, die eine Herz-Lungen-Transplantation benötigen,     haben Vorrang vor Menschen, die nur ein Herz benötigen.     

        
  • Der Zustand eines Menschen, der auf ein Spenderherz wartet,     kann sich immer auch verschlechtern. Manchmal ist dann zeitweise     keine Transplantation möglich. Sie werden dann der Gruppe NT     (nicht-transplantabel) zugeordnet.

Organspenderregister soll für mehr Organspenden sorgen

Das Organspenderregister, das am Montag, 18. März 2024, an den Start ging, soll für eine größere Anzahl von verfügbaren Spenderorganen sorgen. „Ziel dieses Registers soll es sein, dass sich die Organspende-Bereitschaft erhöht. Es ist toll, dass überhaupt etwas passiert. Durch die Einführung erfährt die Organspende immerhin schon jetzt eine positive Aufmerksamkeit“, sagt Prof. Dr. Jan Gummert, Ärztlicher Direktor des Herz- und Diabeteszentrum NRW (HDZ NRW) in Bad Oeynhausen, im Gespräch mit wa.de. „Ob es letztendlich auch mehr Organspender geben wird, muss man abwarten. Die Hürden scheinen mir allerdings etwas zu hoch zu sein. Die Registrierung ist nicht ohne und nimmt etwas Zeit in Anspruch. Auch hier muss man zunächst abwarten, wie die Entwicklung ist“, sagt er.

Der Heilige Gral der Organspende scheint die sogenannte Widerspruchslösung zu sein. Dann müssten Menschen aktiv widersprechen, dass sie keine Organe spenden wollen. Der große Vorteil: Die Menschen wären dann gezwungen, sich mit dem Thema Organspende überhaupt erst einmal auseinanderzusetzen.

Widerspruchslösung als „ganz wichtiges Mittel“ angesehen

„Die Widerspruchslösung ist aus meiner Sicht ein ganz wichtiges Mittel, um die Spenden-Bereitschaft zu steigern“, sagt Prof. Dr. Gummert. „Wir sind eines der wenigen Länder in Europa, das diese Widerspruchslösung nicht hat. Da sieht man, dass andere Länder weiter sind. Da ist es zum Teil schon längst ohne große Probleme eingeführt worden – und das sind alles demokratische Länder, fernab von einem diktatorischen Zwang“, erklärt er. Eine Sache daran ärgert ihn besonders.

Gummert würde gerne noch mehr Menschen helfen. Allein, es fehlt an Organen. „Die Not ist riesengroß. In Deutschland kommen häufig Patienten gar nicht mehr auf die Liste für eine Organtransplantation, weil sie eh zu lange warten müssten“, erklärt der Herzspezialist und führt weiter aus: „Bei einer Niere etwa kann es bis zu zehn Jahre dauern. Bei einem Herzen ist die Situation noch mal eine andere, weil oft eine lebensbedrohliche Situation vorliegt. Da könnte man sicherlich dreimal so vielen Patienten mit einer Transplantation helfen, wir haben aber nicht genügend Spenderherzen in Deutschland zur Verfügung.“

Organe aus dem Ausland

„Es werden in Deutschland mehr Herzen transplantiert als gespendet. In anderen Ländern gibt es mehr Spenden – weil es dort die Widerspruchslösung gibt“, sagt Prof. Dr. Gummert und wird deutlich: „Ich halte es für moralisch verwerflich, dass für uns die Widerspruchslösung nicht infrage kommt, wir aber die Organe aus Ländern mit einer Widerspruchslösung akzeptieren.“ Der Arzt hat sogar passende Zahlen parat: „Wir reden hier bei insgesamt circa 350 transplantierten Herzen von circa 40 Herzen, die aus dem Ausland kommen – das ist schon ein großer Anteil und ist aus meiner Sicht ein absoluter Skandal.“

Warten auf ein Organ macht mürbe

Für die meisten Patienten ist die Wartezeit die schlimmste Zeit. Mit dem kaputten Herzen kommen sie klar, arrangieren sich. Lauern auf Erlösung aber macht mürbe. Das weiß auch Hubert Knicker. 

Der heute 66-Jährige hat bereits 2010 ein neues Herz erhalten. Er macht sich seitdem für mehr Organspenden stark, hält Vorträge in Schulen und unterstützt in einer Selbsthilfegruppe andere Betroffene. 


Auch ihn trieben während der langen Wartezeit auf ein passendes Spenderherz Suizidgedanken um. „Irgendwann habe ich meinen Tod geplant. Ich wäre zwar nie vor einen Zug gesprungen oder wäre von einer Brücke gestürzt – dazu war ich körperlich gar nicht in der Lage und wäre auch zu feige gewesen“, sagte er im Gespräch mit wa.de. Ein passiver Todeswunsch schlich sich in seine Gedanken. „Wenn mir aber jemand Tabletten oder Gift hingestellt hätte, hätte ich es genommen. Oft habe ich gebetet: ‚Lieber Gott, bitte lass mich sterben‘.


Schließlich klingelte auch bei ihm das Handy: passendes Spenderherz gefunden. „Ein Zimmernachbar hatte am 24. Juli Geburtstag. Wir haben uns über den Lieferdienst ein Schnitzel bestellt. Das wollten wir gerade essen, da bekam ich den Anruf“, sagt er. Knicker könne sich kaum noch an alles erinnern. „Ich war wie in Trance. Ich bin nur in den Fahrstuhl und hoch zur Herzstation gefahren. Aber ich soll ganz relaxt gewesen sein, meinte meine Frau“, erzählt Knicker. 

Statt Knicker sein Schnitzel, schnitten die Ärzte nun ihn auf. Lange Zeit hatte er Angst vor diesem Eingriff. „Da mit offenem Brustkorb zu liegen – diese Vorstellung gefiel mir nicht. Irgendwann habe ich mich damit arrangiert“, sagt Knicker.

Furcht vor Organspende unbegründet

Prof. Dr. Gummert kennt diese Furcht vor der Operation bei seinen Patienten. Doch auch auf Seiten der potenziellen Spender gibt es Ressentiments, die es zu beseitigen gilt. „In Deutschland kann eine Herzspende nur dann erfolgen, wenn man hirntot ist. Das ist entscheidend, um der Bevölkerung die Angst zu nehmen. Jeder muss die Gewissheit haben: Wenn man ein Herz spendet, dann ist man bereits verstorben“, erklärt er. Bei den Organen Leber, Niere und Lunge hingegen sei auch eine Lebendspende möglich.

„Die Entnahme der Spenderorgane kann man sich vorstellen wie eine Operation. Da verbleiben auch nur ganz diskrete Narben“, sagt Prof. Dr. Gummert. Anschließend werde das Organ für den Transport vorbereitet. Das Herz könne man circa vier bis sechs Stunden erhalten, „die Transplantation muss also schnell durchgeführt werden“, erklärt der Chef des größten Herztransplantationszentrums in Deutschland. Er führt weiter aus: „Das kranke Herz wird entfernt, das Spenderherz wird implantiert und übernimmt dann sofort die Funktion eines Herzens und unterstützt den Kreislauf. In der Regel kann der Patient nach drei bis vier Wochen die Klinik verlassen.“

Für sie alle beginnt dann ein zweites, ein geschenktes Leben. Eines, das nur eine Organspende ermöglicht hat. Hubert Knicker erinnert sich noch gut an diesen Tag. „Als ich wieder wach wurde, wusste ich nicht, ob ich einen Herzstillstand hatte und reanimiert oder transplantiert wurde. Ich habe die Schwestern wohl verrückt gemacht“, sagt er. Am nächsten Tag habe seine Frau ihn besucht und ihm erklärt, dass die Transplantation erfolgreich war. „Ich konnte es gar nicht fassen – bis sie meine Hand genommen hat, die auf meine Brust gelegt und ich den Herzschlag gespürt habe“, sagt Knicker. „Da dachte ich nur: ‚Boah, du hast jetzt ein Spenderherz. Du hast es geschafft‘.“